Neusprech #7: “Leitkultur”

Der Begriff hat in Bayern Gesetzesrang. Gleichzeitig ist er bemerkenswert unterbestimmt. Aber die “Leitkultur” soll doch auch den Unterricht anleiten, zumindest in den neu geschaffenen Deutschklassen. So what?

Ich komme aus dem Fragen nicht mehr raus: Erst mal frage ich, wo die “Leitkultur” eine gesetzliche Fixierung erhalten hat. Dann ist natürlich die Frage: Was ist damit gemeint? Gibt es irgendwo eine Definition? Da ich bis dato nur eine ungefähre gefunden habe, stellen sich die nächsten Fragen: Ist die Unterbestimmtheit des Begriffs eine systematische Notwendigkeit? Oder wird von den Protagonisten der Leitkultur die Schwammigkeit des Begriffs bewusst in Kauf genommen oder genutzt, um Stimmung zu machen ohne sich dabei genau festzulegen? Das wäre eine interessante Art von Gesslerhut: Wer auf die Leitkultur schwört, der gehört “zu uns” – also den Deutschen in den Grenzen der Definition der CSU. Wer nicht darauf schwört – wobei wir (die CSU) jedesmal neu bestimmen, ob er den Kern trifft -, den stellen wir in die Nähe von vaterlandslosen Gesellen.

So gesehen, lauern in diesem Begriff einige Brandsätze.

Das Bayerische Integrationsgesetz – Absicht und Prämbel

Die CSU ist stolz auf dieses Gesetzeswerk:

Die CSU hat ein bundesweit einmaliges Integrationsgesetz auf den Weg gebracht. Das Herzstück des Gesetzes ist das Bekenntnis zu unserer Leitkultur. Die CSU hat den Begriff der Leitkultur in die politische Debatte eingebracht.

Sie sieht das BayIntG als Schritt auf dem Wege: Was noch folgen muss, ist die Verankerung der “Leitkultur” in der Bayerischen Verfassung:

Unser nächstes Ziel ist: Der Begriff der Leitkultur soll als Voraussetzung für Solidarität und Miteinander in die Bayerische Verfassung aufgenommen werden.

Dies ist das deutlichste Indiz dafür, dass der Leitkulturbegriff nicht in der Verfassung enthalten ist, sondern etwas Neues in diese einbringt! Das wird in der folgenden Argumentation noch von Bedeutung sein.

Seit dem 13.12.2016 haben wir ein Bayerisches Integrationsgesetz (BayIntG). Darin steht in einer Art Präambel zu lesen:

13Dieser identitätsbildende Grundkonsens wird täglich in unserem Land gelebt und bildet die kulturelle Grundordnung der Gesellschaft (Leitkultur).

14Diese zu wahren, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu sichern und Migrantinnen und Migranten zu einem Leben in unserer Gesellschaft zu befähigen, ist Zweck dieses Gesetzes.

Es wird nicht genau deutlich, was mit “diesem identitätsbildenden Grundkonsens” gemeint ist:

Es könnten die Sätze 1 bis 8 sein, die mit deutlichen Anklängen an die Bayerische Verfassung arbeiten und an denen nichts auszusetzen ist.

Es könnten aber auch die Sätze ab Nr. 9 sein, die so etwas wie eine gewachsene bayerische Kultur (“kulturelle Prägung”) beschreiben:

9 Ganz Bayern ist geformt von gewachsenem Brauchtum, von Sitten und Traditionen.
10 Die freiheitliche Lebensweise in einer offenen und pluralen Gesellschaft erfordert gleichermaßen gegenseitige Toleranz und Achtung der kulturellen Prägung unseres Landes.
11 In den zurückliegenden Jahrzehnten ist es so zur neuen Heimat für Viele geworden, die sich hier eingebracht und eingelebt haben.
12 Das lange geschichtliche Ringen unserer Nation und unseres ganzen Kontinents um Einheit, Recht, Frieden und Freiheit verpflichtet auf das errungene gesamteuropäische Erbe und das Ziel eines gemeinsamen europäischen Weges.

