Ich bin nicht sicher, ob das Ergebnis der Staatenprüfung in Bezug auf die Behindertenrechtskonvention auch genug Reichweite erzielt hat. Kurz gefasst: Die Inklusion in Deutschland ist menschenrechtswidrig. In einem sehr guten, sehr sachverständigen und sehr deutlichen Interview mit dem Deutschen Schulportal haben Susann Kroworsch und Britta Schlegel das herausgestellt. Man kann es dort (Link) nachlesen oder hier, ich erlaube mir es in voller Länge wiederzugeben. UN-Staatenprüfung Inklusion Förderschulen widersprechen der UN-Behindertenrechtskonvention Zwei Tage lang dauerte die Staatenprüfung durch die UN …
Schlagwort: Elternwahlrecht
Es gibt ein Menschenrecht auf Inklusion. Beschlossen am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen, in Kraft getreten am 3. Mai 2008, ratifiziert von der Bundesrepublik Deutschland am …
Von Dr. Brigitte Schumann NRW gehört zu den Bundesländern, in denen das Förderschulsystem statt eines konsequenten Rückbaus eine Ausweitung erfährt. Das Beispiel des Ennepe-Ruhr-Kreises zeigt, wie Kommunen das Recht auf …








