Hans Wocken hat unserem Blog diesen neuen Beitrag zur Verfügung gestellt. Er wird demnächst in seinem neuen Buch “Die AUCH-Inklusion. Die Idee der Inklusion und die Macht des Systems.” (Feldhaus-Verlag, Hamburg 2019; Ende März) erscheinen.

„German Statement“ Inklusion.
Wie die Inklusionsopposition einen doppelten Coup landen konnte
Es gibt Ereignisse und Tatsachen, die man nur als Satire ertragen kann. Ein Event dieser Art hat sich in der Inklusionspolitik zugetragen und soll hier erzählt werden.
1. Der Fall
Am 26. November 2015 hat der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Convention of Rights for Persons with Disabilities – CRPD) in Genf den Entwurf eines Kommentars zu Artikel 24 der Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) vorgelegt. Der Art. 24 der BRK hat bekanntlich Bildung zum Thema, gewährt allen Kindern mit Behinderung das Recht auf inklusive Bildung und fordert von den Vertragsstaaten den Aufbau eines inklusiven Bildungssystems. Dieser Kommentar firmiert unter dem offiziellen Titel „Allgemeine Bemerkung Nr. 4“ (Draft General Comment Nr. 4). Der Entwurf dieses Kommentars wurde allen Vertragsstaaten zur Stellungnahme vorgelegt. Am 15. Januar 2016 hat die Bundesrepublik Deutschland eine gemeinsame Stellungnahme von Bund und Ländern an das Büro des UN-Hochkommissars für Menschenrechte in Genf abgegeben. Die gemeinsame Stellungnahme wurde unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und unter Mitwirkung der Kultusministerkonferenz (KMK) erarbeitet. Inhaltlich wurde diese offizielle Stellungnahme unter den Vertretern der Sonderpädagogik in der KMK abgestimmt.
Weiteres ist über die Abfassung des Textes und das Abstimmungsprozedere nicht bekannt. Der gesamte Vorgang vollzog sich ohne hinlängliche Beratungen in relevanten Gremien und auch ohne jegliche öffentliche und mediale Aufmerksamkeit. Inhaltlich macht das „German Statement“ deutlich, dass Deutschland nicht bereit ist, sich in sehr wesentlichen Punkten der Auffassung des UN-Fachausschusses anzuschließen – obwohl es die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) vorbehaltlos unterzeichnet hat und durch die Ratifikation im Jahre 2009 eine völkerrechtlich bindende Verpflichtung eingegangen ist. Das „German Statement“ fand auch in der fachlichen Öffentlichkeit sehr geringe Beachtung. Brigitte Schumann (2016; 2018) hat durch erste einschlägige Veröffentlichungen auf das unbekannte Papier aufmerksam gemacht und investigative Recherchen angestellt. Der Verein “Politik gegen Aussonderung – Koalition für Integration und Inklusion e.V.” legte am 18.2.2016 dem UN-Fachausschuss und der Öffentlichkeit eine Gegenstatement vor, das von über 200 Erziehungswissenschaftler*innen unterzeichnet wurde, aber keine mediale Resonanz fand.
2. Die Zweifel
Das „German Statement“ ist etwa drei DIN-A4-Seiten lang und umfasst knapp 1000 Wörter. Es ist in englischer Sprache verfasst. Eine offizielle deutsche Fassung existiert bis auf den heutigen Tag nicht. Karl-Heinz Eser (2016) hat in der etwas entlegenen Zeitschrift „Lernen fördern“ eine persönliche, also nicht autorisierte Übersetzung veröffentlicht. Dieser Publikationsmodus hat sicherlich in erheblichem Maße zu der äußerst geringen öffentlichen und fachlichen Beachtung beigetragen.
Die deutsche Stellungnahme ist schon äußerlich sehr bemerkenswert. Das Schreiben hat keinen Briefkopf, keinen Absender und keinen Empfänger. Nicht einmal Experten können dem formalen Layout des Schreibens entnehmen, von wem es stammt und an wen es gerichtet ist.
