Sichtweisen #25: Das Matthäusprinzip in der Schulleitung

Der Bayerische Schulleitungsverband (bsv) zeigt in seinem Newsletter 124 vom April 2018, wie die Schulleitungen von Grund- und Mittelschulen gegenüber denen von Gymnasien systematisch benachteiligt werden. Der Grund dafür scheint im Matthäusprinzip zu liegen: “Wer hat, dem wird gegeben.”

Wir gehören nicht zu denen, die alles Unterschiedliche gleichbehandelt sehen wollen. Und so mag es gute Umstände und Gründe geben, warum für Schüler an Grundschulen zum Beispiel deutlich weniger Geld ausgegeben wird als für solche an Gymnasien. Pro Kopf waren das nach Angaben des statistischen Bundesamts in der “Welt” von 22.02.2018 im Jahr 2015 im bundesdeutschen Durchschnitt 7900 € für Gymnasiasten und 6000 € für Grundschüler und hier ist alles eingerechnet von den Lehrergehältern bis hin zu den Schulgebäuden und der Ausstattung mit Lehrmitteln.


Was wir in der Schulleitung allerdings nicht einsehen, ist die völlig unterschiedliche Ausstattung in den Schulleitungen der unterschiedlichen Schularten. Auch wenn es historisch bedingt ist, kann man nicht rechtfertigen, dass Schulleitungen an den Grund und Mittelschulen deutlich mehr Unterrichtsverpflichtung haben bei der gleichen Schülerzahl, oft nur halb so viele und noch weniger Verwaltungsstunden, eine deutlich niedrigere Besoldung und vor allem so gut wie keine Anrechnungsstunden an ihren Schulen zur Übertragung von wichtigen Aufgaben ins Kollegium haben.


Warum Lehrkräfte zum Beispiel an Gymnasien üppig Anrechnungsstunden bekommen für ihre über den eigenen Unterricht hinausreichenden Tätigkeiten wie z.B. für das Erstellen des Stundenplans, das Schreiben des Jahresberichts, für das Verwalten von Lehr- und Lernmitteln, bei der Leitung von Fachschaften, beim Schreiben vom Vertretungsplänen, für Koordinierungsaufgaben, um nur einige wenige Beispiele zu nennen, und warum für ähnliche oder gleiche Aufgaben bei den Grundschulen überhaupt keine Anrechnungsstunden gewährt werden und an Mittelschulen auch so gut wie keine, das würden wir gerne einmal verstehen wollen. Es kann ja nicht daran liegen, dass wir eine oder zwei Gehaltsgruppen tiefer eingestuft sind und dafür auch noch jede Woche mehrere Unterrichtsstunden mehr zu halten haben. Aber wir erinnern uns schon oft an den Bibelspruch “Wer hat, dem wird gegeben” und fühlen uns im Hinblick auf den Anrechnungsstunden-Pool sehr benachteiligt. Diese Benachteiligung ist nicht nur gefühlt, sondern sie ist real und sie bedarf dringend einer Veränderung.

Dass die Grund-und Mittelschulen bei den Anrechnungsstunden einen enormen Nachholbedarf haben, beweist allein die Tatsache, dass der prozentuale Anteil der Anrechnungen an Vollzeitlehrereinheiten an den staatlichen Grund- und Mittelschulen in Bayern im Schuljahr 2014/2015 nur 6 % betrug, während er an den sonstigen allgemeinbildenden Schulen 8,5 % betrug. Hier ist noch viel Luft für das, was wir an den Schulen dringend brauchen, nämlich eine breitere Beteiligung mit zusätzlichen Ressourcen in der Schulführung. Prozentual ausgedrückt haben die anderen Schularten um 41 % mehr Anrechnungsstunden als die Grund- und Mittelschulen.
(Quelle Bayerischer Landtag 17/10637, “Schulstruktur und Anrechnungsstunden im Schulbereich” vom 29. 04.2016)

Nachdem vor vier Jahren sukzessive immer mehr Realschulen und Gymnasien nun zusätzlich auch noch die erweiterte Schulleitung mit Anrechnungsstunden und sogar Beförderungsstellen bekommen haben, wird es jetzt allerhöchste Zeit, Adäquates auch im Bereich der Grund-, Förder- und Mittelschulen zu schaffen. Die Schulleiter der ehemaligen Modus-F-Schulen im Bereich der Grund- und Mittelschulen sind seit vier Jahren in einem kultus-ministeriellen Arbeitskreis tätig, um genau das zu erreichen und der BSV unterstützt diese Bestrebungen in einem Bündnis zusammen mit BLLV und KEG. Die bestehenden Modus-F-Schulen werden auch im nächsten Schuljahr ihre kooperativen Schulleitungen weiterführen und nun sollten endlich die administrativen Voraussetzungen geschaffen werden, dass dies auch auf andere Schulen übertragen wird, die bereit sind, freiwillig und auf Antrag zusätzliche Ressourcen aus ihrem Kollegium in die Schulleitung einzubinden und damit die Schulqualität zu verbessern.

Quelle: https://www.bsv-bayern.info/cms2/newsletter

 

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