Fail #71: Abschiebung statt Abitur

© Nelson-Mandela-Gymnasium/Carsten Frömchen | Nelson-Mandela-Schule/Carsten Frömchen

Ich beziehe mich auf einen Bericht der Hamburger taz.

Um wen geht es?

Es geht um den 18-jährigen Joel Amankwah, geboren in Ghana und derzeit Schüler in der Oberstufe der Nelson-Mandela-Schule im Hamburger Stadtteil Wilhelmsburg. Neben der Schule hat er einen Job bei Edeka. Dort arbeitet er montags bis 21 Uhr, räumt Regale ein und sitzt an der Kasse.

Was hat er verbrochen?

Nichts. Joel kam vor vier Jahren als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling zu seinem Vater nach Hamburg und erhielt eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen.

Wo liegt das Problem?

In der Bürokratie. Ich zitiere aus der taz:

„Im vergangenen August ist er volljährig geworden. Früher haben Geflüchtete in Joels Situation nach ihrem 18. Geburtstag für gewöhnlich ein Bleiberecht nach Paragraf 25a des Aufenthaltsgesetzes bekommen. Diese Regelung war speziell für junge Volljährige geschaffen worden, die gut in Deutschland integriert sind und hier eine Ausbildung machen oder noch zur Schule gehen.

Seit 2023 haben sich die Voraussetzungen für diesen Aufenthaltstitel jedoch geändert: Der Gesetzgeber will es nun so, dass der nur noch jungen Erwachsenen erteilt wird, die in den vergangenen zwölf Monaten vor dem Antrag auf Bleiberecht mit einer Duldung in Deutschland gelebt haben.“

Was sagt die Anwältin dazu?

„Das ist völlig paradox“, sagt Anwältin Koch. „Wenn junge Menschen wie Joel sich in Deutschland um eine Aufenthaltserlaubnis bemüht und diese auch erhalten haben, stehen sie jetzt schlechter da als solche, die nur geduldet wurden.“

Warum will er nicht zurück „nach Hause“?

„Inzwischen wird es immer enger für Joel und es droht die Abschiebung nach Ghana. Dort ist es zwar grundsätzlich sicher. Trotzdem sagt Joel: „Wenn ich nach Ghana zurückmuss, bedeutet das mein Ende. Ich habe da keinen Schulabschluss, keine Arbeit und keine Perspektive.“ Joels Vater, seine kleine Schwester, seine Freunde – sie alle leben in Deutschland.“

Ist das kein Härtefall?

„Der Fall liegt nun bei der Härtefallkommission des Eingabenausschusses in der Hamburgischen Bürgerschaft. Dort entscheiden die Abgeordneten über besondere aufenthaltsrechtliche Fälle, in denen das Recht zu ungerechten Ergebnissen führt. Voraussichtlich werden sie nächste Woche über Joels Antrag beraten.“

Was kann man tun?

Hier die Petition unterschreiben.

Mein Kommentar

Wenn man den Aussagen von Menschen glauben kann – und warum nicht? – die mit Joel zu tun haben, ist er ein Mensch, der sich um Integration bemüht und unserer Gesellschaft gut täte.

Für seine Mitschüler:innen, die sich dafür einsetzen, dass er bleiben darf, wäre das ein ermutigendes Zeichen, dass sich gesellschaftliches Engagement lohnt. Solch eine Erfahrung wäre wirksamer, als eine „Verfassungsviertelstunde“ einzuführen.

Gesetzliche Regelungen und Verfahrensordnungen sind nicht immer menschlich, manchmal auch nicht sinnvoll oder hin und wieder selbstwidersprüchlich.

Ich bin hungrig gewesen und ihr habt mir zu essen gegeben. Ich bin durstig gewesen und ihr habt mir zu trinken gegeben. Ich bin ein Fremder gewesen und ihr habt mich aufgenommen.

Matthäus 25, Vers 35

Update 11.07.2024 – Joel darf bleiben!

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