Das Schreiben wurde weder von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales noch von dem amtierenden Präsidenten der Kultusministerkonferenz unterzeichnet. Es trägt auch kein Datum. In Ermangelung von Briefkopf, Datum, Absender und Unterschrift wirkt das Papier wie ein zufälliger Textauszug aus einer Textdatei. Die Stellungnahme ist mit dem fett gedruckten Titel überschrieben: „German Statement concerning the Draft General Comment on Article 24 CRPD“.
Die Publikation der deutschen Stellungnahme erweckt den Eindruck, als handele es sich um ein geheimes Dossier. Die Stellungnahme ist bis heute in keinem einzigen Print-Medium zu finden, sondern kann nur im Internet recherchiert werden. Die webbasierte Verbreitung ist außergewöhnlich bemerkenswert. Das Dokument „German Statement“ findet sich
- weder auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS);
- noch auf der Homepage der Kultusministerkonferenz (KMK),
- noch auf den Homepages der Kultusministerien der Bundesländer;
- noch auf den Homepages deutscher Fach- und Lehrerverbände (GEW; VdS; Philologenverband; Realschullehrerverband; Caritas; VdK; SoVD).
Die einzige, wirklich die einzige Internetquelle, wo das „German Statement“ dokumentiert wird, ist eine Internetseite der Vereinten Nationen: https://www.ohchr.org/Documents/HRBodies/CRPD/GC/RighttoEducation/Germany.pdf. Der Titel des Portals lautet: United Nations. Human Rights. Office of High Comissioner. Es lohnt sich, das „German Statement“ etwa per Google aufzurufen und es in seiner ganzen Nacktheit auf sich wirken zu lassen. Das Jesuskind wurde in Windeln gewickelt in eine Krippe gelegt, das „German Statement“ steht völlig unbekleidet dar.
Der Produktions- und Publikationsmodus ist recht rätselhaft und veranlasst zu vielfältigen Nachfragen: Wer hat den Urtext verfasst? Welche Personen aus welchen Institutionen waren an Erarbeitung und Abstimmung des Textes beteiligt? Welche relevanten Personen aus BMAS und KMK wurden nicht eingebunden? Wurde das Dokument einstimmig verabschiedet? Warum wurde das „German Statement“ nicht als eine offizielle, förmliche Stellungnahme der Bundesrepublik Deutschland gekennzeichnet? Warum wurde die bundesdeutsche Öffentlichkeit nicht informiert und in Kenntnis gesetzt? Was soll die ganze Geheimnistuerei?
Es gibt gute Gründe für die Annahme, dass an der Abfassung und Abstimmung des Textes nur wenige Personen, dazu vornehmlich aus den Revieren der Sonderpädagogik, beteiligt waren. Und es gibt einige Gründe für die Annahme, dass dieses Papier nicht einem gediegenen, förmlichen Abstimmungsverfahren, an dem wirklich Bund und Länder, Kultusministerkonferenz und Bundesministerium für Arbeit vollumfänglich sich beteiligt haben, unterworfen wurde. Nicht undenkbar, dass eine Art Umlaufverfahren praktiziert wurde, in dem das Papier ohne Aussprache einfach abgenickt und abgehakt wurde.
Die Zweifel sind eminent. Ich kann nicht glauben, dass das „German Statement“ allen Ernstes eine offizielle, länderübergreifende, regierungsamtliche Stellungnahme sein soll. Ich kann nicht glauben, dass ein namenloses, undatiertes, nicht adressiertes und nicht unterzeichnetes Papier wirklich ein „German Statement“ sein soll. Und ich kann auch schwer akzeptieren, dass ein Papier, das insgesamt einen recht flüchtigen und flachen Eindruck hinterlässt, in Genf als ein respektabler deutscher Beitrag zu einem UN-Kommentar vorgelegt wird.
Mein Fazit: Das „German Statement“ wurde recht einseitig aus der Interessenperspektive der Sonderpädagogik konzipiert und in einem intransparenten, nicht repräsentativen Abstimmungsverfahren verabschiedet.
Das „German Statement“ ist kein demokratisch legitimiertes Dokument der Bundesrepublik Deutschland, sondern eher eine Art No-Papier. Welche inklusionspolitische Position die deutsche Bildungspolitik länderübergreifend wirklich vertritt, wurde der deutschen Öffentlichkeit vorenthalten und nicht mitgeteilt.
