Es ist ruhig geworden um die Freitagsdemonstrationen der F4F-Bewegung; der letzte große Klimastreik fand im September 2021 statt. Zeit also, mal nachzufragen, wie sich die Auseinandersetzung von Vertretern der Schulpflicht mit den schuleschwänzenden Schülerinnen und Schülern entwickelt hat. Einige interessante Aspekte werden in diesem Aufsatz herausgearbeitet:
Trumpa, S. (2020). Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an Fridays for Future-Demonstrationen: für die Makroebene des Bildungswesens nicht mehr als ein Verwaltungsproblem? Eine Dokumentenanalyse. Pädagogische Korrespondenz (61), 15–32.
Im Wesentlichen stelle ich die Argumentation von Prof. Silke Trumpa (Fulda) vor, ehe ich einige ergänzende Anmerkungen und Links folgen lasse. Textabschnitte in kursiver Schrift sind Zitate.
Die Fragestellung

Analyse-Grundlage: ministerielle Schreiben aus NRW, SH und BW
Frau Prof. Trumpa analysiert in ihrem Aufsatz drei ministerielle Schreiben aus NRW, SH und BW, die in der ersten Jahreshälfte 2019 teils intern, teils öffentlich erschienen sind.
Alle drei Schreiben adressieren Schulleitungen und Lehrkräfte unmittelbar und geben Handlungsanweisungen, weshalb diese Dokumente für eine vergleichende Analyse ertragreich erscheinen. Sie lassen erwarten, dass sich – neben inhaltlichen Aussagen zum Umgang mit der demonstrierenden Schülerschaft – Kontextinformationen und institutionelle Strukturen anhand der Gestalt der Dokumente rekonstruieren lassen. (Trumpa 2020, S. 16)
Forschungsfrage/n
Welche Steuerungsrationalitäten lassen sich aus den ministeriellen Schreiben zum Umgang mit der FFF-demonstrierenden Schülerschaft für die Makroebene des Schulsystems rekonstruieren? Differenziert wurde die Forschungsfrage wie folgt:
- Welche ministeriellen Selbstverständnisse lassen sich aus der Gestalt der Dokumente ableiten?
- Welche Vorgaben erhalten die Lehrkräfte zum Umgang mit freitäglichen Klimaschutzdemonstrationen durch die ministeriellen Briefe?
- Inwiefern unterscheiden sich die ministeriellen Schreiben aus den verschiedenen Bundesländern hinsichtlich Inhalt und Modi? (Trumpa 2020, S. 16)
Bezugnahme auf die Schulpflicht
Das Argument mit der Schulpflicht wird in den drei Ländern unterschiedlich eingebracht:
Die inhaltliche Gemeinsamkeit aller drei Schreiben besteht in der Bezugnahme auf die Schulpflicht. Sie ist zentraler Gegenstand des Schreibens aus NRW, in dem ein Link zu den rechtlichen Rahmenbedingungen enthalten ist, was auf die beiden anderen Dokumente nicht zutrifft. Dabei wird kein Spielraum für eine Umgangsform jenseits juristischer Konsequenzen eröffnet. Mehr noch: Es werden Lösungen, die bereits in der Praxis durchgeführt wurden, explizit als unzulässig etikettiert.
In SH hingegen ergeht der Hinweis, dass eine Aufklärung über die Maßnahmen gemäß dem entsprechenden Paragraphen im Schulgesetz erfolgen soll, die im Wiederholungsfalle anzuwenden seien. Dabei wird jedoch auf die Wahrung einer Verhältnismäßigkeit hingewiesen.
Noch weniger restriktiv erfolgt im baden-württembergischen Schreiben die Bitte um die Suche nach pragmatischen Lösungen im Umgang mit der demonstrierenden Schülerschaft. Das Wachen über die Schulpflicht wird dabei ohne Nennung des entsprechenden Paragraphen als gemeinsame Aufgabe von Schulverwaltung und Schulen bezeichnet. (Trumpa 2020, S. 24)

Umgang mit der Autonomie der Schulen
Auch die Gewährung von „Autonomie“ hinsichtlich des Umgangs mit einer demonstrierenden Schülerschaft stellt sich divergent dar.
