Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat zuletzt den Bildungsbericht 2016 in Auftrag gegeben. Die Autorengruppe stellt unter anderem fest:
Längeres gemeinsames Lernen gewinnt im Schulwesen an Bedeutung
Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die kombinierte Schularten mit mehr als einem Bildungsgang besuchen, hat sich seit 2006 von 700.000 auf 1,1 Millionen erhöht. Der Großteil wird nicht in getrennten Haupt-, Realschul- oder Gymnasialklassen, sondern in integrierter Form unterrichtet. Vor allem Jugendlichen mit niedrigem sozialem Status stehen dadurch mehr direkte Abschlussoptionen an einer Schulart offen. Die Schulen mit mehreren Bildungsgängen bzw. Gesamtschulen machen zudem am häufigsten Ganztagsschulangebote und weisen höhere Integrationsanteile von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf als andere Schularten.
Autorengruppe Bildungsberichterstattung (2016) Bildung in Deutschland 2016. Ein indikatorengestützter Bericht mit einer Analyse zu Bildung und Migration, Wichtige Ergebnisse im Überblick, Seite 3
Dieser sachlich kurze Abschnitt benennt drei Gründe, warum das längere gemeinsame Lernen immer attraktiver wird – und zwar für Eltern und Lehrer:
- mehr Anschlussoptionen
- mehr Ganztagsangebote
- höhere Inklusionsraten
Mehr Anschlussoptionen
Die (zahlenmäßig abnehmenden und gleichzeitig immer lauter werdenden) Befürworter des euphemistisch so genannten “differenzierten” Schulsystems mögen noch so sehr darauf hinweisen, dass es hochgradig durchlässig sei – es ist durchlässig nach wie vor primär nach unten, es leidet nach wie vor an der Unmöglichkeit, an der Nahtstelle der 4. Jahrgangsstufe die Schüler leistungsgerecht aufzuteilen und es folgt nach wie vor der Illusion von homogenen Schülergruppen.
All diese Probleme lassen sich mit der einfachen Option eines längeren gemeinsamen Lernens aus der Welt schaffen. Und das merken die Eltern, sie sind ja nicht doof.
Mehr Ganztagsangebote
Vielleicht ist es ja kein Zufall, sondern Folge eines strukturellen Zusammenhangs: Bayern hat deutschlandweit die wenigsten Ganztagsschulangebote und gleichzeitig das einzige Schulsystem ohne gemeinsame Bildungsgänge in der Sekundarstufe I. Wenn man sich nur mal eines der Gemeinschaftsschulkonzepte ansieht, die in Bayern bereits erstellt wurden, dann wird deutlich, wie sehr hier auf den Ganztag gesetzt wird.
Möglicherweise steckt dem gegliederten System auch der Homogenitätsfimmel in den Knochen: Um Leistungsgleichheit herzustellen, braucht und will man in diesem System nicht so sehr fördern – was dann mehr Nachmittagsstunden in Anspruch nehmen würde -; man kann ja die Schüler schließlich auch “fördern” durch sitzen lassen oder abschulen. Klingt verrückt? Hier ein Zitat aus einem Ablehnungsbescheid an den Markt Donaustauf, der eine Gemeinschaftsschule beantragt hatte:
Die Abschaffung des Klassenwiederholens widerspricht jedoch dem bayerischen Bildungsgrundsatz von ‚Fördern und Fordern‘.
Was für ein blühender pädagogischer Unsinn!