3. Die Ehrung
Eigentlich müsste man einem „Papier“, das weder Autor noch Adresse nennt und kein Datum und keine Unterschrift hat, keine Aufmerksamkeit schenken. In der Wissenschaft werden derartige Texte, die wissenschaftlichen Ansprüchen nicht genügen, nicht über einen Verlag publiziert wurden und nicht selten über private Vertriebswege oder als „Raubdrucke“ im Verkehr sind, auch „graue Literatur“ genannt. Das „German Statement“ ist ein graues, geheimnisumwittertes Papier. Es wäre wohl irgendwann dem Orkus der Vergessenheit anheimgefallen, wenn nicht ein renommierter Erziehungswissenschaftler diesem grauen Dokument explizit seine Aufmerksamkeit geschenkt hätte.
Der bekannte Inklusionskritiker Bernd Ahrbeck (2018) hat jüngst in einem Aufsatz „Schulische Inklusion in Deutschland“ sich explizit auf das „German Statement“ bezogen, es ausführlich zitiert und zustimmend als argumentative Stütze für seine eigene inklusionspolitische und -pädagogische Position benutzt. Durch die förmliche wissenschaftliche Beachtung und Würdigung hat Ahrbeck das „German Statement“ gleichsam aus dem Verließ der Geheimdiplomatie hervorgeholt und ihm den Status eines ehrenwerten, gehaltvollen und achtenswerten Dokuments verliehen. Durch die Hommage von Ahrbeck wird ein Noname-Papier zu einem seriösen Dokument der deutschen Inklusionspolitik befördert. Ein wissenschaftlicher Ehrenerweis für ein „graues Papier“! Die zweifelhafte Genese des „German Statement“ wird durch die wissenschaftliche Ehrung von Ahrbeck verdeckt und vertuscht. Das „German Statement“ repräsentiert nun auf internationaler Bühne die „Inklusive Bildung in Deutschland“ (Ahrbeck 2018). Mit dem „German Statement“ hat die Inklusionsopposition einen doppelten Coup landen können.
Es muss Gründe haben, ein Papier von zweifelhafter Dignität, das von den Autoren bewusst anonymisiert und versteckt wurde, in das Scheinwerferlicht der Öffentlichkeit zur zerren. Und es macht neugierig, worum es denn in diesem, möglicherweise völlig verkannten und unterschätzten Papier überhaupt geht.
4. Die Botschaft
Der Beitrag von Ahrbeck „Schulische Inklusion in Deutschland“ ist in einem Sammelband „Internationale Ansätze zur schulischen Inklusion“ (Leonhardt /Pospischil 2018) erschienen. Eine Durchsicht des Bandes fördert eine etwas überraschende Einseitigkeit in der Auswahl der Beiträge zutage. In die vielfältigen Perspektiven auf internationale Entwicklungen sind wider Erwarten weder Italien, hier vor allem Südtirol, noch Kanada und Australien, noch sämtliche skandinavischen Länder aufgenommen – also lauter Länder, die anerkanntermaßen weltweit führend sind in der Entwicklung schulischer Inklusion. Die systematische Exklusion dieser inklusionsorientierten Länder kann nicht gefallen. Sollte sie ein tendenziöses Omen sein für den Beitrag von Ahrbeck?
In etlichen Beiträgen des genannten Sammelbandes wird ein seriöser Überblick über das jeweilige Land gegeben: Bildungssystem, gesetzliche Grundlagen der Inklusion, statistische Angaben über In- und Exklusionsquoten, dominante Organisationsformen der schulischen Inklusion, landesspezifische Inklusionsdiskurse, offene Fragen und so fort. All dieses findet man in dem Aufsatz von Ahrbeck nicht. Ahrbeck nutzt seinen Beitrag vornehmlich, um erneut Kritik an Positionen der sog. „radikalen Inklusion“ vorzutragen und sodann die eigene „moderate Inklusion“ darzustellen und zu empfehlen. Die Abhandlung ist nicht auf eine informative, datengestützte Darstellung der Inklusionsentwicklung in Deutschland aus, sondern rückt eher die Theorie und Programmatik von Inklusionspolitik und -pädagogik in das Zentrum der Kritik.
