Sichtweisen #34: Der trojanische Digitalpakt

Dass der Digitalpakt ein trojanisches Pferd sein könnte, mit dem sich die Bundesländer feindliche Inhalte auf ihr Hoheitsgebiet einladen, darüber habe ich im letzten Eintrag bereits berichtet. 

Steckt der Teufel im Detail oder in der Phantasie?

Während dieses Bild zunächst von der Bayernpartei verwendet wurde und aufgrund mangelnder inhaltlicher Begründung nicht allzu ernst genommen werden musste, ist es jetzt der neue bayerische Kultusminister Professor Piazolo, der laut Deutschlandfunk auf diese Erzählung zurückgreift: piazolo

„Das, was jetzt vorgelegt wird, entspricht wirklich einem trojanischen Pferd: da wird der Digitalpakt benutzt, um eine Grundgesetzänderung herbeizuführen, die wesentlich weiter geht als ursprünglich geplant.“

Bisher lautet der entscheidende Grundgesetz-Artikel 104c:

„Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der finanzschwachen Gemeinden im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren.“

Ursprünglich sei geplant gewesen, sagt der Freie Wähler Piazolo, nur das Wort „finanzschwach“ zu streichen. Damit alle Kommunen Finanzhilfen vom Bund erhalten können. Diese Änderung ist für den Digitalpakt zwingend. Der Bund will aber weiter gehen, so Piazolo:

„Nach dem aktuellen Text ist wohl – je nach Verfassungsauslegung – es auch möglich, IT-System-Betreuer über den Bund zu bezahlen. Also in die Personalhoheit im Bildungsbereich der Länder einzugreifen. Das geht zu weit.“

Auf Seite 4 des Digitalpaktes finde ich eine Formulierung, auf die sich Piazolo möglicherweise bezieht:

Ebenfalls gefördert werden können Infrastrukturen, die auf der Ebene von Schulträgern oder Verbünden von Schulträgern mit dem Ziel errichtet werden, eine professionelle Administration und Wartung der Schul-IT-Infrastruktur zu gewährleisten …

Als Schulträger (Gemeindekämmerer) würde ich mich über solch eine Formulierung zunächst mal freuen. 

Nun will ich nicht ausschließen, dass mir nicht die aktuell gültige Fassung des Digitalpakts vorliegt und dass in einer anderen das trojanische Pferd noch deutlicher zu erkennen ist. Aber aus solch einer Formulierung die Gefahr einer Verletzung der Kultushoheit der Länder abzuleiten, ist doch ein bisschen sehr um die Ecke gedacht. Man müsste dazu “dem Bund” (= dem Bundesministerium und der KMK) schon einen gewissen gemeinsamen bösen Willen zum Verschleiern echter Absichten unterstellen. Das ist ok, wenn man um sich herum nur Teufel sieht. 

Das Bürokratiemonster

Weniger teuflisch, sondern mehr bürokratisch sieht es Volker Bouffier:

„Was wir für schlecht halten, dass in ein Gefüge eingegriffen wird, was eine weitere, zusätzliche Bürokratie erforderlich macht. Im Moment ist es so: das Land – also z.B. Hessen – ist mit den 37 Schulträgern zusammen, und wir regeln das. Jetzt kommt der Bund mit einer weiteren Verwaltung hinzu. Und jeder Euro, der da gezahlt wird, muss nachgewiesen und verwaltet werden. Mit der Stadt Frankfurt, dem Land Hessen, der Gemeinde Wetzlar, wem auch immer!“ (Deutschlandfunk)

Die Blockade

Folge wird sein, dass eine noch unbestimmte Zahl von Bundesländern im Bundesrat nicht für den Digitalpakt in dieser Form stimmen und ihn damit blockieren wird. 

Kultusminister Michael Piazolo will am Freitag, bei der Kultusminister-Konferenz in Berlin, deutlich machen, dass es im Bundesrat – Stand jetzt – keine erforderliche Mehrheit für eine stärkere Bund-Länder-Kooperation in der Bildungspolitik gibt.

