Nachdem die Deutsche Umwelthilfe (DUH) junge Menschen erfolgreich dabei unterstützte, die Bundesregierung durch das Bundesverfassungsgericht dazu zu zwingen, konkretere Schritte für eine gesunde Zukunft zu entwickeln, haben sie sich jetzt einige Bundesländer vorgenommen. Und wieder ist unsere elfjährige Schülerin (inzwischen 12 J.) mit im Boot.

Die DUH hat fünf neue Umweltklagen auf den Weg gebracht. Die Klagen richten sich gegen die Bundesländer Bayern, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen. Gegen Bayern lautet die Zusammenfassung der beiden eingereichten Klagen so:
Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht und Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof von zehn Kindern und jungen Erwachsenen gegen das weder in seiner Struktur noch den Zielen dem Grundgesetz genügende Bayerische Klimaschutzgesetz. Bayerns Klimaschutzgesetz enthält – bis auf die jährliche Verleihung des Bayerischen Klimaschutzpreises – keine Fristen, mit denen die Erreichung der viel zu niedrigen und hinter dem Bundes-Klimaschutzgesetz zurückbleibenden Klimaschutzziele sichergestellt werden könnten.
Klage der DUH vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen den Freistaat Bayern zur Erstellung eines Klimaschutzprogramms, mit dem Klimaschutz verbindlich in Maßnahmen und nicht nur in Zielen umzusetzen ist.
Die einzelnen Klageschriften sind hier verlinkt.