In dem Kapitel „Inklusion als Menschenrecht?“ – eine Überschrift, die nicht zufällig mit einem Fragezeichen versehen ist – bereitet Ahrbeck dann zur Unterfütterung der eigenen inklusionskritischen Position endlich dem „German Statement“ einen großen Auftritt. Ich zitiere diese Stelle einschließlich des Vor- und Nachspanns von Ahrbeck:
„Eine Menschenrechtsverletzung durch spezielle Beschulung liegt nach deutscher Auffassung aber nicht vor. Im ‚German Statement‘ (2015, Absatz 11) heißt es:
„Der Begriff ‚Segregation‘ hat eine starke negative Konnotation. Als Vertragsstaat ist Deutschland mit einer solchen Sicht nicht einverstanden. Das Bildungssystem in Deutschland baut auf das natürliche Recht der Eltern auf, die Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen, das in Artikel 6 (2) des Grundgesetzes gewährleistet ist. Ein Bildungssystem, das den Eltern erlaubt, zwischen Inklusion in Regelschulen und Sonderschulen zu wählen, hält sich an diese Verfassungsgrundsätze.“
Auch zukünftig soll deshalb ein Weg beschritten werden, der institutionelle Differenzierung vorsieht und Sonderschulen mit einschließt“ (Ahrbeck 2018, 61).
Bevor ich in eine kritische Analyse dieses Zitates eintrete, füge ich ergänzend einen signifikanten Satz aus dem „German Statement“ hinzu:
„Der Übergang zu einem ‚inklusiven Bildungssystem auf allen Ebenen‘, in der Konvention als langfristiges Ziel festgelegt, bedeutet, dass das gemeinsame Lernen in Allgemeinen Schulen die Regel zu sein hat. Deutschland hat seit langem begonnen, diesen Weg einzuschlagen“ (German Statement 2016, 2. Absatz).
Dieser knappe Einblick in das „German Statement“ ist inhaltsträchtig und vielsagend. Die zentralen Aussagen der beiden Zitate können als ein bündiges Kompendium der bundesdeutschen Inklusionspolitik gelten und lassen das Herz einer sonderpädagogisch akzentuierten Inklusionspädagogik höherschlagen. Das Credo des „German Statement“ wie auch einer sonderpädagogischen Inklusion lässt sich in vier Sätzen benennen:
- Deutschland macht schon seit langem Inklusion!
- Sonderschulen sind ein unverzichtbarer Teil eines inklusiven Bildungssystems!
- Das Elternwahlrecht ist ein „natürliches“ und grundgesetzlich verbrieftes Recht der Eltern.
- Segregation ist nicht diskriminierend.
Mehr als diese vier Kernsätze braucht eine sog. „Inklusionspolitik“ sonderpädagogischen Zuschnitts nicht. Es gibt kaum einen Text, in dem die Position der Inklusionskritik und -opposition so knapp und so klar jemals dargestellt worden ist. Ahrbeck führt dieses Meisterstück einer bündigen und prägnanten Darstellung der Antiinklusionspolitik und -pädagogik an, weil er sich voll und ganz mit den Kerngehalten dieses Papiers identifiziert. Die Positionen von Ahrbeck und des „German Statement“ sind weitgehend kongruent.
Abschließend werfe ich noch einmal die Frage nach der Legitimation der literarischen Referenzquelle auf. Ahrbeck beruft sich pikanterweise nicht auf die beiden einschlägigen Beschlüsse der Kultusministerkonferenz (KMK 2010 und 2011), die weder im Text erwähnt werden noch im Literaturverzeichnis aufgeführt sind. Diese beiden KMK-Dokumente wären eigentlich allein legitimiert, die länderübergreifende, demokratisch verabschiedete Beschlusslage zur Inklusionspolitik in authorisierter Form abzubilden. Die Referenz von Ahrbeck auf ein anonymes, graues Papier kann in keiner Weise überzeugen. Eine fragwürdige Bezugnahme auf ein fragwürdiges Dokument!
