Diese Frage stellt der Bayerische Schulleiterverband in seinem aktuellen Newsletter und beantwortet sie auch gleich mit einem deutlichen NEIN. Die vorgebrachten Argumente lohnen einen näheren Blick.
Die Argumente
1. Der falsche Zeitpunkt
Natürlich ist es zu begrüßen, wenn sich Jugendliche für ihre Ziele einsetzen, aber was spricht dagegen, dies am Freitagnachmittag oder Samstagvormittag zu machen, wenn kein Unterricht ausfällt?
2. Die gesetzliche Unterrichtspflicht
Tatsache ist, dass Schülerstreiks selbstverständlich aufgrund der gesetzlichen Unterrichtspflicht ein schwerer Verstoß gegen die Schulordnung sind und geahndet werden müssen.
3. Die verpasste Bildung
Wir halten nichts davon, hier ein oder zwei oder demnächst noch mehr Augen zuzudrücken, wenn es mit der Aktion „Fridays for Future Germany“ im wärmeren Frühjahr weitergehen sollte, denn auf Kosten der Bildung sieht es mit der Zukunft Deutschlands noch schlechter aus.
4. Die Ungleichbehandlung
Hier sollte ein klares Wort mit Dienstanweisung vom Kultusministerium kommen, denn wenn streikende Schüler an einem Schulort bestraft werden und den Unterricht nachholen müssen und am anderen augenzwinkernd und schulterklopfend als „Aktivisten“ mit Verständnis und Zustimmung belohnt werden, verstehen weder wir in der Schule noch die Eltern zuhause diese Ungleichbehandlung.
5. Die Verallgemeinerung und 6. das Neutralitätsgebot
Zwei Fragen an die verständnisvollen Befürworter: Gilt die geforderte „Straffreiheit“ in Zukunft für alle möglichen Schülerdemonstrationen oder hängt es von den Themen und den Aufrufen ab? Spricht nicht auch das Neutralitätsgebot gegen eine zunehmende Politisierung in den Schulen?
Die Argumente eines “verständnisvollen Befürworters”
Als solchen sehe ich mich, das habe ich bereits in diesem Beitrag zum Thema verdeutlicht (allerdings nicht bedingungslos). Ich werde die dort vorgebrachten Argumente aufnehmen und weiterführen.
Die Ungleichbehandlung (oben Nr. 4)
Bei diesem Argument fällt mir die Ausdrucksweise auf: Es wird behauptet, dass es Schulleitungen gibt, die ihre Schüler “augenzwinkernd und schulterklopfend als ‘Aktivisten’ mit Verständnis und Zustimmung” belohnen.”
Da fühle ich mich angesprochen und gleichzeitig gering geschätzt. Das Argument heißt übersetzt: “Schulleiter, die ihrer Pflicht nachkommen, können den Streiks nicht zustimmen. Falls sie das doch tun, sind sie nicht ernst zu nehmen!” Als ob es nicht viele Rektorinnen und Rektoren gäbe, die sich sehr viele Gedanken machen, hin- und hergerissen sind und sich dann vielleicht entscheiden, einzelne Streikfälle zu tolerieren oder alternativ zu sanktionieren! Dazu sage ich jetzt auch ganz sarkastisch:
GLÜCKLICH DER MENSCH, DER NICHT WEITER DENKT ALS BIS ZUR NÄCHSTEN VORSCHRIFT!
Zur Unterrichtspflicht (oben Nr. 2)
Artikel 129 der Bayerischen Verfassung (BV) regelt die Schulpflicht ganz grundsätzlich:
(1) Alle Kinder sind zum Besuch der Volksschule und der Berufsschule verpflichtet.
Von dieser Pflicht gibt es selbstverständliche Ausnahmen, wenn wir der Bayerischen Schulordnung folgen:
Schülerinnen und Schüler können auf schriftlichen Antrag in begründeten Ausnahmefällen vom Unterricht in einzelnen Fächern befreit oder vom Schulbesuch beurlaubt werden (§ 20 Abs. 3 Satz 1 BaySchO).
Den Schülerinnen und Schülern ist ausreichend Gelegenheit zur Erfüllung ihrer religiösen Pflichten und zur Wahrnehmung religiöser Veranstaltungen auch außerhalb der Schule zu geben (§ 20 Abs. 3 Satz 2 BaySchO).
Die Schulleitung kann in begründeten Fällen in einzelnen Fächern (Arbeitsgemeinschaften usw. ) vom Unterricht generell oder zeitlich begrenzt befreien.
Anlässe für eine Schülerbeurlaubung, geregelt insbesondere durch § 20 Abs. 3 BaySchO
Religiöse Gründe: Firmung, Konfirmation – 1 Tag
Einkehrtage/Rüstzeiten (im Ermessen des Schulleiters) – bis zu 2 Tagen im Schuljahr.