Im Schreiben aus NRW wird die Autonomie an den Schulen konkret beschränkt, indem bereits praktizierte Lösungsversuche als unzulässig zurückgewiesen werden und nur die Sanktionen als Handlungsmöglichkeit offenlässt, die das Schulgesetz für Schulverweigerer vorsieht.
In BW hingegen wird das Finden pragmatischer Lösungen explizit bestärkt, Beispiele für mögliche Handhabungen gegeben und damit die Autonomie auf schulischer Ebene erhöht.
In SH findet sich ein mittlerer Weg, der Handlungsspielräume ermöglicht, aber nicht zur erweiterten Exploration aufruft.
Zu diskutieren ist hinsichtlich der Dimension Autonomie an dieser Stelle noch, dass bereits jedes Schreiben an sich eine Einschränkung der Autonomie der Einzelschule darstellt. 13 Ministerien entscheiden sich gegen die Versendung eines entsprechenden Dokuments und überlassen damit den Einzelschulen die Entscheidung über den Umgang mit der demonstrierenden Schülerschaft in Gänze. (Trumpa 2020, S. 24–25)
De-Thematisierung der kritischen Haltung gegenüber politischem Handeln
Auffällig erscheint, dass die drei analysierten Schreiben die Kernbotschaft der FFF-Demonstrierenden nicht thematisieren. Diese zeigt sich als Misstrauen gegenüber den Volksvertretungen und den etablierten (partei-)politischen Strukturen. Die jungen Menschen zweifeln an, dass zum Wohle ihrer und zukünftiger Generationen gehandelt und politisch gesetzte Klimaziele ernsthaft verfolgt werden. Diese Auslassung dokumentiert die ministerielle Handlung als verwalterisches Handeln. Die Kernbotschaft der Demonstrierenden auf oberster Ebene zu ignorieren zeigt die Macht bürokratischer Strukturen auf, die im Zweifelsfall mit ihrer Handlungslogik auch Krisen und Schwächen zu verdecken versucht. Es bleibt an dieser Stelle kritisch zu fragen, inwieweit diese Form des (Nicht-)Umgangs die Gefahr verstärkt, das Vertrauen zwischen den Generationen weiter zu destabilisieren. (Trumpa 2020, S. 27)
Die Kernbotschaft der Demonstrierenden auf oberster Ebene zu ignorieren zeigt die Macht bürokratischer Strukturen auf
S. Trumpa
Wenn ich es recht sehe, hat dies auch der Aktionsrat Bildung zu wenig verstanden, der in seinem Jahresgutachten 2020 dazu rät, dass sich die Schülerinnen und Schüler in Zukunft sich die hier engagierten Jugendlichen künftig an den weiteren Stationen demokratischer Willensbildung und Entscheidungsfindung beteiligen werden – also am Erarbeiten und Einbringen konkreter, konkurrierender Lösungsvorschläge, am Aushandeln von Kompromissen angesichts divergierender Interessenlagen sowie an der politischen Entscheidungsfindung in den zuständigen Gremien der parlamentarischen Demokratie. (vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. 2020, S. 12)
Die Jugendlichen zeigen zwar Vertrauen in die demokratischen Institutionen, zweifeln aber an der Uneigennützigkeit der Verantwortungsträger, bzw. der politischen Parteien, die inzwischen alle wesentlichen Schaltstellen besetzen und regelmäßig spendeninduzierte Abhängigkeit von Wirtschaftsunternehmen (siehe die gut belegten Recherchen hier) und einen Planungshorizont bis zur nächsten Wahl an den Tag legen. Das ging so weit, dass das Bundesverfassungsgericht zugunsten der benachteiligten Generation eingreifen musste.
