Initiative #18: Breites Inklusionsbündnis NRW

In NRW haben sich zahlreiche Verbände, Vereine und Initiativen auf eine gemeinsame Erklärung geeinigt, in der sie die Politik auffordern, nicht das Ziel des gemeinsamen Lernens in Frage zu stellen, sondern die allfälligen Schwierigkeiten durch geeignete Maßnahmen zu überwinden. Hier die Erklärung im Wortlaut. 

Bündnis für Inklusive Bildung in Nordrhein-Westfalen

Erklärung

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ein inklusives Bildungssystem zu schaffen. Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Bildung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und diskriminierungsfreien Zugang zum allgemeinen Schulsystem.
Nach einem parteiübergreifend verabschiedeten Entschluss des Landtags zum Aufbau der Inklusiven Bildung vom Dezember 2010 wurden nach einem langen Diskussionsprozess wiederum mit Unterstützung fast aller Fraktionen mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz zum Schuljahr 2014/2015 die ersten Schritte zur Umsetzung der UN-BRK in den Schulen des Landes verabschiedet.

Seitdem haben aufwachsend nach Jahrgangsstufe Kinder und Jugendliche mit Behinderung/ sonderpädagogischem Förderbedarf das Recht auf Gemeinsames Lernen in der allgemeinen Schule. Die allgemeine Schule wurde zum Regelförderort erklärt. Ausnahmen sind nur vorgesehen, wenn Eltern im Einzelfall abweichend die Förderschule wählen oder die Bedingungen für Gemeinsames Lernen im Einzelfall nicht unter zumutbaren Aufwendungen geschaffen werden können. In der Folge haben sich viele Schulen in Nordrhein-Westfalen dem Gemeinsamen Lernen geöffnet.

Im Umsetzungsprozess traten jedoch Probleme auf.

  • viele Schulen sind personell nicht ausreichend ausgestattet,
  • viele Schulen sind sächlich nicht für die Lernbedürfnisse aller Schüler ausgestattet
  • die Fortbildung der Schulleitungen, der Lehrer und der Sonderpädagogen für inklusive Schul- und Unterrichtsentwicklung kam der Entwicklung nicht hinterher,
  • die pädagogische Qualität des Gemeinsamen Lernens kann an vielen Schulen noch nicht zufriedenstellend gewährleistet werden,
  • der menschenrechtliche Gehalt des Rechts auf inklusive Bildung und deren Chancen für die Verbesserung der Schule für alle Schülerinnen und Schüler sind noch nicht von allen Beteiligten erkannt.

Wenn bei der Umsetzung einer politischen und gesellschaftlichen Aufgabe Schwierigkeiten entstehen, dann ist es Aufgabe der Politik, diese Schwierigkeiten mit geeigneten Maßnahmen zu überwinden – und nicht, das Ziel in Frage zu stellen.

Die unterzeichnenden Verbände und Organisationen fordern:

  • Die Landesregierung muss den begonnenen Prozess auf dem Weg in ein inklusives Bildungssystem fortführen und planmäßig verbessern.
  • Die Landesregierung muss sich zum menschenrechtlichen Gehalt inklusiver Bildung bekennen und Initiativen ergreifen, um die Wertschätzung demokratischer und inklusiver Bildung bei allen Beteiligten des Systems Schule und in der Öffentlichkeit zu verankern.
  • Das Wesen inklusiver Bildung ist das Gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung, an dem Ort, an dem sie wohnen. Inklusive Schule ist ein Gewinn für alle Schüler*innen und eine Verpflichtung für alle an Schule Beteiligten. Dieses in guter Qualität zu ermöglichen, muss Ziel aller politischen Maßnahmen in diesem Bereich sein.
  • Gute Bildung für alle Kinder und Jugendlichen setzt voraus, dass Schulen personell und sächlich gut ausgestattet sind. Nordrhein-Westfalens Schulen brauchen deutlich bessere Bedingungen.
  • Die Fortbildung der Schulleitungen, Lehrer*innen und Sonderpädagog*innen für inklusive Schul- und Unterrichtsentwicklung muss sicher gestellt werden. Außerdem brauchen Schulen auf dem Weg zur Inklusion fortlaufende Begleitung.
  • Eine getrennte Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung ist kein Wert an sich. Im Gegenzug zum in Zahl und Qualität steigenden Angebot an inklusiver Bildung sind Förderschulen abzubauen. Das Parallelsystem von Regel- und Förderschulen kann nicht von Dauer sein.

Wir erwarten von Landesregierung und Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen, den parteiübergreifenden Konsens zur Inklusion neu zu beleben und zu festigen und auf Basis der völkerrechtlichen Leitlinien zur inklusiven Schule weiter zu entwickeln.

Düsseldorf, 18. Juni 2018

Die unterzeichnenden Organisationen

Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen NRW e.V. – Der Inklusionsfachverband
mittendrin e.V.
Autismus Landesverband NRW e.V.
Landesschüler*innenvertretung NRW
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW NRW
SoVD NRW e.V.
VdK NRW e.V.
Landesbehindertenrat NRW
LAG Selbsthilfe NRW e.V.
Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben ISL NRW e.V.
Landeselternschaft der Förderschulen Schwerpunkt Geistige Entwicklung
NRW-Bündnis Eine Schule für alle
Kinderschutzbund KV Warendorf e.V.
Progressiver Eltern- und Erzieherverband PEV e.V.
Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen Bonn e.V.
Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen Dorsten
Initiativkreis Gemeinsame Schule Wuppertal
Gemeinsam leben, gemeinsam lernen Olpe plus e.V.
Elterninitiative Inklusion Bornheim
Gemeinsam Leben lernen e.V. Hilden
INVEMA e.V. Kreuztal
Schule für alle e.V. Hennef
Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen Kreis Borken
Bielefelder Familien für Inklusion e.V.
die Inklusiven e.V., Bielefeld
Gemeinsam leben gemeinsam lernen Pulheim
Elterninitiative INKLUSION -HIER & JETZT! e.V. Leverkusen
Gemeinsam leben und lernen e.V. Düsseldorf
Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen Aachen e.V.
Initiative gemeinsam leben und lernen e.V. Neuss
VIBRA e.V. , Ratingen
Gemeinsam leben und lernen Mönchengladbach
Prima Arbeiten und Leben PAUL e.V., Kaarst
Freizeitgemeinschaft Behinderter und Nichtbehinderter e.V., Hilden
MOBILE – Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V., Dortmund
Aktionskreis „Der behinderte Mensch in Dortmund“

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