12. November 2020. Sieben bayerische Elternverbände schreiben einen offenen Brief an Ministerpräsident Söder. Die darin enthaltenen Forderungen im Realitätscheck durch mich, einen oberbayerischen Schulleiter.
Offener Brief der bayerischen Elternverbände an Ministerpräsident Dr. Markus Söder
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Söder,
der Schulgipfel vom 4. November 2020 hätte eigentlich Sicherheit und wenigstens mittelfristige Planbarkeit bringen sollen, um die Schulfamilie gut durch die Pandemie zu begleiten. Davon konnte jedoch keine Rede sein. Eltern und Schulen werden weiterhin sich selbst überlassen. Wie angesichts eines ausgebliebenen Ergebnisses die Einigkeit der Gipfelteilnehmer gegenüber der Presse verkündet werden konnte, ist den unterzeichnenden Elternverbänden ein Rätsel.
Eltern und Schulen werden weiterhin sich selbst überlassen.
Die Schulen in Bayern brauchen klare Regeln und Ansagen, um gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern und deren Eltern die nächsten Wochen und Monate gut zu bewältigen. Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit dürfen weder von den Eltern abhängen noch davon, wie motiviert, empathisch und fähig die einzelnen Lehrer oder Lehrerinnen vor Ort sind. Gleiches gilt für die jeweiligen Schulleitungen.
Deshalb wenden wir uns heute hilfesuchend an Sie. Bitte nehmen Sie die Sorgen der Eltern ernst und beenden Sie durch eindeutige Anweisungen sofort und unmissverständlich sämtliche Unsicherheiten. Wir bitten Sie dringend, sich der folgenden Forderungen persönlich anzunehmen.
Kommunikation und Transparenz
Neue Regelungen, die den Schulbetrieb betreffen – wie die Aussetzung des 3-Stufenplans zu Schuljahresbeginn – werden den Eltern unverzüglich, direkt und in einfacher und konkreter Sprache mitgeteilt. (1)
Die Verständlichkeit von Informationen bei Lehrkräften und Eltern wird verbessert, indem kultusministerielle Schreiben künftig eine Zusammenfassung oder Kurzfassung enthalten. (2) Sie werden kurz, bündig und übersichtlich gehalten. Empfehlungen und Anregungen werden von Anweisungen deutlich abgegrenzt. Die regelmäßige Kommunikation innerhalb der Schulgemeinschaften wird in der Pandemie zum Normalfall, so z. B. als regelmäßige Videokonferenzen mit Lehrkräften, Schulleitung und Eltern(vertretungen). Insbesondere wirkt jetzt der Elternbeirat an allen Entscheidungen zum Schulbetrieb mit. (3)

Kommentar
(1) Der Wunsch der Eltern nach zügiger Kommunikation ist verständlich und berechtigt. Es gibt dabei keinen direkten Verteiler vom Kultusministerium über die Elternverbände an die einzelnen Elternbeiräte. Sondern die Information läuft über die Schulen. Ich gehe davon aus, dass die allermeisten Schulen so wie wir die Neuigkeiten während des Schulbetriebs innerhalb eines Tages weitergeben, während der Ferien auch nur mit einem Verzug von vielleicht zwei Tagen.
(2) Der Wunsch nach Kurzfassungen oder Zusammenfassungen ist seit diesem Herbst dadurch erfüllt, dass neben den geänderten Hygieneplänen auch immer eine ein- bis zweiseitige Übersicht über die konkreten Änderungen mitgeliefert wird.
(3) Ich überlege mir, wie diese Mitwirkung des Elternbeirats aussehen könnte: Die Hygienepläne sind rechtswirksame Vorgaben, die wenig Entscheidungsspielraum vor Ort lassen. Soll ich die Eltern mitbestimmen lassen, welche Eingänge oder welche Pausenhofbereiche welche Schülergruppen zu welchen Zeiten benutzen sollen? Das fände ich bestenfalls unhandlich; ich denke, unser Elternbeirat traut uns zu, in solchen Fällen da die richtigen Maßnahmen zu ergreifen, sonst hätte er in den letzten Monaten zumindest mal nachgefragt. Die Forderung nach einer Mitwirkung an allen Entscheidungen ist zu unspezifisch und müsste im Rahmen der im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz festgelegten Mitwirkungsrechte der Elternbeiräte nachgeschärft werden.
