Die Schülerstreiks und die Bewegung Fridays for Future wurden hier schon ein paarmal erwähnt. Obwohl ich als bayerischer Schulleiter die Vorgaben des Kultusministeriums ohne Wenn und Aber umsetzen sollte, nutze ich den mir zugestandenen Entscheidungsspielraum und unterstütze die Streiks – persönlich in Ferienzeiten und administrativ durch die Teilnahmeerlaubnis für SchülerInnen unter bestimmten Bedingungen. In der ganzen Angelegenheit sehe ich ein paar neue Aspekte; unter anderem den von der EU und einigen Kommunen ausgerufenen Klimanotstand.
Anfrage an die Bayerische Staatsregierung
Ich frage die Staatsregierung, welche Richtlinien hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus bezüglich des Umgangs mit den „Fridays for future“-Demonstrationen an seine Schulen ausgegeben, inwieweit dürfen engagierte Schülerinnen und Schüler im oder außerhalb des Schulgebäudes parteiunabhängig für die Demonstrationen werben und welchen Ermessensspielraum gibt es für das Direktorat bei Verstößen?
So fragte der grüne Landtagsabgeordnete Thomas Gehring – übrigens ein Befürworter des längeren gemeinsamen Lernens. Diese Frage und die ausführliche Antwort können in der entsprechenden Landtagsdrucksache nachgelesen werden.
Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
Das Kultusministerium verweist auf das generelle Recht der freien Meinungsäußerung. Dieses werde im Rahmen der Schule begrenzt durch die Schulpflicht und das Verbot der politischen Betätigung.
Die in Bayern bestehende Schulpflicht ist zu beachten. Darüber hinaus hängt es nicht von der Tageszeit ab, sich politisch zu engagieren. Man kann außerhalb der Schulzeit demonstrieren. Das würde auch den jungen Menschen, die sich an die Regeln halten und keinen Unterricht verpassen wollen, die Möglichkeit geben, sich zu beteiligen.

Die Antwort wird also mit einer feinen Spitze versehen: Demonstriert doch bitte so, dass auch die SchülerInnen teilnehmen können, die keine Regeln brechen wollen. Kein Mensch weiß, wie groß deren Anzahl ist und ob ein derartiges Interesse besteht, aber als impliziter Vorwurf eignet sich diese Unterstellung schon.
Direkt danach folgt eine entscheidende Argumentationskette:
Bei der Veranstaltung „Fridays for Future“ handelt es sich um eine politische Kundgebung. Da Art. 84 Abs. 2 BayEUG politische Werbung im Rahmen von Schulveranstaltungen oder auf dem Schulgebäude verbietet, sind solche politischen Kundgebungen im schulischen Bereich nicht erlaubt – unabhängig vom verfolgten politischen Ziel. Aus diesem Grund ist sowohl eine Teilnahme an der Veranstaltung „Fridays for Future“ im Rahmen eines Schulgangs als auch eine Befreiung für die Teilnahme durch die Erziehungsberechtigten oder die Schülerin bzw. den Schüler selbst nicht möglich.
„Fridays for Future“ wird also als eine politische Kundgebung definiert und mit politischer Werbung identifiziert. Beides erscheint mir fragwürdig.
Politische Werbung?
Der Text des Schulgesetzes in Artikel 84 sieht so aus:
(2) Politische Werbung im Rahmen von Schulveranstaltungen oder auf dem Schulgelände ist nicht zulässig.
Nun stelle man sich den schulischen Alltag vor: Schülerinnen und Schüler diskutieren – sofern sie einigermaßen problembewusst und als mündige BürgerInnen sozialisiert werden – über alle möglichen Erscheinungen im politischen Raum: Donald Trump, die AfD, Neonazis, Anschläge auf Politiker und Synagogen, den Klimawandel, Organspende, die Todesspritze, Abtreibung, Vermüllung der Meere, Verschmutzung des Grundwassers, die nächsten Regionalwahlen usw.
Das ist nicht nur zulässig, sondern gewollt.
Was ist nun, wenn sie sich darüber austauschen, dass am nächsten Freitag wieder eine FFF-Demo stattfindet: „Gehst du hin?“ „Nö, diesmal keinen Bock.“ „Was bist ‘n du für einer?“ „Bringt doch nichts.“ „Schau mal, was wir alles schon erreicht haben und schau mal, wer uns alles unterstützt…“ Oder was ist, wenn ein Teil der SMV sagt: „Wir müssen das unbedingt mal ins Schulforum einbringen!“
Ist das politische Werbung? Natürlich nicht, sondern das ist erwünschtes Verhalten im Sinne der Erziehungsziele der Bayerischen Verfassung (Art. 131):
Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft, Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewußtsein für Natur und Umwelt
Wo also ist die Grenze?