5. Der Einspruch
Das „German Statement“ kann nicht unwidersprochen bleiben. Wenige Anmerkungen müssen genügen:
5.1 Schon lange auf dem Weg der Inklusion
Die Bildungspolitik Deutschlands hat seit dem Ende des 19. Jahrhunderts konsequent auf die Separation von behinderten Kindern gesetzt und nach und nach ein hochdifferenziertes Sonderschulsystem entwickelt. Ende des 20. Jahrhunderts waren weit mehr als 80 Prozent aller Schüler*innen mit Behinderungen in Sonderschulen separiert. Seit der Ratifikation der BRK hat Deutschland entgegen dem Inklusionsversprechen den Anteil der separierten Sonderschüler von 4,8 auf 4,3 Prozent senken und damit gerade mal um 0,5 Prozent reduzieren können. Es ist geradezu peinlich, dass das selektierende und separierende Bildungssystem Deutschlands nun als Musterknabe der Inklusion posiert.
5.2 Erhaltung der Sonderschulen
Dass die Mehrzahl der Bundesländer per Schulgesetz eine weitgehende Erhaltung aller Sonderschularten und -standorte garantieren, ist bekannt. Neu ist, dass in Wissenschaft und Bildungspolitik wie auch im „German Statement“ von einer „Inklusion in Sonderschulen“ (!) gesprochen wird und Sonderschulen als ein integraler Bestandteil eines angeblich inklusiven Bildungssystems angesehen werden (Felder /Schneiders 2016; Felten 2017; Speck 2016).
5.3 Gewährleistung des Elternwahlrechts
Im 20. Jahrhundert hat das deutsche Sonderschulsystem über viele, viele Jahrzehnte eine „Zwangsinklusion“ in Sonderschulen betrieben, was in dem aktuellen Eintreten für ein freies Elternwahlrecht allzu leicht vergessen wird. – Wenn es Sonderschulen gibt, muss es auch ein Elternwahlrecht geben, weil ansonsten die Sonderschulen leerlaufen. Das Elternwahlrecht ist indes kein „natürliches“ Recht der Eltern. Das Grundgesetz garantiert ein Erziehungsrecht der Eltern, was keineswegs mit einem Elternwahlrecht identisch ist. Das Elternwahlrecht taugt zur Legitimation von Sonderschulen ganz und gar nicht (Wocken 2017). Inklusion ist ein Recht des Kindes und nicht der Eltern.
5.4 Separation ist keine Diskriminierung
Stigmatisierung und Diskriminierung durch den Besuch von separierenden Sonderschulen kann man nicht einfach durch Regierungsbeschluss „abschaffen“. Das erinnert an den amerikanischen Präsidenten, der den Klimawandel als eine Erfindung der Chinesen ansieht und per Dekret verfügt, dass der Klimawandel nicht stattfindet. Das Stigma Sonderschule ist von der Wissenschaft theoretisch gut begründet und empirisch hinlänglich erwiesen. Das Schönreden der Sonderschule dient eher berufsständischen Interessen als dem Kindeswohl der Schüler*innen mit Behinderung.
6. Die Zukunft
Aus der burlesken Posse um das „German Statement“ sollen zweierlei Konsequenzen gefolgert werden:
- Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Kultusministerkonferenz (KMK) mögen an die Vereinten Nationen herantreten und um eine geräuschlose Entfernung des „German Statement“ aus dem Internet bitten oder sie mögen den Entstehungsprozess des „German Statement“ vollkommen offenlegen und das „graue Papier“ förmlich autorisieren. Es wäre auch nützlich, zur Klarstellung eine unmissverständliche Erklärung abzugeben, ob das „German Statement“ die Position der Bundesregierung und der Kultusministerkonferenz gültig und verbindlich wiedergibt.
- Die Erziehungswissenschaft und insbesondere die Sonderpädagogik mögen mit größerer Sorgfalt prüfen, ob sie sich in die Dienste eines obskuren „grauen Papiers“ stellen und zur Propaganda für eine strukturkonservative „Inklusionspolitik“ bereitfinden wollen.