Lehrplan, Prüfungen, Übertritt, Brückenangebote
Der Unterricht wird verbindlich auf den Kern des Lehrplans reduziert, Grundkompetenzen und unverzichtbare Basisinhalte werden priorisiert. Als Arbeitshilfe für Lehrkräfte wird dies im Lehrplan markiert, evtl. in drei Prioritätsstufen.(1)
Basiswissen und Basiskompetenzen werden verstärkt fächerübergreifend vermittelt. Die Übertrittsempfehlung erfolgt nach einer individuellen Beurteilung.(2)
Klassenwiederholungen in der Pandemiezeit werden den Schülerinnen und Schülern nicht als solche angerechnet.(3)
Die angekündigte Unterstützung von Kindern, die im Frühjahr und Sommer einen Rückstand gegenüber ihrer Klasse erlitten haben, wird unverzüglich an allen Schulen aufgenommen. Dies kann bei Personalengpässen online geschehen, innerhalb des Schulverbunds sowie schul- und klassenübergreifend.(4) Die Planung erfolgt über Schulämter und MB-Dienststellen.
Den Lehrkräften wird all dies als konkrete und eindeutige Anweisung übermittelt.

Kommentar
(1) Reduktion auf unverzichtbare Basisinhalte: Dieser Forderung stehe ich sehr offen gegenüber, da es mir schon immer ein Anliegen war, die Schüler*innen nicht mit zu viel Faktenwissen zuzuschütten, sondern wichtige Kompetenzen durch exemplarisches Arbeiten anzubahnen. Das Problem ist u.a. die Spanne zwischen Mittelschule und Gymnasium: Für die Mittelschulen sind die Inhalte ohnehin schon klientelbezogen sehr kondensiert; es ist die Frage, was bei einer weiteren Reduktion überhaut noch verloren gehen darf. Für Gymnasien ist ein monatelanger Streit mit den Fachdisziplinen über Streichungen absehbar. Und dieser Streit muss wissenschaftlich entschieden werden, das darf das Kultusministerium nicht einfach anordnen, weil es sich sonst weltanschaulich verdächtig macht. Diese Forderung ist also rasch erhoben und kann nur langwierig und unter Kämpfen umgesetzt werden.
Wichtige Kompetenzen durch exemplarisches Arbeiten anbahnen
(2) Die Übertrittsempfehlung ist mir schon lange ein Dorn im Auge, wie jeder nachvollziehen kann, der ab und zu mal einen Blick in diesen Blog wirft, zum Beispiel hier und hier oder hier. Aber die Selektion nach der 4. Klasse ist systembedingt und unterliegt einerseits sehr strengen Bedingungen, andererseits aber auch unvermeidbaren Herkunftseffekten (siehe hier, hier, hier oder hier). Noch mehr Sorgfalt und individuelle Gesichtspunkte walten zu lassen, ist immer eine Option – aber kann das durch eine pauschale Anordnung geschehen?
(3) Klassenwiederholungen, ein nachgewiesener pädagogischer Unfug, sollten ohnehin nicht mehr in den Werkzeugkasten von Schulen gehören. Sie aus bestimmten Gründen nicht auf die gesamte Schulzeit anzurechnen, ist eine naheliegende Maßnahme, die nicht nur in Folge der Corona-Ausnahmesituation ergriffen werden sollte.
(4) Unterstützung für Schüler*innen, die ins Hintertreffen geraten sind, ist immer angesagt. Das wäre ja die Voraussetzung, um sich das unselige Sitzenbleiben ersparen zu können. Es gab ja die offiziell so genannten “Brückenangebote” bis zu den Herbstferien, die frisch erworbene Nachteile auszugleichen halfen. Ich denke, wir sind nicht die einzige Schule, die diese Brückenangebote auch nach den Ferien hat weiterlaufen lassen. Jetzt heißen sie halt “Differenzierungen”.