Nachdem der oben zitierte Artikel 84 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes in Absatz 3 grundsätzlich erlaubt, „Abzeichen, Anstecknadeln, Plaketten, Aufkleber und ähnliche Zeichen“ zu tragen, grenzt sich der Rahmen der von der Schulleitung zu verbietenden politischen Werbung auf organisierte Versammlungen innerhalb der Schule und auf Banner und Plakate ein. Gegen Werbung oder Aufrufe im Rahmen von WhatsApp und anderen Messenger-Diensten ist die Schule machtlos, sofern sie nicht ein völliges Handyverbot ausgesprochen hat und durchzieht.

Kleine Randnotiz: Selbst im sehr konservativen Bayern erlaubte es der Bayerische Verfassungsgerichtshof zum Entsetzen der damals allmächtigen CSU, in der Schule gegen den eigenen Ministerpräsidenten zu demonstrieren und einen „Stoppt Strauß“-Aufkleber zu tragen. Hier der Bericht im Münchner Merkur. Das Urteil damals:
[Die Schülerin] habe das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung auch in der Schule ausüben dürfen, weil das Grundrecht der Meinungsfreiheit nicht durch eine Allgemeine Schulordnung, sondern nur durch ein Gesetz eingeschränkt werden dürfe.
Politische Kundgebung?
Inwiefern ist „Fridays for Future“ eine politische Kundgebung im Rahmen der Schule? Zunächst mal gar nicht. FFF ist eine Bewegung, an deren Streiks man teilnehmen kann oder nicht, die weder Parteibuch noch offizielle Mitgliedschaft kennt, es ist kein Verein, kein gewinnorientiertes Unternehmen, keine Partei; insofern juristisch im Rahmen der Schule grundsätzlich nicht zu fassen und deshalb auch nicht zu verbieten.
Greifbar wird es erst, wenn SchülerInnen nicht zum Unterricht erscheinen oder Lehrkräfte mit einer ganzen Klasse oder Gruppe „im Rahmen eines Schulgangs“ an einer Demo teilnehmen.
Die Rolle der Schulleitung
Das Kultusministerium ist sich der entscheidenden Rolle der SchulleiterInnen bewusst. Es versucht in der o.g. Drucksache, durch solche Hinweise Orientierung zu geben:
Die Schulleitungen wurden beraten und gebeten.
Den Schulleiterinnen und Schulleitern ist die geltende Rechtslage bekannt. Darüber hinaus steht das StMUK über die Schulaufsichtsbehörden mit den Schulen stets in engem Kontakt; diese haben die Schulleiterinnen und Schulleiter anlässlich dieser Demonstrationen über die Sach- und Rechtslage beraten. Sie wurden dabei auch darum gebeten, ihre Schülerinnen und Schüler – falls sie Anzeichen für eine geplante Teilnahme an diesen Veranstaltungen erhielten – in geeigneter Weise auf diese Rechtslage hinzuweisen.
Die Schulleitungen haben einen Ermessensspielraum.
Wie bei jedem unentschuldigten Fernbleiben stehen den Schulen die üblichen Erziehungs- und ggf. Ordnungsmaßnahmen gemäß Art. 86 BayEUG zur Verfügung. Die Schulleitungen haben unter Berücksichtigung der Umstände vor Ort nach ihrem pädagogischen Ermessen zu reagieren.
Die Schulleitungen treffen Einzelfallentscheidungen und sind ihrer Verantwortung bisher gerecht geworden.
Wie bei allen Ermessensentscheidungen im Rahmen des Art. 86 BayEUG sind dabei die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, der Angemessenheit und der Gleichbehandlung zu berücksichtigen. Welche Reaktion in der jeweils gegebenen Situation angemessen ist, kann daher nur im Einzelfall vor Ort entschieden werden. Dieser Verantwortung sind die Schulleiterinnen und Schulleiter bisher verantwortungsbewusst und innerhalb des rechtlichen Rahmens flexibel gerecht geworden.
Diese Ausführungen beruhigen mich einigermaßen: Im Rahmen meines Verantwortungsbereiches kann ich begründete Ermessensentscheidungen treffen. Das führt mich zur nächsten Frage:
Wie weit reicht mein Verantwortungsbereich als Schulleiter?
Eine erste Antwort ist naheliegend und selbstverständlich – ich bin nur für das verantwortlich, was in meiner Schule geschieht. Hier muss ich einen Ordnungsrahmen für SchülerInnen, KollegInnen und Eltern erstellen und überwachen.