Die drei Strategien der Ministerien
Aufmerksamkeitsreduktion in SH
In SH lässt sich ein Bezug zwischen dem Modus der „Aufmerksamkeitsreduktion“ hinsichtlich Medienberichterstattung und dem Internetauftritt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur herstellen. Auf der Homepage sind hinter den Ordnern der jeweiligen Abteilungen lediglich Namen und Kontaktdaten der Ansprechpartner aufgeführt, jedoch keine weiterführenden Informationen und auch keine Fotos der zuständigen Personen, was sich bspw. in NRW oder BW anders gestaltet. Damit begrenzen sich die öffentlich zugänglichen Informationen auf ein Mindestmaß, was als Passung zum Modus des Briefes erscheint. Es lässt sich die Hypothese ableiten, dass die Berücksichtigung von Medienbelangen bzw. die Veröffentlichung von institutionellen Details als Beeinträchtigung ministerieller Arbeit wahrgenommen und daher zu begrenzen versucht wird. Umgekehrt könnte damit die Intention einer institutionell geschlossenen Bildungs- bzw. Verwaltungsarbeit einhergehen, die eine gesellschaftliche Partizipation nicht anstrebt oder fördert. (Trumpa 2020, S. 28)
Machtdemonstration in NRW
In NRW ergibt sich unter Einbezug der politischen Orientierung des Absenders als FDP-Mitglied und unter Berücksichtigung der landespolitischen Situation eine Passung zum Modus der „Machtdemonstration“. CDU und FDP regieren im traditionell politisch roten NRW mit nur einer Stimme Mehrheit im Landtag, was ein fragiles Machtverhältnis darstellt. Vor diesem Hintergrund erhält die Demonstration von Macht und Beherrschbarkeit, wie sie im Brief enthalten ist, eine interessante Aufklärungsdimension. Es entsteht die Hypothese, dass die öffentlichkeitswirksame Situation der FFF-Demonstrationen genutzt wird, um ein entschlossenes Handeln zur Unterstützung der Landesregierung zu demonstrieren. (Trumpa 2020, S. 28)
Selbstdarstellung in BW
Auch in BW birgt die landespolitische Situation eine Aufklärungskraft für das ministerielle Handeln, das als „Selbstdarstellung“ rekonstruiert wurde. Nur wenige Wochen nach der Versendung des Schreibens und der Veröffentlichung der Pressemeldung gab die Ministerien ihre Kandidatur für das Amt als Ministerpräsidentin für die nächste Landtagswahl in Baden-Württemberg bekannt. Dadurch erscheint die Hypothese schlüssig, dass in die ministeriellen Handlungsbedingungen beim Verfassen der Vorgaben zum Umgang mit FFF Strategien des bevorstehenden Wahlkampfes einflossen, durch die die Person in den Vordergrund rückt. (Trumpa 2020, S. 28)
Was haben die ministeriellen Steuerungsversuche gebracht?

Der Steuerungsversuch in NRW hat nicht gewirkt
Inwiefern es aufgrund der ministeriellen Vorgaben zu entsprechenden Handlungen auf schulischer Ebene kommt, kann mit Hilfe der vorliegenden Dokumentenanalyse nicht beantwortet werden. Allerdings gibt es Indizien, dass die restriktiven Vorgaben in NRW nicht im gewünschten Maße zur Anwendung kamen. Einzelne Schulen wiedersetzten sich ausdrücklich der Anweisung, Sanktionen anzudrohen und umzusetzen und misstrauen in einem offenen Antwortschreiben an das Ministerium der juristischen Gültigkeit der Bewertung der Gesetzeslage (z.B. Windrather Talschule 2019). Zudem gibt es keine Medienberichte darüber, dass z.B. bei der bisher größten weltweiten Klimademonstration am 20. September 2019 in NRW weniger Schülerinnen und Schüler beteiligt waren, oder dass diese Sanktionen gemäß Schulgesetz erhielten. Ein juristisches Blitzgutachten bezweifelt zudem medienwirksam, dass die Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen, wie sie im Schulgesetz für notorische Schulschwänzer formuliert sind, im Falle der freitäglichen Demonstrationen, Anwendung finden sollten (vgl. Ekardt 2019). (Trumpa 2020, S. 29)
Das Gutachten von Dr. Reinald Eichholz, dem ehem. Kinderbeauftragter der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, das die Windrather Talschule veröffentlichte, ist ein wichtiges Rechtsdokument, das die allgemeinen Kinderrechte der Vereinten Nationen neben die Schulpflicht stellt und zu dem Schluss kommt:
Dieser Rechtslage entsprechend sind bei Sanktionen wegen der Demonstrationen „Fridays for Future“ von der Schulbehörde in dem Bescheid selbst die bestehende Schulpflicht und die Zukunftsinteressen, für die die Schülerinnen und Schüler demonstrieren, nachprüfbar gegeneinander abzuwägen. Die schlichte Berufung auf die Schulpflicht genügt nicht. Nicht zuletzt angesichts der von der Wissenschaft geleisteten argumentativen Unterstützung ist die rechtliche Verfolgung des Fernbleibens von der Schule ohne ausdrückliche Abwägung mit den Zukunftsinteressen der jungen Generation schon wegen eines Verfahrensmangels nach Art. 3 Abs. 1 KRK rechtswidrig.