Nun wird hier gefordert, diese Ausgleichsmaßnahmen “bei Personalengpässen online” durchzuführen und “innerhalb des Schulverbunds sowie schul- und klassenübergreifend”. Ich verstehe, ehrlich gesagt, nicht, was der erste Teil dieser Vorschläge genau bedeuten soll: Wenn wir an der Schule Personalengpässe haben, dann bedeutet dies, dass wir den Präsenzunterricht nur gerade mal so aufrecht erhalten können. Es sind ja gerade noch weniger freie Kapazitäten vorhanden als sonst. Wer soll also die betroffenen Schüler*innen online versorgen? Die eingesetzten Vollzeit-Lehrkräfte zusätzlich zu ihren Stunden? Die Teilzeitlehrkräfte als spontane Aufstockung?? Die kranken Lehrkräfte von zuhause aus???
Nach einer Zeitungsmeldung von vorgestern sind in Bayern 34.500 Schüler und 2100 Lehrer in Corona-Quarantäne. Der Regelfall dürfte darin bestehen, dass es zwischen Lehrern und Schülern einen Zusammenhang gibt, dass also ganze Klassen mit ihren Lehrkräften zusammen isoliert werden müssen. Dass diese Lehrkräfte sich um diese Schüler*innen kümmern, darf man mit Fug und Recht erwarten. Aber auch hier entstehen keine freien Kapazitäten für die online-Betreuung von denen, die ins Hintertreffen geraten sind.
Bleibt der andere Teil dieser Forderung: ein Zusammenschluss von Klassen oder Schulen beim Unterricht online. Gute Idee, aber wer macht´s? Es gäbe vielleicht noch freie Kapazitäten bei denen, die fertig ausgebildet, aber nicht in den Dienst übernommen worden sind oder – wie es in einem Blogbeitrag heißt – “ausgebildet und abserviert“. Falls die also nicht in der freien Wirtschaft oder in Privatschulen untergekommen sind und noch in der Warteschlange stehen…

Distanzunterricht
Ab sofort bekommen auch einzelne Schülerinnen und Schüler, die sich in Quarantäne befinden, den ihnen zustehenden Distanzunterricht. Ein Verweis auf fehlende Kräfte ist inakzeptabel! Sie werden ressourcenneutral dem Präsenzunterricht per Livestream zugeschaltet. Der Unterricht für diese Schülerinnen und Schüler kann auch klassen- und schulübergreifend zusammengefasst werden.
Es wird die Möglichkeit geschaffen, dass geeignete Schülerinnen und Schüler freiwillig und dauerhaft überwiegend im Distanzunterricht beschult werden. Dies geschieht in Abstimmung von Lehrkräften, Eltern und Schülerinnen und Schülern. Letztere werden ressourcenneutral dem Präsenzunterricht per Livestream zugeschaltet.(1) – Bei drohender Überlastung der Netzbandbreite durch mehrere parallele Videokonferenzen innerhalb einer Schule werden die „Distanzschülerinnen“ und -schüler klassenübergreifend oder sogar schulübergreifend gemeinsam unterrichtet. – Freiwilliger Distanzunterricht entlastet die hygienische Situation im Klassenraum und nimmt vielen Eltern die Sorgen vor Ansteckungen.
Die pandemiebedingt derzeit schwierigen Bedingungen für die Bildung werden durch Datenschutz nicht zusätzlich eingeschränkt. (2)
Programme wie Connected Classroom und die entsprechende Hardware kommen zur Anwendung.