Die zweite Antwort ergibt sich aus den Erziehungszielen der Bayerischen Verfassung. Ich möchte ja, dass meine Schule diese Ziele von Artikel 131 BayVerf anstrebt:
(1) Die Schulen sollen nicht nur Wissen und Können vermitteln, sondern auch Herz und Charakter bilden.
(2) Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung und vor der Würde des Menschen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft, Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewußtsein für Natur und Umwelt.
(3) Die Schüler sind im Geiste der Demokratie, in der Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk und im Sinne der Völkerversöhnung zu erziehen.
Meine Verantwortung als Schulleiter besteht also zu einem beträchtlichen Umfang auch darin, die SchülerInnen zu einem „Verantwortungsbewußtsein für Natur und Umwelt zu erziehen“.

Der Verantwortungsbereich der Schülerinnen und Schüler
Dieses hat selbstverständlich einen erheblichen Zukunftsaspekt: Die Schülerinnen und Schüler sollen sich dafür verantwortlich wissen, wie sich Natur und Umwelt entwickeln! Das umfasst einerseits den eigenen Umgang mit den natürlichen Ressourcen. Andererseits ist ein Ausgreifen in den politischen Raum nicht nur möglich, sondern im Namen der Verantwortung sogar geboten, solange vonseiten der Politik unverantwortlich wenig getan wird.
In dieser Aussage sind natürlich hochproblematische Annahmen enthalten, die ich durch die folgenden beiden Nachweise begründen möchte:
Stellungnahme seitens der Wissenschaft
Wenn über 26800 Wissenschaftler die FFF-Bewegung unterstützend, dann ist das eine nicht zu vernachlässigende Größe. Wenn also eine große Zahl von Wissenschaftlern politische Maßnahmen – zum Beispiel dasKlimapaket der Bundesregierung – als völlig unzureichend ablehnt, dann gibt dies den Schülerinnen und Schülern das ihrer Verantwortung entsprechende Recht, auch weiterhin bessere Entscheidungen anzumahnen.
Gleichzeitig geht auch die Mahnung ins Leere, die SchülerInnen sollen sich um ernstgenommen zu werden doch gefälligst in den politischen Betrieb einbringen. Der politische Betrieb hat nachgewiesen, dass er – um es vorsichtig auszudrücken – nicht nur Sacharbeit betreibt. Lobbyismus und das Ausleben von persönlichen Animositäten oder Freundschaften spielen hier ebenso eine viel zu große Rolle wie das Verfolgen rein parteipolitischer und Karriereziele. Das lässt sich alles in den Nachrichten mitverfolgen und könnte nachgewiesen werden, würde aber den Rahmen hier sprengen. Vielmehr möchte ich noch mein Hauptargument einbringen.
Klimanotstand
Das EU-Parlament hat den Klimanotstand für Europa ausgerufen, und Wikipedia listet mit Stand heute 67 Kommunen in Deutschland auf, die ebenfalls schon den Klimanotstand ausgerufen haben. Wir brauchen einen Aufstand der Handelnden!
Das führt für mich zu dem Punkt, an dem gesagt werden muss: Die Schülerinnen und Schüler, die mit Fridays for Future demonstrieren, nehmen damit nicht nur ihre Verantwortung für die Zukunft von Natur und Umwelt dar, sondern sie handeln auch in Notwehr – eben in der Abwehr einer Notlage!
Ich bin kein Jurist und begebe mich hier auf dünnes Eis. Aber werfen wir mal einen Blick auf den Notwehrparagrafen § 32 Strafgesetzbuch:
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Die derzeitige wirtschaftlich und politisch legitimierte Ausbeutung der Lebensgrundlagen der jungen und zukünftigen Generationen halte ich in zahlreichen Einzelaspekten tatsächlich für rechtswidrig. Dabei bin ich nicht der einzige, der in diese Richtung denkt. Auf dem Verfassungsblog ist eine Diskussion im Gange mit kritischen Nachfragen zu Klimanotständen und zur Berechtigung von Schülerstreiks. Dort habe ich die Frage nach der Notwehr auch schon gestellt, sie ist allerdings bisher ohne Antwort geblieben (Link, letzter Kommentar).
Für Hinweise bin ich dankbar.
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Ist mir gerade in die Hände gefallen: Professor Hoimar von Ditfurth hat schon 1978 die Gefahren des Klimawandels erkannt und beschrieben (https://www.youtube.com/watch?v=rtluPMxhdjk). Hier dazu auch ein Interview mit Volker Arzt: https://www.nachdenkseiten.de/?p=57135
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