Faktencheck #71: Etikettierung bis in den Arbeitsmarkt hinein

Dass auch eine gute Absicht bei der Hilfeleistung dem eigentlichen Anliegen im Wege stehen kann, ist eine häufige Erfahrung. Jonna Blanck, Juniorprofessorin an der Humboldt-Universität Berlin, zeigt, dass sowohl Förderschulen als auch die Berufsberatung ihrem Klientel von “Lernbehinderten” in der Regel keinen Gefallen tun. Hier einige Zitate aus dem Fazit ihrer Untersuchung.


Blanck, J. M. (2020). Übergänge nach der Schule als “zweite Chance”? Eine quantitative und qualitative Analyse der Ausbildungschancen von Schülerinnen und Schülern aus Förderschulen “Lernen” (Bildungssoziologische Beiträge, 1. Auflage). Weinheim: Juventa Verlag.


Förderschulen sind ambivalente Institutionen

Förderschulen stellen dabei „ambivalente Institutionen“ (Powell 2011, S.174) dar: Einerseits erhalten die Schülerinnen und Schüler an diesen zusätzliche Unterstützung, die ihnen erfolgreiches Lernen und darauf aufbauend die spätere Teilhabe am Arbeitsmarkt ermöglichen sollen (vgl. Hänsel 2003, S.593; Werning/Lütje-Klose 2003, S.26). Andererseits haben Untersuchungen der letzten Jahrzehnte gezeigt, dass Förderschulen die Benachteiligung der Jugendlichen eher nicht ausgleichen, sondern stattdessen sogar manifestieren und verstärken können (vgl. z. B. Wocken 2000). (Blanck 2020, S. 213)

Ergebnis: Geringere Ausbildungschancen der Förderschüler im Vergleich zu Hauptschülern

Die hier vorgestellten deskriptiven Analysen zeigen, dass Jugendliche von Förderschulen im Vergleich zu Hauptschülerinnen und -schülern mit maximal Hauptschulabschluss bei Verlassen der Schule in vielen der beschriebenen Merkmale eine eingeschränktere Agency und niedrigere Ressourcenausstattung sowie geringere Chancen haben, einen Ausbildungsplatz zu finden. Die Anzahl derer, die einen Ausbildungsplatz findet, erhöht sich ein Jahr nach Verlassen der Schule im Vergleich zum Vorjahr auf immerhin über ein Drittel, bleibt aber weiterhin stark hinter dem Anteil an Hauptschülerinnen und -schülern zurück, die eine Ausbildung aufnehmen. (Blanck 2020, S. 216)

Gleichzeitig steigt wenig später die Gefahr einer “Maßnahmenkarriere”

Gleichzeitig steigt aber auch schon ein Jahr nach Verlassen der Schule die Zahl derer, die ohne Beschäftigung und damit weder in schulische noch berufliche Ausbildung eingebunden sind. Ebenso bedeutet das Absolvieren einer Berufsvorbereitung für viele Jugendliche nicht den anschließenden erfolgreichen Einstieg in Ausbildung, sondern den Übergang in eine weitere Maßnahme des Übergangssystems und damit möglicherweise den Beginn einer sogenannten „Maßnahmekarriere“. (Blanck 2020, S. 216)

Ausbildungschancen von Förderschülerinnen und -schülern auch im Vergleich zu Hauptschülerinnen und -schülern schlechter

Der Anspruch der Förderschulen wird zurückgewiesen

Darüber hinaus wurde gezeigt, dass die Ausbildungschancen von Förderschülerinnen und -schülern auch im Vergleich zu Hauptschülerinnen und -schülern schlechter sind, die hinsichtlich ihrer familiären Ressourcen, kognitiven Grundfähigkeiten und sozialstrukturellen Merkmale vergleichbar sind. Der Besuch der Förderschule hat damit einen negativen globalen Effekt auf die Ausbildungschancen von Jugendlichen, der nur zum Teil auf die geringeren Möglichkeiten zum Erwerb eines Hauptschulabschlusses zurückgeführt werden kann. Dies steht im Kontrast zum Anspruch der Förderschulen, die Benachteiligung ihrer Schülerschaft auszugleichen und so zu einer gelingenden Integration in den Arbeitsmarkt beizutragen. (Blanck 2020, S. 216–217)

