Faktencheck #89: Wirklich ein Mangel an Köpfen?

Als Reaktion auf diesen Blogeintrag zum Lehrermangel schickt mir Gerd Möller einen Artikel, in dem er die Zahlen, die zu NRW öffentlich zugänglich sind, einmal genauer unter die Lupe nimmt. Die Veröffentlichung hier auf Paedagokick erfolgt mit seinem Einverständnis; die Bilder und Hervorhebungen sind von mir.

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Heinemann, Ulrich; Möller, Gerd. Lehrkräftemangel an den Grundschulen in NRW. SchVw NRW 2020, 218 – 221 (Ausgabe 7-8)


Einleitung

Derzeit dominiert das Thema ‘Lehrermangel’, insbesondere in den Grundschulen, bundesweit die Meldungen. Klaus Klemm erwartet in seinem Artikel in der SchulVerwaltung, aufgrund der seit etwa 2013 in Deutschland deutlich ansteigenden Zahl der Geburten, schon in den nächsten Jahren 100.000 Kinder, die zusätzlich in die Grundschulen eintreten. Allein dafür würden bundesweit etwa ” 6000 zusätzliche vollbeschäftigte Lehrkräfte” benötigt. Diese seien nach den gegenwärtigen Prognosen allerdings kaum zu rekrutieren, nicht zuletzt weil viele Studierende – ” von der KMK falsch beraten” und in ihrer Studienwahl an veralteten Prognosen orientiert – das Studium des Grundschullehramtes gar nicht erst ins Auge gefasst hätten (Klemm 2020, S. 22).

Gefühlte Wirklichkeit und die Realität der Daten und Fakten

Unstreitig ist der Lehrermarkt für Grundschulkräfte schon heute mehr als angespannt. So konnten an den nordrhein-westfälischen Grundschulen zum Schuljahresstart 2019/20 von rund 3200 ausgeschriebenen Lehrerstellen nur etwa 1760 besetzt werden (Aachener Zeitung de. vom 11. 9. 2019). Unbestreitbar ist auch, dass die zusätzlichen rund 1500 vollzeitbeschäftigten Grundschullehrkräfte, die – nimmt man den bekannten Königssteiner Schlüssel zum Maßstab – aufgrund der oben genannten Prognose Klemms auf NRW entfielen, in den nächsten Jahren schwer oder kaum zu rekrutieren wären. Nicht zuletzt deshalb, weil sie ja über das Maß der altersbedingt ausscheidenden Kräfte hinaus zu generieren wären.

Personalausstattung wie vor 20 Jahren?

GSV NRW

Aber bedeutet diese Tatsache schon notwendigerweise, dass die Grundschulen bei uns im Lande gegenwärtig und in naher Zukunft rein quantitativ unter einem Mangel an Lehrkräften zur Bewältigung der anstehenden Aufgaben zu leiden haben? Ziel dieses Beitrags ist es, dieser paradox scheinenden Frage nachzugehen. Wie wir sehen werden, unterscheidet sich dabei die gefühlte Wirklichkeit sehr deutlich von der Realität der Daten und Fakten. Folgt man etwa der Einschätzung der Grundschulleiterin und Vorsitzenden des Grundschulverbands NRW  Christiane Mika, dann haben die Herausforderungen in ihrer Schulform ” in den letzten Jahren dramatisch zugenommen” und  das, wie Mika ergänzt, ” mit einer Personalausstattung wie vor 20 Jahren, die die veränderten Aufgaben überhaupt nicht angemessen berücksichtigt” (Onkelbach 2019).

Veränderungen der Schüler- und Lehrerzahlen und die Folgen

Schaut man – diesen authentischen ‘Hilferuf’ vor Augen – in die im Internet frei zugänglichen “Amtlichen Schuldaten” des Landes NRW, ergibt sich ein völlig anderes Bild. Bleiben wir in dem von Mika genannten Zeitraum, dann haben sich zwischen 2000 und 2018 die Schülerzahlen in Nordrhein-Westfalen ganz beträchtlich – von 824.517 auf 636.972 um 187.545, also um rund 22,7 Prozent -vermindert. Im gleichen Zeitraum ist die Klassenzahl um 7967 Klassen, also ebenfalls um rund 22,7 Prozent zurückgegangen. Ebenso zurückgegangen ist der erteilte Unterricht – um 45417 Wochenstunden, das sind rund 5 Prozent.  Nicht gesunken ist hingegen die Zahl der Lehrkräfte – im Gegenteil, sie hat sich sogar von 42365 im Jahre 2000 auf 46227 im Jahre 2018 also um 3862 Personen oder 9,1Prozent erhöht. (Amtliche Schuldaten NRW, Schuljahr 2018/19, Zeitreihen, S. 225ff). Die Tatsache, dass die Lehrerstellen-Äquivalente im gleichen Zeitraum nicht nur gleichgeblieben, sondern sich- wenn auch nur ganz leicht- von 38391 auf 38572 erhöht haben, besagt, dass die aufgrund des enormen Schülerrückgangs erzielten demografischen Gewinne nicht nur im Schulsystem, sondern auch in der Schulform Grundschule verblieben sind.

Auch die allfälligen Klagen über das Überhandnehmen zu großer Klassen findet in den Daten ein objektivierendes Korrektiv. So sind sie im letzten Jahrzehnt die Größenverhältnisse  stabil geblieben : ein gutes Fünftel  der Klassen beherbergt  15- 21, ein gutes Viertel 26-30 und das Gros (rund 45 Prozent) 22 -25 Schüler*innen (Amtliche Schuldaten NRW Schuljahre 2008/9 und 2018/19). Von einem  Überhandnehmen der 30er Klassen kann jedenfalls keine Rede sein.

Wie hat sich die Anzahl der Schüler pro Klasse geändert? Bild von PublicDomainPictures auf Pixabay

Richtig ist dagegen, dass NRW seit Jahren den letzten Platz unter den Ländern in Deutschland bezüglich der Klassengrößen einnimmt. Im Schuljahr 2017/18 (aktuellste KMK-Daten) besuchten in NRW durchschnittlich 23,5 Kinder eine Grundschulklasse. Dies ist der mit Abstand der höchste Wert unter den Ländern, im Bundesdurchschnitt waren es 20,9. Den geringsten Wert findet man in Rheinland-Pfalz mit 18,5. Eine unterdurchschnittliche Ressourcenausstattung in NRW im innerdeutschen Ländervergleich wird besonders deutlich, wenn man die Ausgaben je Schüler betrachtet. Hiernach nimmt NRW laut aktuellem Bericht (Februar 2020) des Statistischen Bundesamt „Ausgaben je Schülerin und Schüler 2017“ in den Grundschulen mit 5.400 Euro den letzten Platz in der Bundesrepublik ein. Dies sind 1000 Euro weniger als im Bundesdurchschnitt. Der Abstand zum Spitzenreiter Hamburg beträgt sogar 5000 Euro.

Richtig ist auch, dass die Zahl der Kinder mit Zuwanderungsgeschichte im Jahrzehnt zwischen den Schuljahren 2008/9 und 2018/19 von 28 (Amtliche Schuldaten NRW 2008/9, S. 116) auf 43 Prozent ( Amtliche Schuldaten NRW 2018/19, S. 172) gestiegen ist, was insbesondere die Lehrerverbände schon wegen der Sprachverständigung als große Arbeitserschwernis hervorheben. Richtig ist aber auch, dass die ausländischen Schüler*innen unter ihnen mit 13 bis 14 Prozent im letzten Jahrzehnt relativ konstant geblieben sind. Die Steigerung betrifft also überproportional die nachfolgenden Zuwandergenerationen, die mittlerweile einen deutschen Pass besitzen und zu erheblichen Teilen auch deutsche Kindertagesstätten durchlaufen haben,  was die sprachliche und damit schulische Eingewöhnung erleichtern müsste. Dass dem häufig genug nicht so ist, hat auch darin seine Ursache, dass in den Herkunftsfamilien Deutsch eine Fremdsprache bleibt und nicht zur Verkehrssprache des täglichen Umgangs wird.

Bei den so erschwerten Bedingungen und erweiterten Aufgaben bei einer sich verändernden Schülerschaft, insbesondere auch durch die Anforderungen der Inklusion, muss man aber berücksichtigen, dass sich die Ressourcenausstattung relativ zur Schülerzahlentwicklung verbessert hat, wenn hier sicherlich im Bundesvergleich noch Luft nach oben ist: Über 20 Prozent weniger Schüler*innen, über 20 Prozent weniger Klassen, dazu eine gesunkene Wochenstundenzahl und dies bei absolut um fast 10 Prozent erhöhtem  (relativ im Vergleich zu den Schülerzahlen noch  beträchtlich mehr gewachsenem) Personalbestand. Jedenfalls bringt man das nicht leicht mit personellen Kapazitätsengpässen in Verbindung, wie dies bei der Vorsitzenden des Grundschulverbandes vermittelt wird, eher schon mit durchaus beachtlichen Verbesserungen der personellen Ressourcen in der Schulform Grundschule.

Die Klassen sind kleiner geworden. Bild von 14995841 auf Pixabay

Teilzeitquote und Unterrichtsversorgung

Wenn dennoch seit geraumer Zeit  gerade in NRW die Klagen über akuten Lehrermangel an den Grundschulen des Landes überhand nehmen, wenn sogar von der Gefährdung der Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Unterrichts die Rede ist, rückt zwangsläufig eine andere Frage in den Blick: Wie steht es um den rationalen Umgang  des Systems Grundschule mit seinen personellen Ressourcen? Genauer gefragt: Wie sachlich angemessen und vor allem nachhaltig nicht nur in Hinblick auf die immer knappen Haushaltsmittel, sondern auch angesichts der gegebenen Altersstrukturen und der demografisch bedingt chronisch engen Nachwuchslage wird dort mit den vorhandenen personellen Kapazitäten umgegangen?

Was in diesem Zusammenhang sofort ins Auge fällt, ist die Teilzeitquote an den nordrhein-westfälischen Grundschulen, die  mit dem Frauenanteil unter den Grundschullehrkräften von 90, 3 Prozent im Schuljahr 2018/19 aufs Engste zusammenhängt (Amtliche Schuldaten NRW Schuljahr 2018/19, S. 52f.). Diese Teilzeitquote bewegt sich seit einem Jahrzehnt stabil über 40 Prozent und beläuft sich 2018/19 auf 46,5 Prozent (Amtliche Schuldaten NRW Schuljahr 2018/19, S. 55). Sie liegt damit um mehr als 10 Punkte über dem Durchschnitt aller übrigen Schulformen im Lande (35,6 Prozent). Und gleichzeitig in etwa so hoch wie die Quote aller teilzeitbeschäftigten Frauen  (46,0 %, Männer 11%)  in der Bundesrepublik ( WSI- Veröffentlichungen 2018 ).

In 2000 nahm eine Lehrkraft durchschnittlich 90,6% einer vollen Stelle ein, 2008 waren es 89% und 2018 nur noch 83,4%. Würden aktuell (2018) die Lehrkräfte 89% einer Vollzeitstelle wie 2008 einnehmen, dann würden bei der im Haushalt 2018 vorgegeben Stellenzahl von 38.572 Stellen gut 2.800 Lehrkräfte (entspricht rund 2.500 Stellen) weniger benötigt. Dies ist knapp die Hälfte der zusätzlichen Stellen (5.350), die aufgrund der Verbesserung der Schüler-Stellen-Relation in 2018 gegenüber 2008 – unter Berücksichtigung der rückläufigen Schülerzahlen – mehr zur Verfügung steht. Erwähnt sei noch an dieser Stelle, dass durch die dargestellte Erhöhung des Teilzeitanteils auf den Stand von 2008 die eingangs genannte Rekrutierungslücke von rund 1.500 Vollzeitstellen vollständig geschlossen werden könnte.     

Wie ist das mit der Teilzeit? Bild von OpenClipart-Vectors auf Pixabay

Wenn man sich dies vor Augen führt, muss man feststellen, dass seit 2008 rund die Hälfte der zusätzlichen Personalressourcen nicht in die Verbesserung der pädagogischen Arbeit, die Sicherung des Unterrichts oder gar in die individuelle Förderung der Schüler*innen fließt, sondern in die Optimierung der individuellen Arbeits- Lebens- und vor allem Familienverhältnisse der ganz  überwiegend weiblichen Lehrerschaft. Ein Indiz für Letzteres ist auch die Tatsache, dass im Schuljahr 2019/20 Teilzeitarbeit in den nordrhein-westfälischen Grundschulen zu rund drei Vierteln von fünfzig Jahre  und jüngeren  hauptamtlichen  und zu einem Viertel von entsprechend  älteren  hauptamtlichen Lehrkräften in Anspruch genommen wird (Auskunft MSB 7.2. 2020) .

Nun ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein durch und durch berechtigtes gesellschaftspolitisches Anliegen (allerdings eines, bei dem nicht nur die Frauen die Hauptlast tragen dürfen). Im je individuellen Fall ist Teilzeitarbeit ohnehin gut begründbar und leicht nachvollziehbar. Die strukturellen Folgen und organisatorischen Konsequenzen für eine Schulform wie die Grundschulen müssen gleichwohl thematisiert und dürfen nicht tabuisiert werden. Schon deshalb nicht, weil es sich hier um eine in mancherlei Hinsicht untypische Teilzeitarbeit handelt. Bei mehr als der Hälfte aller Frauen in Teilzeit muss nämlich davon ausgegangen werden, dass sie mit ihrer eigenen Erwerbsarbeit kein existenzsicherndes Einkommen erzielen ( WSI- Veröffentlichungen 2018). Dies ist hier nicht der Fall. Auch genderpolitische resp. Gleichstellungsaspekte sind in diesem Fall  eher hintan zu stellen: Denn weibliche Teilzeit in diesem Ausmaß in einem gut bezahlten, beamtenmäßig gesicherten, akademisch-qualifizierten Beruf, dazu noch mit guten Karriereaussichten (Stichwort: Schulleitungslücke) deuten weniger auf Gleichstellung und Emanzipation hin als vielmehr auf eine anderwärts schon länger beklagte ” Retraditionalisierung  familialer Arrangements”(Erster Gleichstellungsbericht der Bundesregierung 2011, S. 236f., Mau 2019, S. 190).  

Wohlgemerkt: Hier geht es nicht um einen generellen Einwand gegen Teilzeitarbeit auch nicht an den Grundschulen des Landes, sondern um eine Ursachenanalyse ihrer Wirkungen und um den warnenden Hinweis, auf das verträgliche Maß zu achten, wenn ihr Übermaß die Funktionsfähigkeit der Schulform unter ohnehin schon schwierigen Bedingungen zu bedrohen beginnt. Letzteres betrifft längst nicht nur die quantitative Seite der personellen Kapazitäten. Es geht beispielsweise auch um die für gewöhnlich sehr individualistische  Inanspruchnahme der Teilzeit, welche die Organisation in den betroffenen Schulen zusätzlich belastet und das längst nicht nur in NRW. Es gäbe, so schlussfolgert der Bildungsjournalist Martin Spiewak  aus seinen Recherchen an Hamburger Schulen ” wohl keinen anderen Beruf, in dem man seine Arbeitszeit so flexibel anpassen” könne. Lehrkräfte in der Hansestadt, so Spiewak, “handelten ihr Arbeitspensum je nach Belastungsempfinden und Familienlage gern im Sechs-Monats- Rhythmus aus” (Spiewak 2018, S. 30).

Die Einstellungen zur Work-Life-Balance ändern sich. Bild von GraphicMama-team auf Pixabay

Die Schwierigkeiten, einen so flexibel teilzeitarbeitenden Lehrköper  organisatorisch im Griff zu behalten, sind das Eine. Wenn man darüber hinaus bedenkt, dass nahezu alle Schulreform- Überlegungen auf einen besseren Zusammenhalt der Kollegien setzen und dabei  die Intensivierung der Kooperation im Lehrkörper und die Teambildung (Stichwort: Professionelle Lerngemeinschaften) zum Ausgangspunkt nehmen, dann ist der geschilderte Umfang an Teilzeit in den Grundschulen des Landes  nicht nur schulorganisatorisch schwierig zu bewältigen, sondern auch für eine moderne und zukunftsfeste Schulentwicklung eher dysfunktional zu sehen.

So richtig und wichtig deshalb die Anstrengungen der Schulpolitik in nahezu allen Bundesländern sind, zur Behebung des  Lehrermangels an den Grundschulen auf eine Beseitigung von Numerus – Clausus- Hürden im Grundschulstudium, auf den Ausbau von Studienplätzen, ggf. sogar auf finanzielle Sonderzahlungen für potenzielle Bewerber*innen und anderes mehr zu setzen, so unwahrscheinlich erscheint es , allein mit Anreizimpulsen das Problem beheben zu können.  Diese greifen zumal bei den jüngeren Generationen, die heute und künftig Einzug in die Schulen halten, deutlich zu kurz. Um noch einmal Martin Spiewak zu Wort kommen zu lassen: ” Für die Kohorte der um die Jahrtausendwende Geborenen”, so der Bildungsjournalist, käme” Selbstverwirklichung vor Pflichterfüllung , zentral (seien) Partnerschaft, Familie und Freizeit” (Spiewak 2018, S. 30).

Fazit

Weil finanzielle Anreize und einfache Appelle an das Gemeinwohl in der postmateriellen “Gesellschaft der Singularitäten” ( Reckwitz 2017) für gewöhnlich  wenig fruchten, vor allem aber, weil entsprechend qualifizierter Nachwuchs in ausreichender Zahl hauptsächlich wegen der demografischen Entwicklung nicht oder nicht kurz – oder mittelfristig zur Verfügung steht, kommen Politik und Verwaltung um verbindliche Regelungen zur Eingrenzung der Teilzeit namentlich an den Grundschulen unseres Landes kaum herum. Dies ist nicht nur sachlich angemessen, um die in den Grundschulen durchaus vorhandenen personellen Kapazitäten besser zu nutzen, das ist auch recht und billig, weil es sich bei der übergroßen Mehrheit der Betroffenen um Beamte handelt, die aus ihrem besonderen Verhältnis zum Staat nicht nur Rechte ableiten können, die sie in vielem besser stellen als andere Arbeitnehmer, sondern die auch gemeinwohlorientierte Verpflichtungen eingehen müssen, hinter die im Zweifel persönliche Belange, wenn es zumutbar ist, auch zurückzustehen haben.

Verpflichtungen haben in diesem Fall freilich auch Verwaltung und Politik. Erstere müsste transparente, nachvollziehbare und Härtefall-sensible Maßstäbe (etwa für Alleinerziehende) im Kontext einer schulorganisatorisch begründeten, landesweiten Eingrenzung von Teilzeit entwickeln. Bedenkt man indessen, dass rund 20 Prozent der Teilzeitarbeitenden an den nordrhein-westfälischen Grundschulen  unterhälftig und darüber hinaus rund 24 Prozent zwischen 50 und  60 Prozent der Vollzeit arbeiten, in der Summe rund 10.700 Lehrpersonen ( MSB-Auskunft 7.2. 2020), dann ergeben sich  durchaus beträchtliche Spielräume für neugefasste, dem Bewerbermangel für Grundschulkräfte angepasste Regelungen, ohne dass das Recht auf Teilzeit grundsätzlich tangiert würde. Die Politik ihrerseits müsste sich aufraffen, die Vollzeitäquivalente endlich so aufzustocken,  dass wirklich sämtliche Lehrkräfte, die an den Grundschulen tätig sind, auch ohne oder mit begrenzter Teilzeit auskömmlich  finanziert werden können. Momentan wäre das bei rund 46.200 Lehrpersonen auf ca. 38.500 Lehrerstellen nur schwer möglich. Unsere Grundschulen, die im nationalen und internationalen Vergleich finanziell eher unterdurchschnittlich ausgestattet sind, könnten ein solches Plus an Ressourcen wahrlich gut gebrauchen.