Die Schulträger stellen unverzüglich notwendige Hardware sowie die notwendigen Bandbreiten zur Verfügung. Um weitere Verzögerungen durch komplizierte Beschaffungsverfahren hierbei zu vermeiden, müssen Hard- und Software über einen Sonderfonds direkt vom Ministerium angemietet und nach kurzer Bedarfsprüfung an die Schulen im Leihverfahren zugeteilt werden. (3)
Zur verlässlichen Planung wird Wechselunterricht zwischen Präsenz- und Distanzunterricht dauerhaft in höheren Jahrgangsstufen eingesetzt, um Abstände einhalten und Ansteckungsrisiken minimieren zu können. (4)
Kommentar
(1) Hier wird eine gute Idee ausgeführt: Distanzunterricht per Livestream aus dem Klassenzimmer. Dazu kann ich folgende Erfahrungen beitragen:
Einer unserer Kollegen hat im Frühjahr einen Laptop so ins Klassenzimmer gestellt, dass er seinen Unterricht in der halbierten Klasse durch Kamera und Mikrofon aufgenommen und zur anderen Hälfte nach Hause übertragen hat. Das war ein spontaner Ansatz mit natürlich nur sehr herabgesetzter Qualität.
Auf der Grundlage dieser Erfahrung hatten wir vor wenigen Wochen eine auf Konferenzübertragungstechnik spezialisierte Firma ein Setting aufbauen lassen, in dem die Sound- und Bildqualität wirklich sehr gut war. Wir hatten ein Klassenzimmer ausgestattet und saßen in einem anderen, in dem wir die Situation zuhause simulieren konnten. Solch ein Aufbau ist hochgradig wünschenswert – und kostet pro Klassenzimmer 15 000 Euro! Dieser Preis bewog das Kollegium dazu, sich wenigstens vier derartig ausgestattete Klassenzimmer vom Schulträger (der Gemeinde) zu wünschen.
Gestern war ich beim Bürgermeister, der noch einmal unterstrich, was eh schon klar war: 60 000 Euro sind eine Ansage. Dieses Geld kommt neben der möglichen Anschaffung von Luftreinigungsfiltern (Preis über 2000 € / Stück) für 18 Klassenräume und der schon laufenden Aufrüstung mit Glasfaser, WLAN, Notebooks und entsprechenden Administrationskosten zu stehen. Ein Teil dieser Kosten wird durch Bundes- und Landesmittel abgedeckt, aber vor allem die nicht gering zu Buche schlagenden Administrationskosten bleiben der Gemeinde. Das habe ich hier und hier schon dargestellt.

Wenn wir statt vier nur zwei Räume ausgestattet bekämen, wäre das für live gestreamten Unterricht schon ein Vorteil. Jetzt kommt aber das große WENN:
Nötig ist das Ganze nur, WENN eine Klasse geteilt werden muss. Die aktuelle Ansage aller maßgebenden Institutionen (Kultus- und Gesundheitsministerium, Landrats-, Gesundheits- und Schulamt) ist: Lasst die Schulen so lange es geht im Präsenzunterricht arbeiten. Diesen Ansatz unterstütze ich nach den leidvollen Erfahrungen im Frühjahr voll und ganz. So lange die Schulen keine Infektionstreiber sind – und das sind sie gegenwärtig nicht -, so lange sollen sie alle Schüler*innen im Unterricht halten.
Was ist, WENN die Pandemie durch ist? Das wird sie nach Ankündigung einer möglichen Impfung voraussichtlich ab dem (späten) Frühjahr sein. Ist dann die teure Ausstattung noch nutzbar? Ja, vielleicht für normal abwesende Schüler*innen, das ist allerdings unverhältnismäßig. Und ja, vielleicht für eine bestimmte Art von Konferenzen oder Fortbildungen. So noch am ehesten. Also vielleicht doch keine Investitionsruine wie die seinerzeit gehypten Sprachlabore?
(2) Die Elternverbände fordern nicht nur die Möglichkeiten für live gestreamten Unterricht, sondern auch eine erleichterte Beschaffung der Hardware und Erleichterungen beim Datenschutz. Letzteres ist vermutlich ein Schuss ins Knie, denn es ist absehbar (und geschieht auch jetzt schon), dass vorsichtige Eltern in Verbund mit Datenschutzbeauftragten hier keine Abstriche tolerieren. An dieser Schraube sollte nicht gedreht werden.