Probleme der Berufsberatung

Anhand der Analyse von Experteninterviews konnte zudem eine „Institution Berufsberatung“ rekonstruiert werden. Sie führt dazu, dass Förderschülerinnen und -schüler im Prozess der Berufsberatung überwiegend als lernbehindert und nicht-geeignet klassifiziert und darauf basierend in Berufsvorbereitungen überwiesen werden. Werden Berufsausbildungen unterstützt, dann vor allem außerbetriebliche Fachpraktikerausbildungen. Diese bieten jedoch sehr unsichere Verwertungschancen auf dem späteren Arbeitsmarkt. Jugendliche, die sich direkt nach Verlassen der Schule eine (betriebliche) Ausbildung wünschen oder einen anderen als einen Fachpraktikerberuf erlernen wollen, werden mit diesem Wunsch allein gelassen. (Blanck 2020, S. 217)

Benachteiligung von Förderschülerinnen und -schülern im Berufsberatungsprozess nicht kompensiert, sondern fortgesetzt

Vor dem Hintergrund der Analyse der Klassifikations- und Zuweisungsprozesse in der Berufsberatung wurde geschlussfolgert, dass die Benachteiligung von Förderschülerinnen und -schülern im Berufsberatungsprozess nicht kompensiert, sondern fortgesetzt wird. (Blanck 2020, S. 217)

Einbezug von Berufspsychologinnen legitimiert die Situation

Durch den Einbezug von Berufspsychologinnen, -psychologen und Lehrkräften, die die Schüler bereits zuvor basierend auf der Kategorie „Lernbehinderung“ an segregierten Förderschulen unterrichteten, wird die medizinische Perspektive auf Lernbehinderung und somit die erneute Klassifizierung der Jugendlichen als lernbehindert sowie Überweisung in segregierte Maßnahmen legitimiert. (Blanck 2020, S. 217)

Was Berufsberater tun sollten

Vor diesem Hintergrund erscheinen die Ergebnisse der Analyse zur Berufsberatung noch kritischer, die zeigte, dass die Jugendlichen im Berufsberatungsprozess weiter ausgekühlt werden und ihnen die Beraterinnen und Berater von betrieblichen Ausbildungen abraten. Statt diese mit dem Hinweis auf die fehlende Realisierbarkeit ihrer Aspirationen von Anstrengungen abzubringen, einen Ausbildungsplatz zu suchen, sollten sie sie in diesem Vorhaben vielmehr bestärken und unterstützten. (Blanck 2020, S. 218)

Beratung sollte nicht selbst zum Problem werden. (c) Pixabay

Normalbiographie und Etikettierung

Da Jugendliche bzw. Menschen mit Behinderung auf bestimmte Unterstützungsangebote angewiesen sind, scheitern sie nicht nur an diesen Vorstellungen der Normalbiografie beim Eintritt in den Arbeitsmarkt und das Erwachsenenalter, sondern die Gatekeeper in ihren Lebensverläufen sind zudem noch mächtiger als bei solchen Personen, die nicht auf zusätzliche Leistungen angewiesen sind. Die Bildungsprozesse von Menschen mit Behinderung und damit auch ihre Lebensverläufe sind – wie hinreichend ausgeführt wurde – sehr stark durch die Institution Sonderschule, die dort reduzierten Möglichkeiten zur Aneignung von Humankapital und Zertifikaten und das mit der Schulform verbundene, stigmatisierende Etikett der Lernbehinderung strukturiert. (Blanck 2020, S. 220)

Rückgriff auf statistisch konstuierte Normalitätsvorstellungen

Die hier vorgelegte Analyse zeigte, wie Personen u. a. unter Rückgriff auf statistisch konstruierte Normalitätsvorstellungen von kognitiven Fähigkeiten ausgegrenzt werden, wenn sie von diesen in einem sozial festgelegten Rahmen nach unten abweichen. Die psychologisch-medizinisch dominierte Feststellung von Fähigkeiten bzw. Lernbehinderung in der Berufsberatung, bei der Jugendliche von Förderschulen mit Hauptschülerinnen und -schülern verglichen werden, zeigt exemplarisch wie die Konstruktion von Behinderung und Normalität mit statistischen Methoden zusammenhängt und darauf aufbauend individualisiert wird. (Blanck 2020, S. 221)

Etikettierung von Kindern mit Migrationshintergrund und von sozial Benachteiligten