  1. Der Anklang an das Bestimmungswort “-kultur” taucht erst in Satz 9 auf, von daher spricht etwas für diese Lesart.
  2. Ebenso die oben erwähnte Notwendigkeit aus Sicht der CSU, die Bayerische Verfassung ergänzen zu müssen.
  3. Dazu kommt noch das Kreuzargument: Während MP Söder so tut, als gehöre das Kreuz zur Leitkultur, und seine öffentliche Zurschaustellung in bayerischen Amtsstuben fordert und präfiguriert, verlangt Satz 3 die “Unterscheidung von Staat und Religion”.
  4. Da bleibt mir nur noch die Feststellung, dass “Leitkultur” auf Bayern – und damit auch auf bayerische Kultur und Werte – bezogen wird, nicht etwa, wie es ja auch denkbar wäre, auf deutsche oder europäische Traditionen und Errungenschaften.
  5. Daran könnte man eher als Frotzelei die Frage anknüpfen: Was ist, wenn Nichtbayern, also “Preißn”, aus dem außerbayerischen Deutschland nach Bayern einwandern wollen? Müssen die auch…?

Das Bayerische Integrationsgesetz – einzelne Artikel

Art. 1 Integrationsziele

2Es ist Ziel dieses Gesetzes, diesen Menschen für die Zeit ihres Aufenthalts Hilfe und Unterstützung anzubieten, um ihnen das Leben in dem ihnen zunächst fremden und unbekannten Land zu erleichtern (Integrationsförderung), sie aber zugleich auf die im Rahmen ihres Gast- und Aufenthaltsstatus unabdingbare Achtung der Leitkultur zu verpflichten und dazu eigene Integrationsanstrengungen abzuverlangen (Integrationspflicht). 

Man merke auf: Die Achtung der Leitkultur wird zu einer “unabdingbaren” Forderung erhoben. Da muss man schon mal die Frage formulieren: Wie wird das überprüft?

Art. 2 Begriffsbestimmungen

Interessanterweise wird an dieser Stelle die “Leitkultur” nicht bestimmt, sondern lediglich die Begrifflichkeit von “Migrant/innen” und “Ausländer/innen” im Sinne des Gesetzes. Man muss sich das nur deutlich machen: Ein “unabdingbarer” Bestandteil eines Gesetzes bleibt unbestimmt?! Juristen müssten doch aufschreien (oder -lachen, je nach Betroffenheit)!

Und ok, hier werden die “Preißn” rausdefiniert – die Verpflichtung auf die Leitkultur gilt also nicht für außerbayerische Deutsche. Aber hoppla, gilt dann das ganze Leitkulturgewese nicht für Nicht-Migrant/innen und Nicht-Ausländer/innen? Das hat für mich jetzt zwei erleichternde Folgen:

  • Ich kann mir die ganze Leitkultur sonstwo vorbeigehen lassen, bin ja nicht betroffen im Sinne des Gesetzes.
  • Offensichtlich doch wohl deswegen, weil mir die bayerische Leitkultur a) selbstverständlich oder sogar b) eingeboren ist.
  • Um noch ein bisschen Spannung reinzubringen: Ich bin wohl Bayer qua Verfassung, weil in Bayern geboren; allerdings verstehe ich mich vom Wesen her mehr als Franke (Schwabe, Oberpfälzer…). Das modifiziert wohl die mir innewohnende Leitkultur (erheblich).

Art. 3 Allgemeine Integrationsförderung

(4) 1 Gelingende Integration bedarf der gegenseitigen Rücksichtnahme und Toleranz sowie des Respekts vor der Einzigartigkeit, der Lebensgeschichte und den Prägungen des jeweils anderen. 2 Der Staat fördert an der Leitkultur ausgerichtete Angebote, die Migrantinnen und Migranten in politischer Bildung, deutscher Geschichte einschließlich der Lehren aus den Verbrechen des Dritten Reiches und in der Rechtskunde unterweisen und ihnen die heimische Kultur, Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung näherbringen.

Das ist jetzt ein gemeiner Gedanke, aber: Ich kenne ganz viele Deutsche/Bayern, denen diese Unterweisungen und Näherbringungen auch nicht schaden würden. Die müssten auch noch integriert werden, sind aber halt nicht Zielgruppe im Sinne des Integrationsgesetzes.

Schließlich werden auch noch andere, wie man so sagt: “Player” in die Verantwortung genommen:

Art. 10 Verantwortung der Wirtschaft

(1) 1 Die bayerische Wirtschaft trägt im Rahmen des Art. 151 der Verfassung Mitverantwortung für die in Art. 1 genannten Integrationsziele. 2 Die staatlichen Förderprogramme insbesondere nach dem Mittelstandsförderungsgesetz können die Bemühungen einzelner Unternehmen positiv berücksichtigen, Migrantinnen und Migranten, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt sind, auf Unternehmenskosten die deutsche Sprache und die Leitkultur zu vermitteln und die in Art. 1 genannten Integrationsziele zu fördern.

Art. 11 Rundfunk und Medien

1 Der Bayerische Rundfunk und die nach dem Bayerischen Mediengesetz an der Veranstaltung von Rundfunk Beteiligten unterstützen im Rahmen ihres Programmauftrags die Integration. 2 Die Angebote in Rundfunk und Telemedien sollen einen Beitrag zur Vermittlung der deutschen Sprache und der Leitkultur leisten.

Redakteure aufgepasst! Ihr seid von Gesetzes wegen dazu aufgefordert – verdonnert? -, die deutsche (nicht unbedingt die bayerische) Sprache und Leitkultur zu vermitteln. Also erkundigt euch gefälligst, was das ist, diese seltsam unterbestimmte Leitkultur! (Und wie oft ihr eure Kunden damit beglücken sollt!)

Das gilt natürlich auch für uns Lehrer. Wenn sich die CSU durchsetzt, wird dies auch in den Lehrplänen erscheinen.

LEITKULTUR ALS MAßSTAB

oder

Wie die CSU etwas Schwammiges durch etwas Wolkiges näher bestimmt

Eine Art Definition der Leitkultur findet sich in diesem Flyer der CSU vom Dezember 2017.

Leitkultur steht für den gelebten Grundkonsens in unserem Land: die Werteordnung und Prägung des Landes anerkennen; die Religionsfreiheit und ihre Grenzen achten; kulturelle Traditionen respektieren; andere Lebensweisen tolerieren; sich an die Gepflogenheiten des Alltags halten; sich auf Deutsch verständigen. Wer bei uns lebt, muss die Leitkultur unseres Landes respektieren.

Wer nach einer soliden Definition sucht, wird hier nicht fündig. Der schwammige Begriff der “Leitkultur” wird durch wolkige Aussagen näher bestimmt. Zunächst einmal durch den “gelebten Grundkonsens in unserem Land”. Da dieser zwar freie Assoziationen und Vorstellungen wachruft (das soll er ja auch), aber – wie wir Bayern gern doppelt verneinen – nichts Genaues nicht sagt, folgt sogleich nach dem Doppelpunkt jetzt endlich die Näherbestimmung:

  1. Werteordnung des Landes anerkennen
  2. Prägung des Landes anerkennen
  3. Religionsfreiheit achten
  4. Grenzen achten
  5. kulturelle Traditionen respektieren
  6. sich an die Gepflogenheiten des Alltags halten
  7. sich auf Deutsch verständigen

Als Lehrer sage ich: Es gibt genau ein operationalisierbares Lernziel (moderner: eine Kompetenzerwartung), nämlich die Nummer 7. Alles andere bleibt im Wolkigen. Das kann bedeuten, und wie ich die CSU kenne, liegt das auch genau in ihrer Absicht:

Es darf sich jede/r etwas Genaueres darunter vorstellen. Das heißt, die genaueren Festlegungen, die ein CSU-Anhänger bei “Leitkultur” vornimmt, sind richtig. Die Annahmen der CSU-Gegner sind von vorneherein falsch und böswillig. Beispiel gefällig? In dem zitierten Flyer heißt es auch:

Die Linksfront läuft Sturm gegen die Leitkultur und wollte das Integrationsgesetz verhindern. CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer: „Rot-Grün will Bayern zu einer Multikulti-Gesellschaft machen. Ein multikulturelles Neben- und Gegeneinander führt zu Intoleranz, Ghettobildung und Gewalt. Multikulti ist gescheitert! Wir sind weltoffen, aber wir wollen nicht, dass sich unser Land verändert. Bayern ist ein christlich geprägtes Land. Die CSU gibt den Menschen die Garantie, dass unser Land seine christliche Prägung behält.“

Soll man so eine politisch-tumbe Polemik überhaupt auf die Goldwaage legen? Aber ja: Man kann doch politische Aussagen nicht deswegen unkommentiert lassen, weil sie platt sind! Also weiter mit der argumentativen Auseinandersetzung:

Christliche Prägung: CSU vs Kirche

Das mit der “christlichen Prägung” ging bereits nach hinten los, da beide christlichen Kirchen sich gegen die Vereinnahmung des Christlichen durch die C-Partei zur Wehr setzten, und zwar zum Beispiel in Person der Bischöfe Marx und Bedford-Strohm. Dies wiederum führte den neuen CSU-Gerneralsekretär Blume zu einer neuen Gelegenheit sich selbst ins Knie zu schießen:

Es bereite ihm Sorge, “dass die CSU das Bekenntnis zur christlichen Prägung unseres Landes und seinen christlichen Werten oftmals offensiver” vertrete als die Kirchen, sagte der bayerische Politiker gegenüber der Zeitung “Fränkischer Tag” (Montag)

Ich erinnere an Satz 3 der Präambel des Integrationsgesetzes, der die Unterscheidung von Staat und Religion voraussetzt. Hier nun übernimmt eine (noch) staatstragende politische Partei die Aufgabe der Kirche und erledigt sie sogar noch besser – im Sinne ihrer eigenen Definition. Das heißt, auf gut Deutsch gesagt: Die christliche Kirche sind wir! Von daher ist es nur konsequent, das Kreuz über alle Amtsstuben zu erheben und alle, die da ein- und ausgehen unter das Kreuz zu zwingen.

Dabei wird komplett übersehen, dass das Kreuz niemals ein Symbol sein kann, mit dem man andere Menschen vereinnahmt; ist es doch ein Zeichen, unter dem man sich selbst verausgabt. 

Weiter mit der Reihe der Näherbestimmungen oben:

Werteordnung des Landes anerkennen

Wenn damit das in der Bayerischen Verfassung Beschriebene gemeint wäre – okay. Aber nun ist ja deutlich geworden, dass diese durch die “Leitkultur” ergänzt werden muss. Was ich bisher verstanden habe, ist aber nicht justiziabel. Ich stelle mir gerade vor, ich würde wegen eines Verstoßes gegen die Werteordnung meines Landes verurteilt, weil ich …

  • … kulturelle Traditionen nicht respektieren wollte, zum Beispiel die Sauferei auf dem Oktober- oder sonstigen “Volksfesten”; die Verfremdung des Christlichen in der Weihnachtsschenkerei und -geschäftemacherei oder die unsinnige Silvesterknallerei!
  • … mich nicht an die Gepflogenheiten des Alltags halten wollte – morgens Zähneputzen? Weißwurscht vor dem Zwölfuhrläuten? Sonntags in die Kirche gehen?

Es ist zum Haareraufen: Wenn der Vorschriftenkatalog so unterbestimmt ist, stehe ich ständig in der Gefahr zu versagen und etwas Wesentliches zu übersehen. Ich Armer! Gleichzeitig hat derjenige alle Freiheiten über mich, der bei Bedarf und Gelegenheit die offenen Formulierungen auf einen ihm genehmen Punkt bringt und das entsprechende Verhalten fordert.

Es ist müßig und ermüdend, hier immer noch weiter zu denken. Aber das sei noch erlaubt: In dem unsäglichen Flyer (mit der Linksfront usw.) steht auch folgender Absatz:

Kein Unterlaufen der Verfassung: Wenn zum Beispiel radikale Imame die Scharia durchsetzen wollen und unsere verfassungsmäßige Ordnung bekämpfen, droht ihnen ein empfindliches Bußgeld.

Wie ist dann der Umgang der CSU mit der Verfassung zu nennen? Immerhin haben sie ja schon entschieden, dass sie unbedingt durch die “Leitkultur” ergänzt werden muss; also gewissermaßen “überlaufen” im doppelten Sinne: einmal übertreffen durch noch etwas Besseres und zum anderen über den Haufen rennen.

Dazu kann ich nur sagen: Nein danke. Die Leitkultur ist nachweislich kein Konzept, mit dem ich unsere gute Bayerische Verfassung ergänzt haben möchte. Oder anders ausgedrückt: Gott mit dir, du Land der Bayern!

 

Hier steht der Flyer zum Weinen und zum Lachen:

Klicke, um auf 35-IntegrationsgesetzBY.pdf zuzugreifen

3 comments On Neusprech #7: “Leitkultur”

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