(3) Was die Anschaffung der zweifellos wünschenswerten Technik betrifft, so ergeht die Forderung nach Umgehung von “komplizierten Beschaffungsverfahren” die dem Ganzen tatsächlich im Weg stehen würden. Das kann ich nur allzu gut nachvollziehen. Nur ein Beispiel: Unser Gemeinderat hat am 07. Juli dieses Jahres die Anschaffung von zwei Klassensätzen á 25 Notebooks beschlossen und die Gemeinde dies umgehend beauftragt. Bis heute (14. November) ist nichts davon an der Schule angekommen, weil es an irgendwelchen bürokratischen Hürden hängen geblieben ist.
(4) Die Eltern fordern für höhere Klassen dauerhaften (und live gestreamten) Wechselunterricht zwischen Präsenz und Distanz um Ansteckungsrisiken zu minimieren. Dazu müsste man die zwei Dinge in die Waagschalen legen: Auf der einen Seite das Prinzip, dass noch so guter Distanzunterricht dem Präsenzunterricht nicht gleichkommt. Und auf der anderen Seite das Ansteckungsrisiko, von dem ich nicht einschätzen kann, wie hoch es in der gemeinten Altersgruppe ist. Ich habe nur eine Übersicht vom Mai 2020, die zeigt, dass die Schulen ganz sicher keine Infektionstreiber sind:

Schülerbeförderung
Es werden mehr Busfahrten durchgeführt. Bürokratische Hindernisse für zusätzliche Busse werden beseitigt. z. B. können Aufträge für Verstärkerbusse ohne Ausschreibungen vergeben werden! (1)
Zur Vermeidung voller Busse versetzen die Schulen den Unterrichtsbeginn planvoll zueinander. Die einzelne Schule versetzt den Beginn des Unterrichts verschiedener Klassen zueinander. Somit können dort, wo wenig Busse und Fahrer verfügbar sind, mehrere Fahrten nacheinander stattfinden. Dies erfolgt in Koordination der zuständigen Kommune und in Abstimmung mit den Elternvertretern vor Ort.(2)
Für weitere Ausführungen stehen wir gerne zur Verfügung.
Kommentar
(1) Es gibt sicher regionale Unterschiede, aber kürzlich sagten unser Bürgermeister und der Landrat, sie würden gern mehr Busse einsetzen, aber sie haben keine Fahrer. Das ist bei einem relativ gut ausgebauten Nahverkehrsnetz wie bei uns in der Nähe zu München nicht verwunderlich.
(2) Wir haben auch schon bei unseren privaten Busunternehmen nachgefragt, wie das ist mit zusätzlichen Fahrten früher oder später. Die haben gleich abgewunken: Sind sind so stark in ihre Auftragsfahrten eingebunden, dass ihnen ein doppelter Linienbetrieb nicht möglich ist. Das hängt auch wiederum an Punkt (1).
In Summe
Ich bin niemand, der seinem Dienstherrn so hörig wäre, dass er sich nicht auch Kritik erlauben würde. Aber in der Pandemiekrise haben er und sein Haus bisher gute Arbeit gemacht und es nicht verdient, dass man sie so harsch kritisiert wie in der Einleitung dieses Schreibens und wie hier. Die Forderungen der Elternverbände sind nachvollziehbar, in der Praxis aber – wie beschrieben – nicht immer umsetzbar.
Die Unterzeichner
Es grüßen freundlich
Die bayerischen Elternverbände
Bayerischer Elternverband e. V.
Landesvorsitzender Martin Löwe
Freie Elternvereinigung in der Evang.-Luth. Kirche in Bayern e. V.
- Vorsitzender Helmut Wöckel
Katholische Elternschaft Deutschlands
Landesvorsitzender Stephan Hager
Landes-Eltern-Vereinigung der Gymnasien in Bayern e. V.
Landesvorsitzende Susanne Arndt
Landeselternverband Bayerischer Realschulen e. V.
Landesvorsitzende Andrea Nüßlein
Landeselternvereinigung der Fachoberschulen Bayerns e. V.
- Vorsitzende Angelika Himmelstoss
Landeselternvereinigung der Wirtschaftsschulen in Bayern e. V.
- Vorsitzender Dr. Peter Ruderich