Erholungsaufenthalt. Die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses über den Grund ist erforderlich. Darin muss angegeben werden, warum der Erholungsurlaub nicht während der unterrichtsfreien Zeit genommen werden kann.
Schwangerschaft/Mutterschaft.
Wichtige persönliche Gründe– Eheschließungen, Jubiläen, Todesfälle in der Familie– Wohnungswechsel– unaufschiebbare Behördengänge– schwere Erkrankung von zur Hausgemeinschaft gehörenden Familienmitgliedern
Teilnahme an Sportwettkämpfen (Endkämpfen): Beurlaubung von Schülern zur Teilnahme an Sportveranstaltungen und –lehrgängen (KMBeks vom 12.2.2001, 09.08.2001 und 24.01.2002)
zur aktiven Teilnahme an leistungssportlichen Veranstaltungen und Lehrgängen (KMBek v. 11.4.2003)
Was bezweckt diese Auflistung? Sie ist lediglich der Nachweis der Tatsache, dass es gute Gründe gibt, in bestimmten Fällen die Schule zu versäumen. Der generelle Hinweis auf die Schulpflicht hilft also nicht sehr viel weiter. Vor allem aber verschleiert er die allgemeine Praxis der Abwägung von Versäumnisgründen. Und das ist mein Argument an dieser Stelle:
ES DARF ABGEWOGEN WERDEN.
Zur verpassten Bildung (oben Nr. 3)
Ups. Schüler sitzt nicht im Unterricht, also verpasst er Wesentliches – so kann auch nur ein Lehrer denken!
Vergessen sind die vielen Stunden, die ein Schüler im Laufe seiner Beschulung Wesentliches verpasst, weil er nachts zu wenig Schlaf hatte und ihm während des Lehrervortrags die Augen zufallen; weil er am Morgen Ärger mit Mama oder Papa oder Bruder oder Schwester oder Mitschülern hatte und sich nicht konzentrieren kann; weil er verliebt ist und seinen Tagträumen nachhängt; weil der Unterricht dermaßen langweilig ist, dass man einfach nicht aufpassen kann; weil er vom Unterricht so über- oder unterfordert ist, dass er nichts verstehen will oder kann; weil sie ihre Tage hat und es vor Schmerzen kaum aushält; weil sie und ihn das Thema einfach nicht interessiert; weil sie oder er einen Hungerast hat oder gerade im Mittagstief versinkt.
Das ist das Eine. Das Andere ist die “Bildung”: Ist es wirklich Bildung, was die Schüler da verpassen? Oder nicht vielmehr Stoff? Und findet die Bildung, die der Bayerischen Verfassung vorschwebt, nicht auch außerhalb der Schule statt?
(1) Die Schulen sollen nicht nur Wissen und Können vermitteln, sondern auch Herz und Charakter bilden.
(2) Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung und vor der Würde des Menschen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft und Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt.
(3) Die Schüler sind im Geiste der Demokratie, in der Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk und im Sinne der Völkerversöhnung zu erziehen. (Artikel 131 BV, Hervorhebungen von mir)
Mein Argument lautet in diesem Zusammenhang:
BILDUNG IST MEHR ALS IN DER SCHULE ZU SITZEN.
Zum falschen Zeitpunkt (oben Nr. 1)
Das Argument ist klar: Man kann doch gern streiken, aber halt dann am Nachmittag, am Wochenende oder in den Ferien.
Warum streiken Greta und ihre Nachahmer ausgerechnet während der Schulzeit? Nennen wir es Trotz. Ich verstehe diese Haltung so:
Das hier ist größer als eure Schule. Das hier ist größer als euer Schulrecht. Es geht immerhin um unsere Zukunft, unsere Lebensgrundlagen in der Zukunft (Luft, Wasser, Erde).
ES IST GRÖSSER ALS SCHULE.
Es ist eine Art Notwehr. Wir sind in Not, wir sehen die Not kommen (ihr nicht). Und Notwehr erlaubt Maßnahmen, die sonst verboten sind. Wie sagt Greta:
“Ich möchte, dass ihr in Panik geratet. Ihr sollt die Angst spüren, die ich jeden Tag spüre. Und ich möchte, dass ihr handelt. Dass ihr so handelt wie in einer Krise. Ich möchte, dass ihr handelt, als wenn unser Haus brennt. Denn es brennt bereits.”
ES IST NOTWEHR.