Da es sich bei Jugendlichen mit Lernbehinderung zugleich überproportional häufig um solche mit Migrationshintergrund sowie sozial Benachteiligte handelt, wird ferner sichtbar, dass und wie insbesondere diese Gruppen im Bildungssystem unter Rückgriff auf ableistische Vorstellungen sowie das Label „Behinderung“ von der Teilhabe an Regelsystemen dauerhaft ausgegrenzt werden. Die Bedeutung des Bildungssystems für die Legitimation der Ungleichheitsordnung, die auf dem Mythos der Meritokratie basiert, wird dadurch deutlich erkennbar (vgl. Bourdieu/Passeron 1971; Solga 2005). (Blanck 2020, S. 221)

Strukturelle Notwendigkeit von außerbetrieblichen Maßnahmen

Dieser Zwiespalt zwischen globalen und nationalen Inklusionsanforderungen auf der einen und Exklusionslogiken des Arbeitsmarktes auf der anderen Seite führt damit dazu, dass die Zuweisung zu außerbetrieblichen Maßnahmen und – im besten Fall – außerbetrieblichen Ausbildungen wohlfahrtsstaatlich als einzige Möglichkeit erscheint, um dieses Dilemma aufzulösen. (Blanck 2020, S. 222)

Bügel im Durchgang
Für viele bleibt der Weg versperrt. Bild: pixabay

Exkludierende Inklusion

Wenngleich das wohlfahrtsstaatliche Ziel die Integration in das Bildungssystem, den Arbeitsmarkt und damit in die Gesellschaft ist, führt die Zuweisung von Leistungen, wie sie derzeit erfolgt, zum Gegenteil, nämlich einer Exklusion aus diesen zentralen Gesellschaftsbereichen, die sich über den Lebensverlauf verstetigt (vgl. Wansing 2007, S.291). Dies machte die Analyse zum Effekt des Förderschulbesuchs eindrücklich deutlich und die (mangelnde) Anerkennung von Fachpraktikerausbildungen lässt darauf schließen, dass sich diese Problematik an der zweiten Schwelle fortsetzt. Bei der Zuweisung von wohlfahrtsstaatlichen Leistungen für Jugendliche mit Lernbehinderung beim Verlassen der Schule in ihrer jetzigen Form handelt es sich damit um ein Beispiel für ein Etikettierungs-Ressourcen-Dilemma par excellence. Der Übergang von Förderschülerinnen und -schülern in Reha-Maßnahmen muss vor diesem Hintergrund als ambivalente exkludierende Inklusion bezeichnet werden, da sie einerseits eine weitere Bildungsbeteiligung bedeuten, aber mit starken Risiken hinsichtlich zukünftiger Lebenschancen verknüpft sind. (Blanck 2020, S. 223)

Die Förderschule wird ihrem Anspruch nicht gerecht

Die hier vorliegende Arbeit hat bildungs- und sozialpolitische Implikationen. Die verschiedenen Analysen gaben unterschiedliche Hinweise auf mögliche institutionelle Gelingensbedingungen der Übergänge in Ausbildung (zu Gelingensbedingungen siehe Solga et al. 2013). Zum einen wird die Praxis der Sonderbeschulung, welche derzeit vor dem Hintergrund der UN-BRK und dem menschenrechtlichen Anspruch auf Zugang zu einem inklusiven Bildungssystem öffentlich scharf verhandelt wird, durch die hier vorliegenden Ergebnisse weiter infrage gestellt. Wie bereits eingangs dargestellt, verfolgt die Förderschule das Ziel, die Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen im Schulsystem zu kompensieren und ihnen zu ermöglichen einen Beruf zu erlernen und ihren eigenen Lebensunterhalt zu verdienen (vgl. Werning/Lütje-Klose 2003, S.26). Dass Förderschülerinnen und -schüler geringere Chancen haben, einen Ausbildungsplatz zu erlangen als vergleichbare Jugendliche von Hauptschulen, zeigt, dass die Schulform ihrem Anspruch nicht gerecht wird. (Blanck 2020, S. 226–227)

Literatur

Blanck, J. M. (2020). Übergänge nach der Schule als “zweite Chance”? Eine quantitative und qualitative Analyse der Ausbildungschancen von Schülerinnen und Schülern aus Förderschulen “Lernen” (Bildungssoziologische Beiträge, 1. Auflage). Weinheim: Juventa Verlag.

Blanck, J. M., Edelstein, B. & Powell, J. J. (2013). Von der schulischen Segregation zur inklusiven Bildung? Die Wirkung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf Bildungsreformen in Bayern und Schleswig-Holstein, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung. Discussion Paper.

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