Manchmal fürchte ich, politische Kompetenz besteht vorwiegend im Erschaffen von wohlklingenden Begriffen, die die Wirklichkeit vernebeln.
“AnkER-Zentren” sollen sie zukünftig heißen (siehe Koalitionsvertrag, S. 108), was ja solide klingt und Sicherheit verheißt: In einem sicheren Hafen lässt sich gut ankern.
AnkER – Transit – Zentrum oder Lager?
Zuvor hießen sie “Transit-Zentren”; auch nicht schlecht. “Transit” klingt modern und nach Verkehr, Mobilität, Internationalität.
Faktisch sollten sie allerdings “Flüchtlingslager” heißen, wenn man sich nämlich solche Zustände vor Augen hält:
1. Kinder sollen nach Auffassung der CSU in den Lagern zur Schule gehen, nicht in die Regelschule. Für den Freistaat Bayern hat es einer Ohrfeige bedurft, um zu erkennen, dass dieses Ansinnen widerrechtlich ist.
Der Gerichtsbeschluss: ein klare Ansage an die Behörden, das Recht auf Bildung zu achten – sowie geltende asylrechtliche Normen auch dann zu berücksichtigen, wenn sie zum Vorteil der Betroffenen ausfallen.
Aber der Umgang mit Schulkindern, er ist wohl nur das Puzzleteil eines fragwürdigen Ganzen der Sonderzentren in Bamberg und Ingolstadt/Manching.
2. Monatelange Unterbringung mit an die 1000 anderen Flüchtlingen auf engstem Raum und ohne positive Perspektive. Das löst sozialen Stress aus, der sich immer wieder entlädt, was die Vorurteile der Flüchtlingsgegner natürlich bestätigt. Aber man stelle sich mal 700 Deutsche vor, die so untergebracht wären…
3. Unzureichende Betreuung: 1 Betreuer für 200 Geflüchtete.
4. Zutrittsverbot für Rechtsberater.
5. Der Bayerische Flüchtlingsrat spricht von unwürdigen, teilweise asozialen Verhältnissen.
6. Ein Asylrechtler sieht diese Entwicklung mit großen Bedenken:
Asylrechtler Hubert Heinhold, einer der bekanntesten Experten auf dem Gebiet des deutschen Ausländerrechts, sieht die Entwicklung mit großer Sorge. Für ihn lassen sich die beiden Zentren in Bamberg und Manching/Ingolstadt nicht mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der BRD in Einklang bringen…
“Bayerisches Modell heißt eben auch: Verwischung der verschiedenen, jetzt vorhandenen Rechtswege. Ja, es ist nicht mehr klar, ist jemand im ‘besonderen’ Verfahren, ist jemand im regulären Verfahren.”
Hubert Heinold macht den Missbrauch des Gesetzes an der Behauptung fest, die Flüchtlinge befänden sich in einem “beschleunigten Verfahren”. Das sieht er anders:
Ein Asylverfahren in einer Woche? Das war bei den hier betroffenen Kindern und auch bei vielen anderen, die mit ihren Eltern den Zentren zugewiesen wurden, schwerlich der Fall. Sie befanden sich zu keinem Zeitpunkt in einem “beschleunigten” Asylverfahren, oftmals lebten sie schon seit Jahren in Deutschland, besuchten bereits Regelklassen, mit teils guten Deutschkenntnissen und bayerischen Schulzeugnissen.
Doch in Bamberg und Ingolstadt/Manching sind auch diese Kinder und Jugendlichen bis zuletzt auf spezielle Übergangsklassen verwiesen worden – in den Sonderunterricht für Neuankömmlinge ohne Deutschkenntnisse. Ein Vorgehen bayerischer Behörden, das, wie die Richter nun zumindest im Hinblick auf Fälle aus Manching feststellen mussten, neben dem Inhalt auch den Sinn der bestehenden Gesetzeslage offensichtlich verfehlt hat. Wie kann das überhaupt passieren? Sind Bayerns Behörden von der Rechtslage überfordert? Das wohl eher nicht, meint Anwalt Heinhold, und vermutet bei den verantwortlichen Behörden vielmehr Vorsatz.
“Da die Rechtslage eigentlich nicht kompliziert ist, gehe ich von einer Absicht aus. Wenn die Verwaltung sich so mächtig geriert, dass sie sagen wir: differenzieren nicht mehr zwischen Leuten, die im ‘beschleunigten’ Verfahren sind und Leuten, die im regulären Verfahren sind, dann ist das Anlass zur Sorge.”
Hubert Heinhold, Rechtsanwalt, zitiert nach BR
Nicht AnkER, sondern Lager
Sprache soll die eigene wahrgenommene Wirklichkeit transportieren, im Gegenüber wachrufen, am besten auch schaffen. “AnkER” ruft weitgehend positive Assoziationen und Gefühle wach. Das soll dieser Begriff auch. Dazu wird er von manchen Politikern auf die fragwürdigen Zustände in Unterkünften auf absichtsvoll niedrigem Standard angewendet. Hier – wie auch sonst immer – hilft es nur, die Gegenbegriffe zu verwenden, die der wissenschaftlich oder gerichtlich festgestellten Lage am ehesten entsprechen. Es handelt sich um staatlich organisierte Flüchtlingslager.
3 comments On Neusprech #6: AnkER-Zentren
Hier noch ein Nachtrag von Pro Asyl https://www.proasyl.de/hintergrund/warum-ankerzentren-eine-schlechte-idee-sind/
Pingback: Sichtweisen #52: „Ich bin ein Fremder gewesen…“ – Pädagokick ()
Pingback: Fail #41: Aus dem Unterricht heraus abgeschoben – Pädagokick ()