Initiative #66: Setzt endlich das Menschenrecht auf Inklusion um!

Dr. Brigitte Schumann, ehemaliges Mitglied des Landtags von NRW und Bildungsjournalistin, sieht ein Umsetzungsdefizit der UN-Behindertenrechtskonvention bei der letzten und der aktuellen Bundesregierung und fordert mit einem Bündnis zusammen mindestens die Einsetzung einer Enquete-Kommission.

Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden

Am 5. Mai 2022, dem Europäischen Protesttag der Menschen mit Behinderungen, hat sich auch das Bündnis „Eine für alle – die inklusive Schule für die Demokratie“ gegenüber den Fraktionsvorsitzenden der demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag schriftlich für eine Enquete-Kommission eingesetzt. Dem Bündnis gehören die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), die Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule e.V. (GGG), der Grundschulverband e.V. (GSV), die Aktion Humane Schule, das NRW-Bündnis „Eine Schule für alle“ und der Verein „Politik gegen Aussonderung – Koalition für Integration und Inklusion“ e.V. an.

Elternwahlrecht ist konventionswidrig

Das Bündnis kritisiert, „dass mit der konventionswidrigen Einführung des sog. Elternwahlrechts das segregierte Förderschulsystem sich erhalten kann und sogar ausgebaut wird“. Inklusive Schulentwicklung werde nur vorgetäuscht. Der Anstieg der Inklusionsquoten sei darauf zurückzuführen, dass bei immer mehr Kindern im allgemeinen Schulsystem ein sonderpädagogischer Förderbedarf diagnostiziert wird. Er gehe nicht mit einer Verminderung der Exklusionsquoten einher, wie die UN-BRK es fordert. Die Fehlentwicklung ist aus Sicht des Bündnisses „auch darin begründet, dass die Bundesländer in dem Widerspruch verharren, inklusive Bildung in einem Schulwesen zu realisieren, das auf Leistungshomogenität und Leistungsselektion angelegt ist“.

Inklusive Schulentwicklung wird nur vorgetäuscht

Bündnis “Eine für alle”

Die Regierung Merkel hat versagt

Hintergrund für den Appell an den Bundestag ist das Versagen der Bundesregierung. In Artikel 4 UN-BRK hat sich die Bundesregierung mit der Ratifizierung der UN-Konvention dazu verpflichtet, „Handlungen oder Praktiken, die mit diesem Übereinkommen unvereinbar sind, zu unterlassen und dafür zu sorgen, dass die staatlichen Behörden und öffentlichen Einrichtungen im Einklang mit diesem Übereinkommen handeln“. 

In der Amtszeit von Angela Merkel hat die Bundesregierung genau dies nicht getan und damit gegen die Konvention verstoßen. Sie hat alle völkerrechtlichen Hinweise ignoriert und die Umsetzung der UN-BRK den Bundesländern überlassen, die sich ihrerseits in der Kultusministerkonferenz (KMK) schon 2010 konventionswidrig für den Strukturerhalt des selektiven und segregierten Schulwesens entschieden hatten.

Die Regierung Merkel hat alle völkerrechtlichen Hinweise ignoriert

Eklatante Umsetzungsdefizite

2015 hatte der zuständige UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) in seinen Empfehlungen zum ersten Staatenbericht Deutschlands auf die Gesamtverantwortung der Bundesregierung für die Implementierung des Übereinkommens ausdrücklich hingewiesen. Bezogen auf die Umsetzung von Artikel 24 mahnte er an, „im Interesse der Inklusion das segregierte Schulwesen zurückzubauen“. Ebenfalls 2015 hat der UN- Fachausschuss in seinem Kommentar zum Recht auf inklusive Bildung zudem eindeutig klar gemacht, dass es kein Elternwahlrecht gibt und der Erhalt des Förderschulsystems nicht mit der Konvention vereinbar ist. Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte verweist regelmäßig in ihrer Funktion als unabhängige Beratungsstelle für die Umsetzung der UN-BRK auf die eklatanten Umsetzungsdefizite in den Bundesländern.

Es ist auch eine Frage des Menschenrechts. Foto: pixabay.

Nun ist der Bundestag in der Verantwortung 

Es gibt keine Hinweise, dass die jetzige Bundesregierung unter dem Druck multipler Krisen sich auch noch mit der KMK und den Bundesländern über die menschenrechtskonforme Umsetzung der UN-BRK auseinandersetzen will, zumal die FDP als Koalitionspartner entschieden für den Erhalt des Förderschulsystems eintritt. Vor diesem Hintergrund ist es Aufgabe der Legislative, mit einer geeigneten politischen Initiative endlich die Weichen für eine menschenrechtliche und bildungspolitische Kurskorrektur zu stellen.

Die Enquete-Kommission gibt die Möglichkeit dazu. Nach § 56 seiner Geschäftsordnung kann der Bundestag „zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe“ eine Enquete-Kommission einrichten. Menschenrechtsexpert:innen, Vertreter:innen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft mit Kenntnissen und Erfahrungen im Bereich schulischer Inklusion können der Politik wegweisende Impulse und Handlungsstrategien für Umsetzungsschritte liefern.  

