“Chancenland Deutschland” zum zweiten…

Beitragsbild Copyright: Das Erste

Der neue Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD steht. Es steht viel drin. Lesen wir mal nach, was zu Bildung, speziell Schule, beschlossen wurde:

Leitmotiv: “Chancenland Deutschland”

Wir geben allen Kindern und Jugendlichen gleiche Bildungschancen, damit Leistung und Talent über die persönliche Zukunft entscheiden, nicht die soziale Herkunft. (S. 4)

Offensive für Bildung, Forschung und Digitalisierung (Kapitel IV)

Wir investieren auf Rekordniveau in bessere Bildung: 2 Milliarden Euro für Ausbau Ganztagsschul- und Betreuungsangebote. Digitalpakt Schule mit 5 Milliarden in fünf Jahren für starke Digital-Infrastruktur an allen Schulen, gemeinsame Cloud-Lösung für Schulen und Qualifizierung der Lehrkräfte. Anpassung der Rechtsgrundlage im Grundgesetz als Voraussetzung, um Länder bei Investitionen in die Bildungsinfrastruktur unterstützen zu können. (S. 11f)

Gleiche Chance auf gesellschaftliche Teilhabe

Wir wollen, dass Kinder unabhängig vom Elternhaus die gleichen Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe erhalten und ihre Fähigkeiten entwickeln können.

Auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden wir verbessern, Hemmnisse
der Inanspruchnahme beseitigen, die Wirkung prüfen und gezielt erhöhen. Leistungen sollen künftig möglichst pauschal abgerechnet werden. Dort wo es möglich ist, 
wollen wir Einzelanträge reduzieren und z. B. Schulen ermöglichen, gesammelte Anträge für die berechtigten Kinder diskriminierungsfrei zu stellen. Unter anderem soll hierzu das Schulstarterpaket aufgestockt werden. Die Eigenanteile zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Kitas und Schulen und für Schülerbeförderung entfallen.
Im Rahmen des bestehenden Teilhabepaketes soll allgemeine Lernförderung auch dann möglich sein, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist. (S. 19)

En détail

1. Der nationale Bildungsrat kommt – aber wer, wie und wann?

Wir wollen die Bildungschancen in Deutschland im gemeinsamen Schulterschluss
von Bund und Ländern verbessern. Dafür wollen wir nach dem Vorbild des Wissenschaftsrates einen Nationalen Bildungsrat einrichten. Der Nationale Bildungsrat soll auf Grundlage der empirischen Bildungs- und Wissenschaftsforschung Vorschläge für mehr Transparenz, Qualität und Vergleichbarkeit im Bildungswesen vorlegen und dazu beitragen, sich über die zukünftigen Ziele und Entwicklungen im Bildungswesen zu verständigen und die Zusammenarbeit der beteiligten politischen Ebenen bei der Gestaltung der Bildungsangebote über die ganze Bildungsbiographie hinweg zu fördern. Über Mandatierung, Zusammensetzung, institutionelle Anbindung und Ausstattung des Nationalen Bildungsrates entscheiden Bund und Länder gemeinsam. (S. 28)

2. Die Investitionsoffensive kommt – die Kultushoheit bleibt

Zur Verbesserung der Bildung werden wir eine Investitionsoffensive für Schulen auf 
den Weg bringen. Diese umfasst zusätzlich zum laufenden Schulsanierungsprogramm die Unterstützung der Länder bei ihren Investitionen in die Bildungsinfrastruktur, insbesondere Ganztagsschul- und Betreuungsangebote, Digitalisierung und berufliche Schulen. Dazu werden wir die erforderliche Rechtsgrundlage in Art. 104c 
Grundgesetz (GG) durch die Streichung des Begriffs „finanzschwache“ in Bezug auf 
die Kommunen anpassen. Die Kultushoheit bleibt Kompetenz der Länder. (S. 28)