Der Inklusionsgegner Michael Felten hat einmal die Losung ausgegeben: „Wir müssen offen und ehrlich über Inklusion reden!“ Das „German Statement“ ist „ehrlich“: Es zeigt das wahre Gesicht der Inklusionspolitik in Deutschland, eine Selbstentblößung der strukturkonservativen deutschen Inklusionspolitik. „Offen“ ist das „German Statement“ freilich nicht. Es ist ein okkultes, anonymes, intransparentes Dokument einer inklusionspolitischen Geheimdiplomatie, die Politik auch unter dem Tisch betreibt. Mittlerweile haben Bund und Länder – so ist der Geschichte des German Statement zu entnehmen – die Inklusionspolitik scheinbar an die Amtsstuben der Ministerialräte für Sonderpädagogik abgetreten, wo sie im Sinne der Systemerhaltung gewiss gut aufgehoben ist.
Literatur
[BRK] (2009): Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. (Behindertenrechtskonvention). Schattenübersetzung des Netzwerk Artikel 3 e.V. Berlin
[KMK 2010] Kultusministerkonferenz (2011): Pädagogische und rechtliche Aspekte der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention – VN-BRK) in der schulischen Bildung. Beschluss vom 18.11.2010. In: Zeitschrift für Heilpädagogik 62, 2, S. 75-78
[KMK 2011] Kultusministerkonferenz (2011): Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen. Stand: 20.10. 2011. Bonn
Ahrbeck, Bernd (2018): Schulische Inklusion in Deutschland. In: Leonhardt, Annette /Pospischil, Melanie (Hrsg.): Internationale Ansätze zur schulischen Inklusion. Bad Heilbrunn: Klinkhardt, S. 55-66
Eser, Karl-Heinz (2016): Deutsche Stellungnahme zum “Kommentar des ‘UN-Fachausschuss’ für die Rechte von Menschen mit Behinderung” (CRPD) zum Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention (Bildung). In: Lernen fördern 36, 4, S. 23-25
Felder, Marion /Schneiders, Katrin (2016): Inklusion kontrovers. Herausforderungen für die soziale Arbeit. Schwalbach: Wochenschau
Felten, Michael (2017): Die Inklusionsfalle. Wie eine gut gemeinte Idee unser Bildungssystem ruiniert. Gütersloh: Gütersloher Verlagshaus
Leonhardt, Annette /Pospischil, Melanie (Hrsg.) (2018): Internationale Ansätze zur schulischen Inklusion. Bad Heilbrunn: Klinkhardt
o.A. (2015): German Statement concerning the Draft Comment oh Article 24. In: https://www.ohchr.org/Documents/HRBodies/CRPD/GC/RighttoEducation/Germany.pdf
Politik gegen Aussonderung – Verein für Integration und Inklusion (2016): Gegenstatement zur gemeinsamen Stellungnahme von Bund und Ländern unter Mitwirkung der Kultusministerkonferenz (KMK) an das Büro des Hochkommissars für Menschenrechte in Genf vom 15.1.2016. In: http://www.politik-gegen-aussonderung.net/images/dokumente/Gegenstatement%20Deutsche%20Fassung%2017.2.2016.pdf
Schumann, Brigitte (2016): Deutschland legt sich quer. In: https://bildungsklick.de/schule/meldung/deutschland-legt-sich-quer/ (04.02.2016)
Schumann, Brigitte (2018): Streitschrift Inklusion. Was Sonderpädagogik und Bildungspolitik verschweigen. Frankfurt: Debus. [In diesem Blog unter Gast #21: Streitschrift Inklusion]
Speck, Otto (2016): Was ist ein inklusives Schulsystem? In: Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre Nachbargebiete 85, 3, S. 185-195
Wocken, Hans (2014d): Vom Wohl und Wehe des Elternwahlrechts. Ein fast unlösbares Dilemma. In: Wocken, Hans : Zum Haus der inklusiven Schule. Ansichten – Zugänge – Wege. 2. Aufl. Hamburg: Feldhaus, S. 60-72
Wocken, Hans (2017): “Wer andern eine Falle stellt, tappt selbst hinein!” Die unfreiwillige Demaskierung des Elternwahlrechts durch die “Inklusionsfalle” (Felten). In: Wocken, Hans (Hrsg.): Beim Haus der inklusiven Schule. Praktiken – Kontroversen – Statistiken. Hamburg: Feldhaus Verlag, S. 144-154
Prof. em. Dr. Hans Wocken
hans-wocken@t-online.de
3 comments On Gast #29: “Ein graues, geheimnisumwittertes Papier”
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