Wie weiter oben bereits angedeutet, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem wegweisenden Urteil vom Frühjahr 2021 genau dies getan und die Bundesregierung zur Konkretisierung der geplanten Maßnahmen zum Klimaschutz verpflichtet.
Es gab auch einige Schulleitungen, die beschrieben haben, dass und wie ihnen aufgrund der ministeriellen Vorgaben die Hände gebunden sind, nichtsdestotrotz erinnerten sie daran, dass sie einer Generation angehören, die gegen Atomkraft und den Kalten Krieg demonstrierte und ihre Schulverweise eher als Trophäen entgegennahmen und dass man allgemein “für seine Überzeugungen auch mal was riskieren muss“.
Deutlicher kann man seinem Dienstherrn kaum widersprechen.
Für seine Überzeugungen auch mal was riskieren
Ein Schulleiter in NRW
Durchgriff auf die Unterrichtsebene in BW bleibt ein Versuch
Die Implementierung der Zielperspektive BNE, die seit der Bildungsplanreform 2016 in BW verankert ist und auf die im Schreiben an die Schulen rekurriert wird, stellt eine strukturelle Herausforderung dar. Sie ist mit der Implementation von Bildungsstandards oder der Einführung inklusiver Beschulung vergleichbar. In solchen Veränderungsprozessen sind Rekontextualisierungen (vgl. Fend 2008, S. 174) beim Lehrpersonal und lediglich ein loser Zusammenhang zwischen normativen bildungspolitischen Vorgaben und Schulwirklichkeit zu erwarten. Insbesondere die Unsicherheitsdimension, die mit dem Thema BNE aufgerufen wird, könnte die Implementierung zusätzlich erschweren (vgl. Heinrich 2009, S. 6). So bleibt es fraglich, was ein versuchter Durchgriff von der ministeriellen auf die unterrichtliche Ebene bewirken kann und ob der Versuch nicht vielmehr vom Zweck der Selbstdarstellung bestimmt war, mit einer (vermeintlich) persönlichen Empfehlung konkreter Unterrichtsmaterialien ein außergewöhnliches Engagement der Ministerin zur Unterstützung der operativen Ebene zum Ausdruck zu bringen. (Trumpa 2020, S. 30)
Die Ministerin hat im Juli 2019 ihren Standpunkt noch einmal nachgeschärft, indem sie den Aspekt der Schulpflicht deutlicher hervorgehoben hat:
Für alle Schülerinnen und Schüler gilt die Schulpflicht. Aufgabe der Schulen ist es, über die Einhaltung der Schulpflicht zu wachen und entsprechende Maßnahmen zu treffen, wenn Schüler die Schulpflicht verletzen. Dafür steht den Schulleitungen eine Bandbreite an Maßnahmen zur Verfügung, die sie im eigenen Ermessen und je nach Sachverhalt treffen. Das Kultusministerium kann die Entscheidungen einzelner Schulen nicht beurteilen, da die zugrundeliegenden Details von Vor-Ort-Entscheidungen nicht bekannt sind. Es gibt jedoch keinerlei Anlass, die Entscheidungen der Schulleitungen zu hinterfragen.
Fazit: Ein Schuss ins eigene Knie, was die SchülerInnen betrifft
Ohne inhaltliche Stellungnahme zum Kernanliegen der demonstrierenden Schülerschaft verfängt sich der Steuerungsversuch in der bestehenden Strukturlogik des Staates, die ebenda zentraler Kritikpunkt der jungen Generation ist – hierbei offenbart sich die Funktion der Selbsterhaltung des Systems. (Trumpa 2020, S. 30)

Literatur
vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V., v. -. V. d. B. W. (2020). Bildung zu demokratischer Kompetenz. Gutachten (1. Auflage).
Trumpa, S. (2020). Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an Fridays for Future-Demonstrationen: für die Makroebene des Bildungswesens nicht mehr als ein Verwaltungsproblem? Eine Dokumentenanalyse. Pädagogische Korrespondenz (61), 15–32.