Sichtweisen #82: Was für ein Urteil!

Stellt euch vor, das Bundesverfassungsgericht spricht ein wichtiges Urteil für die Jugendlichen von Fridays 4 Future, aber kaum jemand bekommt es mit: Das BVG hat am 24. März 2021 ein wegweisendes Urteil gesprochen, das gleichzeitig eine Bestätigung ist für Greta Thunberg, Luisa Neubauer und andere Jugendliche und eine feste Watschn für die Bundesregierung.

Zitat aus dem Beschluss:

“Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (Klimaschutzgesetz <KSG>) über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen. […]”

Die jungen Beschwerdeführenden sind durch die angegriffenen Bestimmungen in ihren Freiheitsrechten verletzt

“Das Klimaschutzgesetz verpflichtet dazu, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 55 % gegenüber 1990 zu mindern und legt durch sektorenbezogene Jahresemissionsmengen die bis dahin geltenden Reduktionspfade fest (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Satz 3 KSG in Verbindung mit Anlage 2). Zwar kann nicht festgestellt werden, dass der Gesetzgeber mit diesen Bestimmungen gegen seine grundrechtlichen Schutzpflichten, die Beschwerdeführenden vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen, oder gegen das Klimaschutzgebot des Art. 20a GG verstoßen hat. Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden sind durch die angegriffenen Bestimmungen aber in ihren Freiheitsrechten verletzt.”

Der Gesetzgeber hätte zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit Vorkehrungen treffen müssen, um die hohen Emissionsminderungslasten abzumildern

“Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030. Dass Treibhausgasemissionen gemindert werden müssen, folgt auch aus dem Grundgesetz. Das verfassungsrechtliche Klimaschutzziel des Art. 20a GG ist dahingehend konkretisiert, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur dem sogenannten „Paris-Ziel“ entsprechend auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Um das zu erreichen, müssen die nach 2030 noch erforderlichen Minderungen dann immer dringender und kurzfristiger erbracht werden. Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind. Der Gesetzgeber hätte daher zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit Vorkehrungen treffen müssen, um diese hohen Lasten abzumildern. Zu dem danach gebotenen rechtzeitigen Übergang zu Klimaneutralität reichen die gesetzlichen Maßgaben für die Fortschreibung des Reduktionspfads der Treibhausgasemissionen ab dem Jahr 2031 nicht aus. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die Fortschreibung der Minderungsziele der Treibhausgasemissionen für Zeiträume nach 2030 bis zum 31. Dezember 2022 näher zu regeln.”

Der Treibhauseffekt. Bild: pixabay

Die Reaktionen

(Alle gefunden auf Telepolis)

… von seiten der Aktivist*innen

Die 25-jährige Klimaschutzaktivistin Luisa Neubauer spricht von einem “unfassbar großen Tag für hunderttausende junge Menschen”.

Das Gericht habe bestätigt, “was die Naturwissenschaft seit Jahren zeigt: Aufschieben und unzureichende Klimaziele gefährden nicht nur die Natur, sondern unser Recht auf Leben und das Recht auf Zukunft”, erklärte die Aktivistin Line Niedeggen von Fridays for Future.

… aus der Regierung

Es sei ein “großes und bedeutendes Urteil”, sowie “epochal für Klimaschutz” und die Rechte der jungen Menschen – außerdem bedeute es “Planungssicherheit für die Wirtschaft”, twitterte Altmaier. Für Bundesfinanzminister Olaf Scholz, der zugleich Kanzlerkandidat der SPD ist, war das ein gutes Stichwort, um in den Wahlkampfmodus zu gehen: “Lieber Kollege”, antwortete er, “nach meiner Erinnerung haben Sie und CDU/CSU genau das verhindert, was nun vom Bundesverfassungsgericht angemahnt wurde. Aber das können wir rasch korrigieren. Sind Sie dabei?”

… von der Dunklen Seite

“Alles klar, meine hohen Herren vom BVerfG! Nun müsst auch ihr euch Fragen lassen: Wer hat euch eigentlich ins Hirn gesch***en?! […] Das letzte Bollwerk der bundesdeutschen Rechtsstaatlichkeit ist nun – aus seiner bereits bestehenden Schräglage heraus – vollkommen umgekippt. Auf dieses Gericht braucht man als Bürger ab heute nicht mehr zählen und hoffen. Das BverfG hat sich mit diesem Urteil zum Gralshüter des ökologistischen Totalitarimus aufgeschwungen.”

“Das Urteil geht konform mit dem Great Reset. Wirtschaft runterfahren.”


Nachtrag 18.05.21

In dieser Gemengelage von unbequemem Wissen und politischer Ignoranz entstand das deutsche Klimaschutzgesetz vom 12. Dezember 2019. Es ist bereits heute ein historisches Dokument. Denn es ist Beleg für das Unvermögen deutscher Klimapolitik zu sachgerechtem Handeln.

Das schreibt der ehemalige Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München Peter Vonnahme in einem lesenswerten Beitrag auf Telepolis.

5 comments On Sichtweisen #82: Was für ein Urteil!

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