Initiative #50: Wen interessiert schon, was die Wissenschaft sagt?!

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Hier die Pressemitteilung des NRW-Bündnisses „Eine Schule für alle“ zum Gesetzgebungsverfahren:

„Das 17. Schulrechtsänderungsgesetz der NRW-Landesregierung, das Neugründungen für PRIMUS-Schulen nicht zulässt, wurde am 22.05. in dritter Lesung vom Landtag beschlossen. Eine Woche nach dieser Entscheidung durften die Wissenschaftliche Begleitung zum PRIMUS-Schulversuch am 28.5. erstmalig ihre Ergebnisse und Empfehlungen dem Ausschuss für Schule und Bildung des Landtags direkt vortragen.

Die Wissenschaftler:innen sind mit ihren Empfehlungen missachtet worden

Das NRW-Bündnis „eine Schule für alle“ ist empört über das Gesetzgebungsverfahren. Die Wissenschaftler:innen sind aus dem Entscheidungsprozess herausgehalten und mit ihren Erkenntnissen und Empfehlungen missachtet worden, als hätte es keinen gesetzlichen Auftrag für den 2013 bzw. 2014 gestarteten Schulversuch gegeben und als wären die Ergebnisse bildungspolitisch irrelevant.

Das NRW-Bündnis wirft der Landesregierung vor, dass sie ihre Entscheidung über den Schulversuch PRIMUS vor Veröffentlichung und Diskussion des wissenschaftlichen Abschlussberichts getroffen und schon im September 2024 die gesetzliche Regelung zu PRIMUS zum Gegenstand der Verbändeanhörung gemacht hat. Die Schulministerin hat den PRIMUS-Abschlussbericht den Mitgliedern des Ausschusses für Schule und Bildung im Januar 2025 zugestellt, obwohl dieser dem Ministerium seit November 2024 vorliegt. Von der Zusammenfassung der Ergebnisse des Abschlussberichtes hat Frau Ministerin Feller bereits seit Juli 2024 Kenntnis. Im Bildungsportal des Schulministeriums fehlt bis heute jeder Hinweis auf die wissenschaftlichen Ergebnisse des PRIMUS-Schulversuchs.

Info:
Bericht über die zweite Phase der wissenschaftlichen Begleitung des Schulversuchs PRIMUS (01.10.2017-30.09.2020) an das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Juli 2021

„Mit den Ergebnissen aus den Interviews dieser Akteursgruppen kann die hohe Haltekraft der Primus-Schulen, die die Schülerzahlen eindeutig ausweisen, als Ausdruck einer ausgeprägten Identifikation von Eltern und Schülerinnen mit dem Schulversuch verstanden werden. Im Vergleich der beiden Akteursgruppen Eltern und Schülerinnen lässt sich als geteilte Perspektive beschreiben, dass die Primus-Schule als eine Schule wahrgenommen wird, die die Lern- und Leistungsfähigkeit ihrer Schüler*innen auf besondere Weise herausfordert und stärkt.“ (Seite 35)

An den drei Standorten Minden, Münster und Schalksmühle, die den Schulversuch mit Schülerinnen aus dem ersten und fünften Schuljahr begonnen haben, hat zum Ende des Schuljahres 2019/20 ein erster Jahrgang von Zehntklässlern die Primus-Schulen verlassen. Die von ihnen erworbenen Abschlüsse waren im Vergleich zu den Empfehlungen, mit denen die Schülerinnen von den zuvor besuchten Grundschulen in die fünfte Klasse der Primus-Schule gewechselt waren, erwartungswidrig hoch. (Seite 36)

Im Bildungsportal des Schulministeriums fehlt bis heute jeder Hinweis auf die wissenschaftlichen Ergebnisse des PRIMUS-Schulversuchs.

Dem Schulausschuss ist vorzuhalten, dass er die Beteiligung der Wissenschaftler:innen an der Entscheidung nicht vor der Abstimmung des Gesetzenwurfes eingefordert hat. Eine qualifizierte politische Auseinandersetzung über die Vorzüge der PRIMUS-Schule bezogen auf Bildungsgerechtigkeit, Chancengleichheit und Leistungsergebnisse hat im Schulausschuss nicht stattgefunden. Die Empfehlung der Wissenschaftler:innen, „die frühe Trennung nach der vierten Klasse grundsätzlich in Frage zu stellen“, wurde überhört.

Info:
Bericht über die dritte Phase der wissenschaftlichen Begleitung des Schulversuchs PRIMUS (01.10.2020-30.09.2024} an das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, November 2024

Die Erfahrungen der Schülerinnen legen es um ein weiteres nahe, die frühe Trennung nach der vierten Klasse grundsätzlich in Frage zu stellen. Damit bestätigen die Schüler:innen, dass die Kernidee des Schulversuchs, Bildungsbiografien ohne institutionelle Übergänge nicht nur schulstrukturell zu ermöglichen, sondern auch pädagogisch zu gestalten, eine gute Idee war. Als wissenschaftliche Begleitung können wir mit den Schüler:innen zeigen, wie die Verbindung zwischen äußerer Strukturreform und innerer Schulreform zu der Erfahrung von Bildungserfolg beiträgt, die nicht auf der Idee eines Gegeneinanders, sondern auf der Praxis eines Miteinanders basiert.“ (Seite 21)

Koalitionsversprechen gebrochen

Den Regierungsfraktionen von CDU und den Grünen im Landtag ist vorzuwerfen, dass sie die politische Farce mitgetragen und in der Abstimmung das Gesetz gegen den Entschließungsantrag der SPD durchgewunken haben. Sie haben gemeinsam mit der Landesregierung das Koalitionsversprechen gebrochen, das die Neugründung von PRIMUS-Schulen nach erfolgreicher Evaluation in Aussicht stellt. 

Mit dem uns jetzt angekündigten 18.Schulrechtsänderungsgesetz noch in dieser Legislatur, hat die Regierungskoalition die Chance ihre Fehlentscheidungen zu korrigieren und die Gründung neuer PRIMUS-Schulen zu ermöglichen. Das NRW-Bündnis hat in einer Unterschriftenaktion für die schulrechtliche Regelung neuer PRIMUS-Schulen geworben und neben Organisationen auch namhafte Bildungsakteur: innen als Unterstützer:innen bereits gewinnen können. Diese Unterschriftensammlung setzen wir nun fort. Als Zwischenergebnis haben wir 3000 starke Stimmen für neue PRIMUS-Schulen am 28.05. vor der Sitzung des Schulausschusses der Ministerin Frau Feller und den Schulpolitischen Sprecherinnen übergeben.“

Link zur Unterschriftensammlung des NRW-Bündnisses

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