3. Der Rechtsanspruch auf Ganztag kommt – ab 2025 – als Betreuung – in die Grundschulen

Wir werden ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für alle Schülerinnen und
Schüler im Grundschulalter ermöglichen. Wir werden deshalb einen Rechtsanspruch
auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter schaffen. Dafür werden wir
gemeinsam mit den Ländern die Angebote so ausbauen, dass der Rechtsanspruch
im Jahre 2025 erfüllt werden kann. Der Bund stellt für Investitionen in Ganztagsschul-
und Betreuungsangebote zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Bei der Umsetzung
des Rechtsanspruchs werden wir auf Flexibilität achten, bedarfsgerecht vorgehen
und die Vielfalt der in den Ländern und Kommunen bestehenden Betreuungsmöglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe und die schulischen Angebote berücksichtigen und darauf aufbauen. Für die Ausgestaltung wollen wir das Sozialgesetzbuch (SGB) VIII nutzen. Um diesen Rechtsanspruch bis 2025 zu verwirklichen, bedarf es konkreter rechtlicher, finanzieller und zeitlicher Umsetzungsschritte, die wir in einer Vereinbarung von Bund und Ländern unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände festlegen werden. Dabei wird der Bund sicherstellen, dass insbesondere der laufenden Kostenbelastung der Kommunen Rechnung getragen wird. (S. 28)

4. Das Geld für die Digitalisierung kommt – aber Länder und Träger müssen was drauflegen

Wir wollen Schülerinnen und Schüler besser auf das Leben und Arbeiten in der digitalen Welt vorbereiten und zugleich das Lernen in der Schule verbessern und modernisieren. Deshalb werden wir unsere Schulen im Rahmen des gemeinsamen Digitalpaktes Schule von Bund und Ländern so ausstatten, dass die Schülerinnen und Schüler in allen Fächern und Lernbereichen eine digitale Lernumgebung nutzen können, um die notwendigen Kompetenzen in der digitalen Welt zu erwerben. Bund, Länder und Schulträger werden gemeinsam die erforderliche IT-Infrastruktur und die für digitales Lernen erforderlichen Technologien aufbauen. Ausgangspunkte für die Gestaltung des Digitalpakts Schule sind die digitalen Bildungsstrategien von Bund und Ländern sowie der bereits vorliegende Eckpunkteentwurf einer Bund-Länder-Vereinbarung. In diesem Zusammenhang wollen wir auch eine gemeinsame Cloud-Lösung für Schulen schaffen. Der Bund stellt für diese Aufgaben fünf Milliarden Euro in fünf Jahren zur Verfügung, davon 3,5 Milliarden Euro in dieser Legislaturperiode, die die Länder- und Kommunalinvestitionen ergänzen, nicht ersetzen. (S. 28f)

Ich hab mal nachgerechnet:

Das Statistische Bundesamt weist für das Schuljahr 2016/17 eine Zahl von 346 742 Klassen an allgemeinbildenden Schulen aus. Die 3,5 Mrd Euro in dieser Legislatur bedeuten für jede Klassen 10 094 Euro für drei Jahre Unterricht. Diese Gelder werden also verwendet für

  • Anschaffungskosten (Tablets, Computer, Smartboards, Beamer…)
  • Software
  • digitale Infrastruktur (Anschlüsse, W-LAN, Vernetzung…)
  • Einrichtung, Betreuung, Reparaturen…
  • Lehrerausbildung
  • Bereitstellung von Online-Materialien und -angeboten

Und das sind jetzt nur die Klassenzimmer, noch nicht die Fachräume, Lehrerzimmer, Aulen, Mensen. Ich kann Ländern und Kommunen nur raten, da sorgfältig die Kosten zusammenzustellen, die an ihnen hängenbleiben!

Die Vergabe der Bundesmittel wird an einvernehmlich mit den Ländern vereinbarte
Bedingungen gebunden, insbesondere werden die Länder die erforderliche Qualifikation der Lehrkräfte sicherstellen, die Bildungs- und Lehrpläne aller Bildungsgänge im Sinne des Kompetenzrahmens der Kultusministerkonferenz (einschließlich Medienkompetenz) überprüfen und weiterentwickeln sowie dafür Sorge tragen, dass Betrieb, Wartung und Interoperabilität der Infrastrukturen durch die Antragsteller sichergestellt werden. Über den Fortschritt der Investitionsoffensive und die Zielerreichung werden Bund und Länder regelmäßig berichten. (S. 29)

Nachtrag vom 9.2.18

Unter der Überschrift “Städte: Freistaat ist in der Pflicht” berichtet die Süddeutsche von den Reaktionen der Städte auf diese Abschnitte des Koalitionsvertrages. Der Vorsitzende des Bayerischen Städtetages Kurt Gribl beschreibt die Situation so:

