In diesem Blog ging es schon manchmal um fehlerhafte Laufbahndiagnosen durch Lehrkräfte. Hier ein besonders eklatanter Fall, berichtet und kommentiert von mittendrin-Köln.
17. Juli 2018
Das Landgericht Köln hat heute im Verfahren Nenad M. gegen das Land NRW ein Teil-Urteil verkündet. Das Gericht bestätigte, dass das Land NRW Nenad M. Schadenersatz zahlen muss. Es geht davon aus, dass er beim Besuch einer allgemeinen Schule mit 16 Jahren einen Schulabschluss abgelegt hätte. Dies sei ihm durch die dramatisch unterfordernde Beschulung an einer Sonderschule für Schüler mit geistiger Behinderung verwehrt worden, mit entsprechenden Folgenn für seine berufliche Perspektive.
Die Höhe des Schadenersatzes will das Landgericht erst ermitteln, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Dies wäre der Fall, wenn das Land NRW auf die Berufung verzichtete oder wenn das zuständige Oberlandesgericht das Urteil bestätigte.
Nenad M. hatte insgesamt fast 11 Jahre auf Sonderschulen verbracht, davon 6 Jahre auf der Kölner Förderschule Auf dem Sandberg. Erst kurz vor seinem 18, Geburtstag gelang ihm mit Hilfe des Rom e.V. und des mittendrin e.V. der Wechsel an ein Berufskolleg, an dem er mit Bestnoten seinen Hauptschulabschluss nachholte. Im Jahr 2016 erhob er Schadenersatz-Klage gegen das Land NRW.
Der Kölner Elternverein mittendrin e.V., der Nenad M. bei der Klage unterstützt hat, begrüsst das Urteil. “Nenads Geschichte ist kein Einzelfall”, sagt die mittendrin-Vorsitzende Eva-Maria Thoms, “wir kennen andere Förderschüler denen es ähnlich ergangen ist. Deshalb fordern wir Schulministerin Yvonne Gebauer auf, die Förderschulen auf weitere Fälle zu überprüfen. Gerade nach diesem Urteil ist es nicht zu verantworten, dass andere betroffene Schüler sich selbst überlassen bleiben. Die Ministerin hat hier eine Sorgfaltspflicht.” Im Fall von Nenad M. hatten die Förderschullehrer den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung einfach jedes Jahr fortgeschrieben, obwohl längst offensichtlich war, dass bei dem Schüler keine geistige Behinderung vorlag.
Der Fall Nenad M. stellt jetzt die gesamte sonderpädagogische Diagnostik auf den Prüfstand. Denn offenbar ist nicht gewährleistet, dass Fehl-Gutachten erkannt und fehlerhafte Einstufungen von Kindern und Jugendlichen korrigiert werden. In der Folge werden junge Menschen ihrer Bildungs- und Berufschancen beraubt. Ebenso wirft der Fall Nenad M. die Frage auf, ob die Sonderschulen ihrem guten Ruf tatsächlich gerecht werden. Die oft behauptete exzellente individuelle Förderung jedes Schülers würde einen Fall wie den des Nenad M. verhindern.
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Die Süddeutsche Zeitung berichtet:
Zu Unrecht auf der Förderschule
“Jetzt ist es offiziell, dass ich nicht geistig behindert bin.”
Kommentar: Inklusion, ein Menschenrecht
5 comments On Fail #27: NRW muss Schadenersatz an Förderschüler zahlen!
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