Schule ist als Teil des Systems auch Teil des Problems. Der Unterricht lenkt häufig von den existenziellen Problemen ab, die auf uns zukommen. Er befähigt uns nicht, sie zu erkennen, sie anzupacken und sie zu lösen. Ausnahmen gibt es. Zum Beispiel Margret Rasfeld und das von ihr vertretene Konzept einer Bildung für nachhaltige Entwicklung.
SCHULE IST ALS TEIL DES SYSTEMS AUCH TEIL DES PROBLEMS.
Alle Menschen sind durch die Schule gegangen, auch die Verursacher des Klimawandels (die Verursacher von Nitrat im Grundwasser; die Verursacher der Plastikinseln in den Meeren; die Verursacher des Insektensterbens; die Produzenten von ewig gefährlichen radioaktiven Abfällen usw.). Schule hat das nicht verhindern können. Hat sie die Haltung befördert,
- dass alles doch nicht gar so schlimm ist?
- dass man den Klimawandel schon noch aufhalten kann?
- dass man eh nichts machen kann?
SCHULE HAT IHRE BILDUNGSZIELE NICHT ERREICHT.
Bildungsziele im Bayerischen Lehrplan
“Sie [die Schüler] erkennen, dass die Wirklichkeit in einer demokratischen Gesellschaft immer wieder am Ideal zu überprüfen ist und dass alle Mitglieder der Gesellschaft Fehlentwicklungen entgegenwirken und zu einer Verbesserung der Verhältnisse beitragen müssen.”
“Nicht zuletzt haben sie [die Schüler] ein breites kulturelles, gesellschaftliches, ethisch-religiöses und ästhetisches Wissens- und Wertefundament ausgebildet, das sie befähigt, Gegebenes kritisch zu reflektieren, und das wesentlich zu einem erfüllten, aktiv und vielfältig gestalteten Leben beitragen kann.”
Beide Zitate sind den Kapiteln des neuen bayerischen LehrplanPLUS entnommen, in denen die geeigneten oder typischen Schülerinnen und Schüler – so verstanden also das Menschenbild – beschrieben werden. Es handelt sich um die jeweiligen Abschnitte zu den Erziehungszielen; das erste Zitat findet sich im LP der Realschule, das zweite im LP des Gymnasiums. Daran finde ich zwei Dinge bemerkenswert:
(1) Für die Mittelschüler gibt es keine vergleichbaren Aussagen. Daraus muss man schließen, dass es bei ihnen auf diese kritischen Fähigkeiten nicht ankommt und dass ihr Bildungsziel auf Anpassung an die Gegebenheiten hinausläuft. Genauer habe ich es in dem Aufsatz über Menschenbild und Schulstruktur ausgeführt.
(2) Bei einigen Schülerinnen und Schülern haben die Schulen vielleicht doch ihre Bildungsziele erreicht und bewirkt, dass die Jugendlichen ihre Verantwortung erkennen und wahrnehmen. Folge davon wären die Schulstreiks. Das wäre dann im Grunde ein Erziehungserfolg für die Schulen.
Vielleicht aber sind die Heranwachsenden auch ohne die Hilfe der Schulen in ihre kritischen Fähigkeiten hineingewachsen?
BILDUNGSZIELE SIND AUCH VERANTWORTUNG UND GESELLSCHAFTSKRITIK
Remember Rosa Parks?
Rosa Parks, eine Schneiderin, wollte an einem Tag im Dezember 1955 im Bus nicht stehen müssen. So setzte sich auf einen freien Platz. Diesen wollte sie auch nicht räumen, als es ein Mitfahrer von ihr verlangte, obwohl er genug andere Plätze gefunden hätte. Das Problem: Er war weiß, sie eine Farbige, der Bus in Alabama. Rosa Parks verstieß gegen Recht und Gesetz und wurde entsprechend verhaftet, angeklagt und zu einer Geldstrafe verurteilt.
Mittlerweile steht der Bus im Museum. Warum? Weil ein gewisser Martin Luther King nach diesem Vorfall einen Busboykott organisiert hatte, der später die Behörden dazu zwang, die Rassentrennung in Bussen und Zügen aufzuheben. Dieser Boykott, und damit Rosa Parks’ Weigerung, gilt vielen Menschen als Auslöser zahlreicher Proteste der Bürgerrechtsbewegung in Amerika. Im Nachhinein hat die Geschichte ihren Verstoß gegen Recht und Gesetz geprüft und für gut befunden.
Wer sagt denn, dass das in 60 Jahren nicht auch für Greta Thunberg gilt? Vielleicht wird sie nach einem halben Jahrhundert als Heldin verehrt und von genau solchen Lehrern und Schulleitern als Vorbild hingestellt, die jetzt ihren Streik verurteilen?
NICHT JEDES GESETZ IST RECHT
Hier noch der Link zu dem Netzwerk Fridays For Future
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