Höhere Inklusionsraten
Es gibt nach dem obigen Zitat aus dem Bildungsbericht einen Zusammenhang zwischen längerem gemeinsamen Lernen und der Bereitschaft (oder auch der Möglichkeit) zur Inklusion. Die Gemeinschaftsschulen haben einen Strukturvorteil, der in folgenden Zitaten deutlich wird:
Die UN-Behindertenrechtskonvention stellt das gegliederte Schulwesen infrage
Beim Ausbau eines inklusiven Schulsystems stellt das dem deutschen gegliederten Schulsystem zugrunde liegende Leitbild der (Leistungs-) Homogenisierung von Lerngruppen die Bundesländer vor ein schwer auflösbares Paradox: (Wie) kann der Anspruch auf Inklusion innerhalb eines auf Leistungsauslese basierenden, stratifizierten Schulsystems überhaupt eingelöst werden? Das Paradigma der Inklusion, und damit u. a. die Wertschätzung von Heterogenität innerhalb von Lerngruppen, stellt nicht nur die Sonderschule, sondern – zumindest in letzter Konsequenz – die Legitimitätsgrundlage des gegliederten allgemeinen Schulsystems insgesamt in Frage (Powell 2011). Damit berührt die Umsetzung der UN-BRK unweigerlich die Schulstrukturdebatte und damit einen Kernkonflikt der deutschen Schulpolitik, der seit Jahrzehnten heftige politische Auseinandersetzungen und Reformblockaden hervorruft. (Blanck et al. 2013, S. 2)
Teuere Doppelstruktur in Bayern
Darüber hinaus sind integrative Reformen auch heute noch mit Finanzierungsfragen verbunden, da der Ausbau der Integration in Bayern zu steigenden Kosten führt. Weil eine Auflösung des Sonderschulwesens in Bayern nicht angestrebt wird, führt der Ausbau der Integration zu einer teuren Doppelstruktur „Integration plus Sonderschule“ und damit zu dauerhaften Kostensteigerungen (Interview 235). Denn zusätzliche Ausgaben für Integration werden langfristig nicht durch sinkende Kosten im Sonderschulwesen kompensiert. Diese Situation produziert gerade für die Kommunen, die als Schulaufwandsträger integrativen Maßnahmen zustimmen müssen, negative ökonomische Anreize, Integration umzusetzen. (Blanck et al. 2013, S. 22)
Spaenles Deligitimierungsversuch der UN-Behindertenrechtskonvention
Die fortdauernde Skepsis gegenüber der Integration zeigt sich auch an einer Äußerung des bayerischen Kultusministers Spaenle, der nach Inkrafttreten der UN-BRK sagte ‘Bayern werde sich doktrinären Integrationsforderungen mit allen Mitteln widersetzen’ (Seidl 2009), und damit die Inklusion als ideologisch motiviertes Vorhaben zu delegitimieren versuchte. Folglich ist kaum verwunderlich, dass in Bayern im Sekundarbereich vor allem an Hauptschulen integriert wird (Destatis 2011). Bei Beibehaltung der tradierten Mehrgliedrigkeit führt die Infragestellung der Sonderschule zur Expansion der Hauptschule; die grundsätzliche Logik der Leistungshomogenisierung wird beibehalten. (Blanck et al. 2013, S. 22)
Homogenisierung versus Inklusion
Gerade angesichts der Persistenz des Paradigmas der Homogenisierung von Lerngruppen und der Dominanz des Fürsorgegedankens ist die Legitimität integrativer Beschulung in Bayern noch immer gering, so dass entsprechenden Vorstößen mit Skepsis oder gar offener Ablehnung begegnet wird. (Blanck et al. 2013, S. 24)
Doppelstrukturen sind kostspielig
In Abwesenheit eines anerkannten Gegenmodells und vergleichbarer Strategien zur Kostensenkung bilden haushaltspolitische Vorbehalte in Bayern noch immer ein massives Reformhindernis. Die Ausweitung von Integration unter Beibehaltung des Sonderschulwesens verursacht hier notwendigerweise beträchtliche Mehrkosten, die gerade für die Kommunen abschreckend wirken. (Blanck et al. 2013, S. 25)
Inklusion braucht Gemeinschaftsschulen
In Schleswig-Holstein ist es mittlerweile zu weitreichenden Schulstrukturreformen gekommen. Gerade mit der Gemeinschaftsschule wurde eine Schulform geschaffen, die Leistungsheterogenität offiziell zulässt und damit entgegenkommende Verhältnisse für die Integration von Schülern mit SPF auch in der Sekundarstufe schafft (Pluhar 2011). Die Aufrechterhaltung von Sonderschulen als Orte der sonderpädagogischen Förderung wird somit immer weniger notwendig, da diese nun zunehmend in das allgemeine Schulsystem hineinverlagert werden kann. In Bayern hingegen wird die Verwirklichung von Inklusion gerade in der Sekundarstufe durch den Fortbestand des traditionellen gegliederten Schulsystems erheblich erschwert. Angesichts des Fehlens einer der Gemeinschaftsschule funktional entsprechenden Schulform sowie der weitgehenden Aufrechterhaltung der Lernzielgleichheit wird die Aufgabe der Integration von Schülern mit SPF schwerpunktmäßig durch Hauptschulen übernommen werden müssen. (Blanck et al. 2013, S. 25)
Blanck, J. M., Edelstein, B. & Powell, J. J. (2013). Von der schulischen Segregation zur inklusiven Bildung? Die Wirkung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf Bildungsreformen in Bayern und Schleswig-Holstein, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung. Discussion Paper.
Wie viel wissenschaftliche Forschung muss man eigentlich noch anführen, damit in Bayern endlich mal die Ohren aufgehen und die pädagogische Vernunft Einzug hält?
2 comments On KMK: Längeres gemeinsames Lernen gewinnt an Bedeutung
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