Die Bundestagsfraktionen weichen aus – bis auf eine

Von den Fraktionen CDU, FDP und Die Linke liegen dem Bündnis auf die Forderung nach einer Enquete-Kommission keine Antworten vor. Bei CDU und FDP darf angenommen werden, dass sie damit ihr politisches Desinteresse an der Auseinandersetzung über eine menschenrechtskonforme inklusive Schulentwicklung ausdrücken. Im niedersächsischen Landtagswahlkampf haben beide Parteien mit dem Erhalt des Förderschulsystems zu punkten versucht. Die CDU schreckte nicht davor zurück, dass Argument des Kindeswohls missbräuchlich gegen Inklusion auszuspielen.

Ausweichend und enttäuschend ist die Antwort der SPD ausgefallen. Sie sieht in der Enquete-Kommission keine Möglichkeit zur konkreten Problemlösung. Es gäbe kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem, und das wiederum sieht sie in der bildungspolitischen Zuständigkeit und Verantwortung der Bundesländer. 

Lediglich Corinna Rüffer, Berichterstatterin für Behinderten- und Inklusionspolitik der Grünen Bundestagsfraktion, teilt uneingeschränkt die Kritik des Bündnisses an der bildungspolitischen Umsetzung der UN-BRK und macht sich für die Einrichtung der Enquete-Kommission stark. Da aus Kapazitätsgründen jedoch die Zahl der Enquete-Kommissionen in einer Legislaturperiode begrenzt sei, prüfe man innerhalb der Grünen Fraktion und mit den Koalitionspartnern, welche Themen in einer Enquete-Kommission bearbeitet werden sollen, so Rüffer. 

Übernehmt endlich Verantwortung!

Die Grünen haben die Forderung nach einer Enquete-Kommission zur UN-BRK schon in ihrem Bundestagswahlprogramm verankert. Verfolgt die Fraktion dieses Ziel, bedarf sie nicht zwingend der kompletten Zustimmung innerhalb der Koalitionsfraktionen. Es braucht für die Einrichtung der Enquete-Kommission nur ein Viertel der 736 Mitglieder des derzeitigen Bundestages, die sich nicht vor den menschenrechtlichen Verpflichtungen aus der UN-BRK wegducken. 

Eine aktuelle wissenschaftliche Studie zur schulischen Umsetzung der UN-BRK in den deutschen Bundesländern kommt zu dem Ergebnis, dass es „ernstzunehmende Hinweise auf eine „systematische“ Verletzung des Konventionsrechts aus Art. 24 UN-BRK“ in sieben Bundesländern gibt. UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung und für die Rechte von Menschen mit Behinderungen sahen sich 2021 wegen einer schwerwiegenden Verletzung der UN-BRK in Rheinland-Pfalz zur Intervention veranlasst.

Wie lange wollen Mitglieder des Bundestages, die der Demokratie und den Menschenrechten verpflichtet sind, unbeteiligt zuschauen und sich vor ihrer Verantwortung drücken? Menschenrechtskonforme Umsetzung des Rechts auf inklusive Bildung ist der Weg zu Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit, die wir – wie der aktuelle IQB Bildungstrend ausweist –  in Deutschland bis heute vermissen.

Mit freundlicher Genehmigung der Verfasserin

Zuerst erschienen auf bildungsklick.


Weitere Beiträge von Dr. Brigitte Schuman

Brigitte Schumann neues Foto
Dr. Brigitte Schumann

Gast #54: Sonderpädagogische Feststellungsverfahren beenden!

Gast #51: Bundesverfassungsgericht ignoriert Monitoringstelle zur Inklusion

Gast #50: Sonderbeschulung schadet Ausbildungschancen

Gast #49: Inklusion vs. Kindeswohlgefährdung?

Gast #46: Das Ruhrgebiet braucht den Schul-Strukturwandel

Gast #45: Effekte der „Sonderpädagogisierung“

Gast #39: Kategorisierung untergräbt Inklusion.

Gast #38: Das Virus deckt Konstruktionsfehler des Bildungssystems auf

Gast #36: Langformschulen – die wahren „Talentschulen“

Gast #34: Inklusion – ein verweigertes Menschenrecht

Gast #33: Desinklusion wider besseres Wissen

Gast #32: 10 Jahre UN-BRK in NRW: Bilanz und Perspektiven

Gast #30: Nachhaltige Entwicklung braucht hochwertige inklusive Bildung für alle.

Gast #27: Unabhängige Überprüfung der Sonderschulen!

Gast #26: Die Willkür sonderpädagogischer Diagnostik beenden!

Gast #20: „Schutz- und Schonraum“?

Gast #16: Brigitte Schumann über 70 Jahre Kultusministerkonferenz

Gast #10: Armutssegregation in NRW

Gast #6: Neoliberalisierung in NRW

Gast #4 Brigitte Schumann: Das Menschenrecht auf Inklusion wird in Deutschland verfälscht

Gast #1: Brigitte Schumann über sonderpädagogische Diagnostik

3 comments On Initiative #66: Setzt endlich das Menschenrecht auf Inklusion um!

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Site Footer

Sliding Sidebar

Pro-Truth-Pledge


I signed the Pro-Truth Pledge:
please hold me accountable.

Blog per E-Mail folgen

Gib deine E-Mail-Adresse ein, um diesem Blog zu folgen und per E-Mail Benachrichtigungen über neue Beiträge zu erhalten.

%d Bloggern gefällt das: