Ich bin nicht sicher, ob das Ergebnis der Staatenprüfung in Bezug auf die Behindertenrechtskonvention auch genug Reichweite erzielt hat. Kurz gefasst: Die Inklusion in Deutschland ist menschenrechtswidrig. In einem sehr guten, sehr sachverständigen und sehr deutlichen Interview mit dem Deutschen Schulportal haben Susann Kroworsch und Britta Schlegel das herausgestellt. Man kann es dort (Link) nachlesen oder hier, ich erlaube mir es in voller Länge wiederzugeben. UN-Staatenprüfung Inklusion Förderschulen widersprechen der UN-Behindertenrechtskonvention Zwei Tage lang dauerte die Staatenprüfung durch die UN …
Schlagwort: Staatenbericht
Als ob schon alles zum Besten stünde: Die bayerische Staatsregierung sieht keinen Änderungsbedarf an ihren schulischen Inklusionsversuchen. Das sieht nicht nur die Monitoringstelle der Vereinten Nationen so, sondern auch der …
Es gibt ein Menschenrecht auf Inklusion. Beschlossen am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen, in Kraft getreten am 3. Mai 2008, ratifiziert von der Bundesrepublik Deutschland am …