Initiativen #14: Erbärmlich!

Ja, sie agiert nach Recht und Gesetz. Jedenfalls in ihrer strengen Auslegung. Die Ausländerbehörde schiebt einen jungen Armenier ab, der seine todkranke Mutter pflegt. Der Landrat, die evangelische Landessynode, alle Helferkreise im Umland, die Parteien MUT, Die Linke, Piratenpartei und Bunte Liste Nürnberg Land, der bayerische Flüchtlingsrat, Pro Asyl und Matteo setzen sich vergebens für ihn ein.

Ashot A. ist gut integriert, er ist ein guter Schüler, der nach der Mittelschule sogar die FOS besucht; er hat gezeigt, dass unser Land froh sein könnte, wenn es mehr Mitbürger wie ihn hätte.

Ferdinand Höllerer ist Rektor der Auerbacher Mittelschule, wo Ashot A. die Mittlere Reife machte, bevor er auf eine Fachoberschule wechselte, um das Fachabitur dranzuhängen. Ein guter Schüler, “in der Klasse super integriert”, sagt Höllerer. Und das, obwohl er “immer mal wieder nicht da war, weil er mit seiner Mutter ins Krankenhaus musste”. Dass der Vater fähig ist, sich allein um seine pflegebedürftige Frau zu kümmern, hält Höllerer für absurd. Auch, weil der Vater kaum Deutsch spricht. Noch absurder sei, dass die Behörden den Vater zu 60 Prozent für schwerbehindert erklärten und dessen Abschiebung deshalb für unzumutbar hielten – dem selben Mann aber plötzlich zutrauten, einer Frau zu helfen, die sogar zu 100 Prozent schwerbehindert ist. (SZ vom 12.02.18)

Wer den Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 12.02.18 liest, kann nachvollziehen, wie absurd der Abschiebebeschluss angesichts der näheren Umstände ist.

Auch das Nachrichtenportal nordbayern.de hat über den Fall und eine Demonstration für Ashot A. berichtet.

Hier können Sie eine Petition an den Bayerischen Landtag unterzeichnen, die sich für eine Rückholung Ashots einsetzt. In der Beschreibung und der Begründung der Petition werden noch viele weitere wichtige Punkte sichtbar. Hier ein Zitat:

Der Junge managte die Krankheit seiner Mutter selbständig, machte Termine aus, übersetzte, begleitete zu Ämtern, Ärzten, Therapien.  Ende 2016 kam der leberkrebskranke Vater ebenfalls nach Neuhaus. Die Asylanträge der Familie wurden abgelehnt, allerdings bekam zunächst die Mutter, später auch der Vater eine uneingeschränkte Duldung aufgrund schwerer Erkrankung.

Im Mai 2017 wurde Ashot volljährig und bald darauf wurde er zur Ausreise aufgefordert. Zu diesem Zeitpunkt lief bereits ein Antrag auf amtliche Bestallung zum Betreuer der Mutter. Die Mutter wurde immer hilfloser, konnte kaum noch aus dem Haus, stand unter Morphium. Ashot kümmerte sich aufopferungsvoll, er konnte deshalb nicht freiwillig ausreisen und versuchte wegen der kranken Eltern ebenfalls eine Duldung zu erwirken.

Er legte seinen Betreuerausweis vor, hatte einen Anwalt, befolgte alle Auflagen. Es heißt auch im strengen Bayern werden keine Menschen, die für enge Familienmitglieder nachgewiesener Weise sorgen müssen, abgeschoben. Seine Duldung wurde letztmals mit Brief am 22.12.2017 bestätigt.

Dann geschah das Unfassbare: Am Dienstag (16.1.18) kamen nachts um 4h mehrere Polizisten und holten Ashot ab. Sie hatten ein Schriftstück dabei welches besagte, dass seine Duldung heute beendet sei und er um 8.55h das Land zu verlassen hat. Danach spielte sich Entsetzliches ab. Seine todkranke Mutter erlitt einen epileptischen Anfall, der Notarzt erwirkte, dass Ashot nochmals ins Zimmer zurück durfte um Medikamente und die Medikamentenliste zu holen.

Sein Betreuerausweis wurde konfisziert und er nach München zum Flughafen verbracht. Der Flieger nach Armenien hob um 8.55h ab. Es gelangt ihm noch jemand aus dem Helferkreis zu verständigen, auch seinen Anwalt. Dieser konnte aber keinen Aufschub erwirken, der Richter erkannte keine Notwendigkeit, findet, dass man nicht in die Schule gehen und gleichzeitig für todkranke Eltern sorgen kann. Der Helferkreis bekam um 8.58h ein Foto aus der Luke des Fliegers. Von unterwegs flehte Ashot sie an bitte für die Mutter zu sorgen, erklärte ihnen was zu tun sei…er käme schon zurecht.

Diese unchristliche Härte hat Methode, wie auch die Fälle zeigen, über die in diesem Blog bereits berichtet wurde.

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