Und zum Schluss noch ein Hinweis: Wenn wiederholt und richtigerweise darauf hingewiesen wird, wie viele Kinder in der Zukunft in unseren Grundschulen hinzukommen und wie viele zusätzliche Lehrkräfte dann benötigt werden (Klemm 2019), dann ist es nicht unbillig, auch zu erwähnen, dass die Grundschule in den letzten zwei Jahrzehnten Demografie bedingt noch weit mehr Schüler*innen verloren hat und dass dadurch –  weil der Staat  Schulpersonal eben nicht eingespart hat – das Schüler-Lehrerverhältnis deutlich verbessert wurde. Das Eine wie das Andere gehört zur Wahrheit dazu.

Es sei aber auch darauf hingewiesen, dass Nordrhein-Westfalen unabhängig vom aktuellen Lehrkräftemangel erheblichen Nachholbedarf im innerdeutschen Vergleich hat, ausreichende Ressourcen für die schulische Arbeit zur Verfügung zu stellen.

Literatur

Aachener Zeitung. de (2019): Gebauer will Lehrer-Seiteneinstieg an Grundschulen nicht aus weiten.

AES Trendbericht (2018): Weiterbildungsverhalten in Deutschland. Ergebnisse des Adult Education Survey, hrsg. vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Bonn, S. 33.

Amtliche Schuldaten NRW: Die hier zitierten Schuljahre und Zeitreihen finden sich unter: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Service/Schulstatistik/Amtliche-Schuldaten/index.html.

DESTATIS (2020): Bildungsausgaben – Ausgaben je Schülerin und Schüler 2017

Erster Gleichstellungsbericht der Bundesregierung(2011): Neue Wege-gleiche Chancen.Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebenslauf. Drucksache 17/6240, S. 236f.

Klemm, Klaus. (2019): Lehrkräftemangel in den Grundschulen. In: SchulVerwaltung Nordrhein-Westfalen, Heft 2 , S. 47-50

Klemm, Klaus (2020): Lehrermangel. Unvorhergesehenes und Vorhersehbares, in: SchulVerwaltung Nordrhein-Westfalen, Heft 1, S. 21-22.

Mau, Steffen (2019): Lütten-Klein. Leben in der ostdeutschen Transformationsgesellschaft, 3. Auflage, Berlin.

MSB- Auskunft (7.2.2020): Auskunft des Ministeriums für Schule und Bildung an den Verfasser.

Onkelbach, Christopher (2019): Ganze Rucksäcke voller Probleme. Große Klassen, Flüchtlingskinder, Sprachprobleme, zu wenig Lehrkräfte- die Vorsitzende des Grundschulverbunds warnt. Das Bildungssystem fliegt uns um die Ohren, in: WAZ vom 3. 12.

Reckwitz, Andreas (2017): Die Gesellschaft der Singularitäten. Zum Strukturwandel der Moderne, Berlin 2017.

Spiewak, Martin (2018): Diagnose “schwank”: Kaum sind Lehrerinnen schwanger, werden sie auch schon krankgeschrieben. Und das, obwohl Pädagogen sowieso schon überall fehlen. Wie werden die Schulen damit fertig?, in: Die Zeit, Nr. 35 vom 23. 8. , S. 29 und 30.

WSI- Veröffentlichungen (2018), http://www.boeckler.de/51985.htm#

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