„Ich glaube, die Sperrminorität wird da sein, die 2/3-Mehrheit wird nicht zustande kommen. Wenn es nicht ganz deutliche Zeichen für eine Veränderung vom Bund gibt.“ (Deutschlandfunk)

Trojaner durch die Hintertür: “digitale Bildung”

the-horse-3106792_960_720Ich persönlich finde eine Verzögerung dieser Finanzmittel nicht allzu weltbewegend. Wie ich schon schrieb, halte ich einen “Personalpakt” für wesentlich dringender und grundlegend wichtiger. Wenn ich die Berichte vom Zustand mancher Schulgebäude in Deutschland so lese, hielte ich auch einen “Baupakt” für hilfreicher. Aber sei´s drum.

Das Problem sehe ich in der neuerdings stark um sich greifenden sprachlichen – und vielleicht auch konzeptionellen – Unschärfe von “digitaler Bildung”. Diese Begrifflichkeit stammt nicht aus dem Digitalpakt, denn da wird sehr sorgfältig gesprochen von „Bildung in der digitalen Welt“, „Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft“ und “digitalen Bildungsumgebungen”. 

Wenn zunehmend von “digitaler Bildung” gesprochen wird, könnte sich unter der Hand eine feste Verknüpfung etablieren von Bildung und technischer Ausstattung einer Schule, die dann wiederum bestimmte Notwendigkeiten generieren würde, nämlich die, dass es ohne Computerisierung und Tabletismus in den Schulen gar nicht mehr geht. 

Eine gute Schule wäre dann automatisch eine, die mit allem möglichen technischen Schnickschnack aufwarten kann: mit Smartboards, iPad-Klassen und digitalen schwarzen Brettern. Diese Dinge haben ihren didaktischen und administrativen Ort, dürfen aber nicht mit “Bildung” verwechselt werden. 

Selbstverständlich ist “Bildung” ein viel weiteres Konzept als dass man es digital qualifizieren könnte. Da greife ich gern auf die Bayerische Verfassung zurück, die in Artikel 131 verfügt:

 

(1) Die Schulen sollen nicht nur Wissen und Können vermitteln, sondern auch Herz und Charakter bilden.

(2) Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung und vor der Würde des Menschen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft, Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewußtsein für Natur und Umwelt.

(3) Die Schüler sind im Geiste der Demokratie, in der Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk und im Sinne der Völkerversöhnung zu erziehen.

Hier die Stimme eines Kritikers, dessen Argumentation in die gleiche Richtung geht wie meine:

Halten wir fest, der leider gerade von Vertretern aus der Politik häufig unachtsam verwendete Term “digitale Bildung” ist ein schmerzhafter maximaler semantischer Unfall, den unsere deutsche Sprache nicht verdient hat. Er ist nicht mal ein Begriff, denn daran lässt sich nichts be‐greifen”. Allerdings passt er optimal zum FDP‐Wahlslogan zur letzten Bundestagswahl, “Digital first, Bedenken second”. Was bitte soll an Bildung digital sein können?
Versteht man Bildung, das Sich‐Bilden, als einen inneren Prozess der menschlichen Subjekte sowie als Prozesse der zwischenmenschlichen Kommunikation z.B. in einem Lehr‐Lernverhältnis, dann ist Bildung weder digital noch analog. Denn das sind gar nicht ihre Kategorien. Allenfalls die äußeren Rahmen‐ oder Ermöglichungsbedingungen für Bildung können durch Digitales geprägt sein.
Wer also den Begriffsunfall “digitale Bildung” verwendet, gibt etwas, an dem unsere Innerlichkeit Teil hat, einer technischen Verdinglichung preis. Insofern lässt sich schon sagen, dass der Term seine Konsequenzen und damit auch seine eigene Bedeutung hat. Er deutet auf eine Haltung, die subjektives Menschliches gern aus der Betrachtung ausklammern will und die damit allzu hervorragend zum neoliberalen Warenfetischismus passt. Bildung als bloße Ware. (Paul 2018)

Paul, J. (2018). Schulen und Digitalisierung reloaded, heise.de. Telepolis. https://​www.heise.de​/​tp/​features/​Schulen-​und-​Digitalisierung-​reloaded-​4177975.html​?​view=​print.

 

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