Aus Gribls Sicht gibt es bei dem Recht auf eine Ganztagsbetreuung von Grundschülern, das Bund und Länder derzeit planen, drei große ungelöste Probleme: zum einen den Mangel an Räumen, in denen sie stattfinden soll. Zum anderen das Fehlen von Fachkräften, welche die Betreuung übernehmen sollen. Und drittens die Finanzierung, sie ist völlig offen. “Gerade in den Ballungsräumen gibt schon jetzt kaum noch Platz für zusätzliche Betreuungsangebote”, sagt Gribl, “und der immense Personalmangel macht uns schon jetzt Probleme.” Der Arbeitsmarkt für Erzieher sei so leer gefegt, dass sich in manchen Kindergärten und -krippen nicht alle Plätze belegen ließen, weil das Personal dafür fehle. Sollte das Recht auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler kommen, müsse der Freistaat “konzeptionelle und finanzielle Mitverantwortung übernehmen”.

Ebenfalls in der Pflicht sieht der Städtetag den Freistaat bei der Einführung des digitalen Klassenzimmers. Zwar stellt die Staatsregierung im Rahmen des Nachtragshaushalts 2018 mehr als 160Millionen Euro für IT-Ausstattungen an den bayerischen Schulen zur Verfügung. Aber Gribl beklagt, dass auch in diesem Bereich ein Gesamtkonzept fehle. “Computer und Software haben einen kurzen Lebenszyklus”, sagt der Städtetagschef. “Deshalb ist die IT-Ausstattung von Schulen keine einmalige Investition.” Ein befristetes Anschubprogramm könne nur ein erster Schritt sein. Der Freistaat müsse deshalb Förderrichtlinien für das digitale Klassenzimmer erarbeiten und langfristig Geld dafür zur Verfügung stellen. Mit finanzieller Unterstüzung alleine ist es aber aus Sicht des Städtetagschefs auch beim digitalen Klassenzimmer nicht getan. Er verlangt ein “pädagogisches Gesamtkonzept”. Mit der Digitalisierung des Unterrichts wandle sich die Pädagogik, sagt Gribl. Darauf müsse der Freistaat auch bei der Aus- und Weiterbildung der Lehrer reagieren und zwar für alle Schularten.

Skeptisch zeigt sich auch eine Kultusministerin.

5. Der Sozialindex kommt – oder doch nicht?

Nach dem Vorbild der gemeinsamen Initiative zur Förderung leistungsstarker und leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler wollen wir gemeinsam mit den Ländern die besonderen Herausforderungen von Schulen in benachteiligten sozialen Lagen und mit besonderen Aufgaben der Integration aufgreifen. Der Bund sorgt dabei für die Förderung der begleitenden Forschung sowie die Evaluierung der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen. Die Länder sorgen für die Begleitung und Förderung der teilnehmenden Schulen. (S. 29)

6. Das alles fördert irgendwie auch die Inklusion

Mit der Investitionsoffensive Schule und dem Digitalpakt Schule tragen wir auch zur inklusiven Bildung bei. In der Bildungsforschung soll die inklusive Bildung entlang der gesamten Bildungsbiographie zu einem Schwerpunkt gemacht werden. (S. 29)

7. Auch sonst soll noch einiges besser werden

Weitere Schwerpunkte in der Bildungsforschung sollen bei der Qualitätsverbesserung des Unterrichts, der Digitalisierung, der sozialen Integration und dem Abbau von
Bildungsbarrieren liegen.

Wir wollen die kulturelle Bildung durch das Programm „Kultur macht stark“ weiter fördern und ausbauen. Die Zusammenarbeit bei der kulturellen Bildung von schulischem und außerschulischem Raum ist zu verstärken. Außerdem wollen wir die Förderung der Bildung für nachhaltige Entwicklung intensivieren.

Wir wollen die MINT-Bildung stärken, beginnend mit der Elementarbildung über die
Initiative „Haus der Kleinen Forscher“. Die Potentiale von Mädchen und Frauen wollen wir besonders fördern. Wir unterstützen den Aufbau eines bundesweiten MINT-E-Portals für mehr Transparenz und Information sowie die Entwicklung von Qualitätskriterien. Zudem wollen wir Wettbewerbe im MINT-Bereich weiter fördern. (S. 29)

Fazit

Viel guter Wille und unterstützenswerte Absichten. Es soll viel von unserem Steuergeld in die Hand genommen werden. Aber im Schulbereich ist ja bekanntlich die (langfristige) Rendite am höchsten.

Also: Abwarten, kritisch beobachten und die Taten an den Worten messen!

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