Nun sind die Sondierungsgespräch für eine große Koalition zwischen CDU/CSU und SPD zu Ende, und man hat sich auf gemeinsame Ziele verständigt. Hier gebe ich die Ergebnisse wieder, die die Schulen betreffen (könnten).
Neusprech
Das Leitmotiv vom “Chancenland Deutschland”, das sich in der Einleitung zum Kapitel “Bildung und Forschung” findet, erinnert an die “Bildungsrepublik Deutschland”, die von Frau Merkel auch schon einmal ausgerufen wurde. Es blieb weitgehend bei dem Schlagwort, konkrete Folgerungen und Finanzierungen wurden nicht auf den Weg gebracht. Deshalb muss man befürchten, dass auch das “Chancenland Deutschland”, das es dem Sondierungspapier nach wohl nur im Bildungsbereich geben soll, ein ähnliches Schicksal ereilt: Wohlklang statt Tatendrang. Das war der Grund für die Kategorisierung in diesem Blog als “Neusprech”.
Angepeilte Ziele
Nationaler Bildungsrat
Die neue Regierung will die Bildungschancen in Deutschland im Schulterschluss mit den Bundesländern verbessern. Dabei soll ein nationaler Bildungsrat helfen.
Das ist an sich eine gute Nachricht, weil ein schon lange von – man kann es so allgemein formulieren – Pädagogik und Soziologie gefordertes Desiderat. Die mangelnde Bildungsgerechtigkeit ist inzwischen hinlänglich belegt und auch von konservativen Kreisen nicht mehr abzustreiten. Sollte dazu tatsächlich ein nationaler Bildungsrat eingerichtet werden, ist die Frage, ob damit das gemeint ist, was in diesem Blog bereits mehrfach thematisiert wurde. Außerdem wird es spannend werden im Kompetenzabgleich mit der Kultusministerkonferenz.
Investitionsoffensive
Es soll mehr Geld in die Bildungsinfrastruktur fließen, das heißt
- in die Gebäudesanierung
- in Ganztagsschul- und Betreuungsangebote
- in die Digitalisierung
- in berufliche Schulen.
Dazu wird der Art. 104c Grundgesetz modifiziert, indem man das Adjektiv “finanzschwachen” streicht:
Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der finanzschwachen Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren. Artikel 104b Absatz 2 und 3 gilt entsprechend.
Wie es bei Bundesinitiativen im Kultusbereich offensichtlich immer nötig ist, wird die Unantastbarkeit der Kultushoheit der Länder herausgestellt. Dahinter steht wohl das Motto: Zahlen darf der Bund, aber nicht anschaffen! Auch hier wird es spannend sein zu sehen, welche Durchsetzungskraft die Empfehlungen (?), Ratschläge (?), Beschlüsse (?), Vorgaben (?) des nationalen Bildungsrates haben werden.
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter
Auch hier begegnen wir wieder einer Forderung, die zuerst im linken Spektrum erhoben, aber deren pädagogischer Wert zunehmend deutlich wurde. Es soll also einen Rechtsanspruch auf Ganztag geben. Dieser wird aus der konservativen Ecke heraus aber sogleich sorgsam eingehegt, man könnte auch sagen: entwertet. Rechtsanspruch nicht auf rhythmisierte Ganztagsschule – die einzig effektive Form nach dem Aktionsrat Bildung -, sondern auf eine “flexible” und “bedarfsgerechte” “Betreuung”. Für die Ausgestaltung wird verwiesen auf das Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe. Damit betritt man in Finanzierungsfragen das Minenfeld zwischen Sozial- und Kultusministerien und Jugendämtern.
Hier der Wortlaut des Sondierungspapiers
Bildung und Forschung
Bildung, Wissenschaft und Forschung sind die Schlüsselthemen für Deutschlands Zukunft. Es gilt, technologische, wissenschaftliche und soziale Innovationen zu fördern, gerechte Bildungschancen für alle zu gewährleisten und ein hohes Qualifikationsniveau zu sichern. Die Freiheit der Wissenschaft ist für uns konstitutiv. Für das Chancenland Deutschland werden wir zusätzliche Mittel mobilisieren. Dabei sind folgende Projekte prioritär:
Wir wollen die Bildungschancen in Deutschland im gemeinsamen Schulterschluss von Bund und Ländern verbessern. Dafür wollen wir einen nationalen Bildungsrat einrichten.
Wir werden eine Investitionsoffensive für Schulen in Deutschland auf den Weg bringen. Diese umfasst zusätzlich zum laufenden Schulsanierungsprogramm die Unterstützung der Länder bei ihren Investitionen in die Bildungsinfrastruktur, insbesondere Ganztagsschul- und Betreuungsangebote, Digitalisierung und berufliche Schulen. Dazu werden wir die erforderliche Rechtsgrundlage in Art. 104c GG anpassen (Streichung des Begriffs „finanzschwache“ in Bezug auf die Kommunen).
Die Kultushoheit bleibt Kompetenz der Länder.
Wir werden einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter schaffen. Dabei werden wir auf Flexibilität achten, bedarfsgerecht vorgehen und die Vielfalt der in den Ländern und Kommunen bestehenden Betreuungsmöglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe und die schulischen Angebote berücksichtigen. Für die Ausgestaltung wollen wir das SGB VIII nutzen. (Sondierungspapier, S. 11)
Alle Ergebnisse der Sondierungsgespräche können hier nachgelesen werden.
2 comments On Neusprech #5: “Chancenland Deutschland”
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