Fail #44: “Zu viele Aufgaben, zu wenig Zeit”

“Zu viele Aufgaben, zu wenig Zeit” – mit diesem Schlagwort ist ein wissenschaftliches Gutachten des Grundschulverbandes betitelt. Hier wird dem Gefühl des Ungenügens, das viele Grundschullehrerinnen bedrückt, eine klare Ursache zugeschrieben, die nicht in ihrer eigenen Verantwortung liegt. Wenn man sich vor Augen hält, dass es das Bayerische Kultusministerium für das laufende Schuljahr fertig gebracht hat, die Attraktivität für das Grundschullehramt dadurch zu “steigern”, dass es den Lehrerinnen mit der größten Stundenverpflichtung (28) am unteren Rand der Besoldung (A12) noch eine Extrastunde mehr aufgedrückt hat, dann kann man ahnen, wohin die Reise geht.


Institut für interdisziplinäre Schulforschung (2020): Zu viele Aufgaben, zu wenig Zeit: Überlastung von Lehrkräften in der Grundschule. Gutachten zur Arbeitssituation in der Grundschule (Auszug). Eine wissenschaftliche Expertise des Grundschulverbandes. Unter Mitarbeit von Reiner Schölles, Hans-Georg Schönwälder, Gerhard Tiesler und Helmut Zachau.


Ausgangspunkt und Organisation der Befragung

Tat sich ein neues Problem oder ein Veränderungswunsch seitens der Politik auf, wurde einfach eine Vorschrift erlassen und die Schulen und damit die Lehrkräfte hatten und haben das dann umzusetzen – kein Wunder, dass die Aufgabenfülle für die Lehrkräfte stark gewachsen ist. Die zu deren Bewältigung einzuräumenden zeitlichen Ressourcen wurden nicht entsprechend angepasst.
Wir haben deswegen den Blick auf die Erforschung der Lehrerbelastung erweitert, indem wir am Beispiel des Bundeslandes Bremen alle in den Vorschriften fixierten Aufgaben der Lehrkräfte herausgefiltert, diese mit vorsichtig geschätzten Zeitbudgets versehen und sie mit der Jahresarbeitszeitvorgabe des Bundesinnenministers abgeglichen haben. Neben dieser objektivierten Betrachtung des Arbeitsvolumens der Lehrerinnen wurden zwölf Grundschulkollegien in drei Bundesländern befragt, die sich nahezu vollzählig an der Befragung beteiligten. So konnten Profile der objektiv durch die Anforderungen der Kultusminister und subjektiv durch die Alltagsarbeit hervorgerufenen Belastungen erarbeitet werden. Ergänzt wurde diese Arbeit durch arbeitswissenschaftliche Einordnungen, Charakterisierung der realen Veränderung in den Schulen am Beispiel ihrer Organisation sowie eine arbeits- bzw. beamtenrechtliche Einordnung der Vorgehensweise der Kultusminister.

Einige herausgehobene Ergebnisse

1. Ganze 2 (zwei) Minuten zur Unterrichtsvor- und nachbereitung

Timer 2 Minuten

Die Menge der in den Vorschriften fixierten Aufgaben ist in der vom Bundesinnenminister definierten Jahresarbeitszeit nicht zu leisten. Wir haben von über 50 Aufgaben 8 exemplarisch defensiv mit einem Zeitaufwand versehen. Für diese besteht ein Mindestbedarf an Zeit von 1743 Stunden pro Jahr. Von der Jahresarbeitszeit von 1780 Stunden verbleibt ein Rest von 37 Stunden für sämtliche noch nicht erledigte Aufgaben des Aufgabenkataloges. Nimmt man diesen Rest ausschließlich für die noch nicht enthaltene Unterrichtsvor- und -nachbereitungszeit, so können die Lehrkräfte pro Unterrichtsstunde dafür 2 (in Worten: zwei) Minuten aufwenden. Im Rahmen der Redefinition ihrer Aufgaben müssen die Lehrkräfte bei der Bewältigung der Alltagsarbeit individuell entscheiden, welche Aufgaben sie erledigen und welche nicht. Sie werden im Kern zu permanenten Dienstpflichtverletzungen gezwungen. Eine solche Arbeitsweise führt zwangsläufig zu vielen Unzulänglichkeiten bei der Ausführung, wodurch die Qualität des Schulwesens erheblich leidet. Sie bietet aber auch die Basis für ein latentes Lehrerbashing, wodurch der Respekt vor der Arbeit dieser Berufsgruppe in der Öffentlichkeit verloren geht.

2. Die Arbeit ist objektiv nicht zu schaffen und führt zu subjektiver Überlastung

Die Befragung der Kollegien weist eine hohe Belastungswahrnehmung in der Breite der Aufgaben aus. Damit findet die subjektive Belastungswahrnehmung ihre Entsprechung zu den Ergebnissen der Prüfung, ob die den Lehrerinnen gestellten Aufgaben in der dafür von den Dienstherren zur Verfügung gestellten und bezahlten Zeit zu schaffen ist. Die Arbeit ist objektiv nicht zu schaffen und führt deswegen zu subjektiver Überlastung.

3. Eindeutige Belastungsspitzen

Trotz des hohen Niveaus der Gesamtbelastung sind eindeutige Belastungsspitzen
identifizierbar. Das sind die

  • Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Leistungseinordnung der Schüler,
  • die Auffälligkeiten in Form undisziplinierten Verhaltens und Aggressivität einzelner Schüler,
  • Trägheit, Unvermögen und Anspruchshaltung mancher Eltern sowie
  • die teilweise schlimmen innerfamiliären Verhältnisse einzelner Schüler,
  • zu große Klassen,
  • Mängel der Raumluft in den Klassenräumen
  • und der Lärm.
Muss man sich denn wundern, wenn Lehrer am Ende sind? Quelle: publicdomainpictures.net

4. Gefühl der latenten Pflichtverletzung

Die Kollegien formulieren bei den offenen Antworten zu der Frage, worum sie sich stärker kümmern müssten, eindeutig, dass sie sich mehr um die Kinder –nicht nur die schwachen, sondern um alle –, den Unterricht und deutlich schwächer um die Organisation kümmern müssten. Sie signalisieren damit, dass sie den eigentlichen Schwerpunkt in ihrer Arbeit als extrem defizitär wahrnehmen und somit einem Gefühl der latent verletzten Pflicht gegenüber den Schülern ausgesetzt sind.

5. Was als Unterstützung gemeint ist, kann zur Belastung werden

Bei der ebenfalls offenen Antwortmöglichkeit zu der Frage, wofür unangemessen viel Arbeitskraft aufgewendet werden muss, dominieren die Bereiche Bürokratie und allgemeine Organisation, Beurteilungen/Diagnostik sowie die Rahmenbedingungen des Unterrichts. Damit wird auch hier deutlich, dass die pädagogische Kernaufgabe zugunsten vielfältiger Arbeitsaufträge aus den die pädagogische Profession unterstützend gemeinten Segmenten in den Hintergrund gedrängt wird.

Empfehlungen

1. Den Lehrerinnen die nichtpädagogischen Aufgaben abnehmen

Die pädagogischen Kernaufgaben sollten mit der Zuordnung von Zeitbudgets im Rahmen der gesetzlich fixierten Regelarbeitszeit für Beamte durch die Kultusministerkonferenz definiert werden. Alle weiteren Aufgaben sollten so weit wie möglich durch andere Beschäftigtengruppen erledigt werden. Soweit Lehrkräfte dazu veranlasst werden, sind dafür Zeitbudgets anzurechnen. Es geht nicht um eine bis ins Detail ausformulierte Aufgabenbeschreibung tayloristischer Prägung, sondern darum, den pädagogischen Kernaufgaben die gebührende Dominanz einzuräumen, damit diese auch als solche den Arbeitstag der Lehrkräfte angemessen prägen und nicht weiter zurückgedrängt werden.

2. Trennung von pädagogischer und administratorischer Schulleitung und andere Maßnahmen

Die administrativen und bürokratischen Aufgaben sollten innerhalb der Schulleitung neben der pädagogischen Leitung organisiert werden. Die kollegiale Zusammenarbeit der Kollegien sollte durch möglichst große Entscheidungsbefugnisse der Lehrkräfte, unterstützende Maßnahmen z. B. in Form von Supervisionen sowie gemeinsam verabredete und beschlossene programmatische Grundlagen gefördert werden. Hierzu wären entsprechende Mittelbereitstellungen für die schulischen Einzelbudgets notwendig. Schulische Evaluationen sollten auf der Basis der inhaltlichen Verabredungen und Zielsetzungen der Kollegien erfolgen.

3. Durchgängige Doppelbesetzung

Spätestens mit Einführung des Inklusionsanspruchs ist der Unterricht mit durchgängiger Doppelbesetzung durchzuführen, damit angemessene Kapazitäten für die pädagogische Beratung und Förderung aller Schüler bestehen. Die Notengebung sollte in der Grundschule abgeschafft werden. Stattdessen sollte eine Praxis, wie sie beispielsweise in Finnland üblich ist, auch für unsere Schulen gelten. Dort gibt es bis zur neunten Schulstufe keine Notenpflicht, die ersten verbindlichen Tests werden erst danach geschrieben. Somit würde der Gedanke der Kooperation statt der der Konkurrenz und Ausgrenzung in das Zentrum der pädagogischen Arbeit gerückt. Die Leistungsbeurteilungen und -rückmeldungen sollten sich an der realen Entwicklung des einzelnen Kindes und gerade in der Grundschule nicht nach übergeordneten Normen richten.

Die Notengebung sollte in der Grundschule abgeschafft werden.

Die den Eltern zur Verfügung stehenden Rückmeldungen sollten sowohl sprachlich als auch inhaltlich so abgefasst sein, dass sie auch für Nichtpädagogen und Kinder verständlich sind. Die Praxis der destruktiven Testeritis sollte umgehend eingestellt werden zugunsten einer von den Kollegien getragenen transparenten Qualitätsentwicklung.

4. Kulturelle Engführung der Schulen aufbrechen

Die Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen hängen vor allem von der Qualität der pädagogischen Arbeit „vor Ort“ ab. Die reale kulturelle Diversität in unserer Gesellschaft bleibt in der pädagogischen Arbeit der Grundschule durch deren Auslesefunktion als produktiver Faktor weitgehend unberücksichtigt. Es sind gezielte Maßnahmen für die Kollegien zur Erweiterung der Empathie der multikulturellen Ausrichtung der Schülerschaft notwendig, um eine Stärkung der sozialen Kompetenz zu erreichen, die über die überwiegend mittelschichtspezifische / bildungsbürgerliche Prägung der meisten Lehrkräfte hinausgeht. [Persönliche Anmerkung: Das knüpft an das Habitus-Konzept von Bourdieu an.]

Die Kooperationen in Schulen und von ihnen mit außerschulischen Lernorten, also zwischen Lehrenden, sonderpädagogischen Akteuren, pädagogischen Fachkräften an Ganztagsschulen und anderen einschlägigen Berufsgruppen, wie z. B. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, sollte systematisch gestaltet werden. Es geht darum, die verschiedenen Rollen und Aufgaben zu klären und sich in den gegenseitigen Stärken zu ergänzen.

5. Überlastanzeigen und Musterklagen

Kollegien und Schulleitungen sollten zur eigenen rechtlichen Absicherung Überlastanzeigen an den Dienstherrn stellen. Der in Niedersachsen begonnene Weg der gerichtlichen Klärung des Transparenzgebotes bei der Feststellung der zu erfüllenden Aufgaben wäre ein Modell für die anderen Bundesländer. In den Kollegien sollten individuell an den Leitlinien des GUV orientierte Gefährdungsanzeigen formuliert werden. Auf dieser Grundlage könnte auf dem Weg von Musterklagen vor den Arbeitsgerichten geklärt werden, inwieweit der Dienstherr gegen die Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes verstößt und welche Maßnahmen er über die Schulleitungen zur Beseitigung der Verstöße vornehmen muss.

6. Gesundheitsgipfel Schule

Die Ergebnisse unseres Gutachtens weisen eine hochgradige Gefährdung der Gesundheit der Grundschullehrerinnen nach. Die Kultusministerkonferenz ist in der Pflicht, dieser Gefährdung entgegenzuwirken. Wir empfehlen als Konsequenz die Durchführung eines Gesundheitsgipfels Schulen durch die Kultusministerkonferenz.

Zu guter Letzt

Wir haben mit unserer Studie ein arbeitswissenschaftlich und kein bildungspolitisch basiertes Gutachten vorgelegt. Es ist aber nicht zu übersehen, dass viele der die Lehrerinnen belastenden Sachverhalte durch bildungspolitische Vorgaben verursacht bzw. mit ihnen unabdingbar verknüpft sind. Die Lehrerin braucht Zeit, um sich den Kindern angemessen zu widmen, um die schulische Entwicklung voranzutreiben. Sie braucht den Respekt der Gesellschaft, um diese schwierige Aufgabe in einem positiven gesellschaftlichen Konsens auch gut bewältigen zu können.

Die Kultusminister entziehen sich ihrer Verantwortung

Die Kultusminister entziehen sich ihrer Verantwortung, den Arbeitsaufwand einer Grundschullehrerin in Einklang mit der dafür zur Verfügung stehenden Zeit zu bringen, weitgehend. Dieses Versäumnis betriebswirtschaftlich notwendiger Basisarbeit führt zu unverschuldeten Unzulänglichkeiten bei der Ausführung der Arbeit der Lehrerinnen, für die ausgerechnet ihnen öffentlich gerne die Verantwortung für diese Defizite zugeordnet wird. Die Folgen der Praxis der organisierten Verantwortungslosigkeit der Kultusminister haben die Lehrkräfte, aber noch wesentlich mehr die Kinder zu tragen. Ihnen werden Bildungs- und damit Lebenschancen genommen. Das ist das bittere Fazit am Ende unserer Arbeit an diesem Gutachten.


Literatur & Links

Institut für interdisziplinäre Schulforschung (2020): Zu viele Aufgaben, zu wenig Zeit: Überlastung von Lehrkräften in der Grundschule. Gutachten zur Arbeitssituation in der Grundschule (Auszug). Eine wissenschaftliche Expertise des Grundschulverbandes. Unter Mitarbeit von Reiner Schölles, Hans-Georg Schönwälder, Gerhard Tiesler und Helmut Zachau.

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Site Footer

Sliding Sidebar

Pro-Truth-Pledge


I signed the Pro-Truth Pledge:
please hold me accountable.

Blog per E-Mail folgen

Gib deine E-Mail-Adresse ein, um diesem Blog zu folgen und per E-Mail Benachrichtigungen über neue Beiträge zu erhalten.

%d Bloggern gefällt das: