Immer mehr Schülerinnen streben derzeit das Abitur an. Damit wird auch in der gymnasialen Oberstufe die Schülerschaft immer heterogener. Entsprechend muss die Ausbildung in der gymnasialen Oberstufe individualisierte Lern- und Prüfungsangebote für Schülerinnen zur Ausschöpfung der vorhandenen Leistungspotenziale vorhalten und so verschiedene Lerntempi ermöglichen – dies unter Beibehaltung der Qualitätsstandards.
Eine Arbeitsgruppe der Wissenschaftlichen Einrichtung Oberstufen-Kolleg an der Universität Bielefeld hat Überlegungen veröffentlicht, warum es nötig wäre, das Abitur in Deutschland flexibler zu gestalten und wie dies aussehen könnte. (Zitate aus dem Papier wurden unten gelb hervorgehoben.)
Über ein Abitur im eigenen Takt habe ich bereits an dieser Stelle berichtet.
Sliwka, A., & Roth, M.L. (2021). Gerechtigkeit durch Flexibilisierung: Eine internationale Perspektive auf Gestaltungsmöglichkeiten der Oberstufe. WE_OS-Jb – Jahrbuch der Wissenschaftlichen Einrichtung Oberstufenkolleg, 4, 178–186.

Wo ist das Problem mit dem Abitur?
Die Zusammensetzung der Schülerinnenschaft der gymnasialen Oberstufen hat sich stark verändert.
Konnten in den 1970er Jahren deutlich unter 30 % eines Jahrgangs das Abitur erfolgreich absolvieren, so wirkt sich die aktuell zunehmende Bildungsexpansion auch auf die Abiturquote aus: Allein zwischen 2006 und 2016 stieg die Zahl derer eines Jahrgangs, die ihr Abitur bestanden haben, von 30 % auf 41 % (…).
Aber gleichzeitig wurden die Möglichkeiten für die Schülerinnen eingeschränkt.
Obwohl die Schülerinnenschaft in der gymnasialen Oberstufe also zunehmend umfangreicher und damit diverser wird, die Bildungsbiografien unterscheiden sich entsprechend voneinander, wurde mit der Reform der gymnasialen Oberstufe 2006 die individuelle Ausbildungsgestaltung in der gymnasialen Oberstufe stark eingeschränkt: Belegvorschriften haben deutlich zugenommen, es gibt z.B. faktisch wieder Haupt- und Nebenfächer, ohne dass eine bildungstheoretische Begründung der Reform vorgelegt wurde (…).
Damit wird ein Spannungsfeld deutlich: Immer unterschiedlichere Schülerinnen mit immer unterschiedlicheren Voraussetzungen werden in einer gymnasialen Oberstufe ausgebildet, in der Individualisierungsmöglichkeiten zurückgedrängt wurden.
Empfehlungen für eine flexible Abiturphase
Überschreitung der Höchstverweildauer
Entsprechend sollte es künftig möglich sein, durch flexibel terminierbare – modularisierte – Abiturprüfungen unter Wahrung der zentralen Prüfungstermine die Unterschreitung der Regelverweildauer bzw. Überschreitung der Höchstverweildauer von Schülerinnen ohne langwierige Verfahren (mit z.B. ärztlichen Bescheinigungen) in länderspezifischen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen zu verankern. Bei Sicherung der Vergleichbarkeit der Abiturprüfungen können so die individuellen Potenziale der Schülerinnen nicht nur aktiviert, sondern auch ausgeschöpft werden.
Durch die Flexibilisierung der Abiturprüfungen im Rahmen der zentralen Prüfungstermine könnte zudem ein Beitrag zum Abbau von Bildungsungleichheiten geleistet werden, denn Schülerinnen mit großem schulisch relevanten Potenzial, die aber aufgrund individueller Umstände unter den derzeit gegebenen Vorgaben ihre begonnene Ausbildung in der gymnasialen Oberstufe nicht abschließen können, bekämen die Chance, die Allgemeine Hochschulreife zu erreichen.
Unterschreitung der Verweildauer
Auch Schülerinnen, die ihre Abiturprüfungen deutlich vor dem Ablauf der vorgesehenen zweijährigen Qualifikationsphase ablegen könnten, würden so in ihrer persönlichen Entfaltung gestärkt.
Um welche Schülerinnen geht es?
Die Arbeitsgruppe hat bei ihren Vorschlägen ganz bestimmte Schülerinnen im Auge.
Schülerinnen mit besonderen Leistungen
● Eine besonders begabte Schülerin ist bereits früh in der Lage, Abiturprüfungen absolvieren zu können.
● Ein musikalisch außerordentlich begabter Schüler muss parallel zur schulischen Laufbahn seine musischen Fähigkeiten intensiv weiterentwickeln, will er konkurrenzfähig bleiben.
● Eine Schülerin, die zeitintensiv und sehr erfolgreich Leistungssport betreibt, kann aufgrund der zeitlichen Beanspruchung nicht beim Lerntempo der anderen mithalten, hat aber kognitiv das geforderte Leistungspotenzial.
● Die naturwissenschaftlich sehr begabte Schülerin, die bei „Jugend forscht“ aktiv ist und bereits ihr eigenes Start-Up-Unternehmen betreibt, steht unter starkem Zeitdruck.
Schülerinnen mit seelischen Problemen
● Schüler*innen benötigen eine Auszeit.
● Schüler*innen warten auf eine Therapie und können nicht regelmäßig am Unterricht teilnehmen.
● Schüler*innen dürfen nur einen Teil der zu belegenden Fächer während ihrer Krankheit bewältigen, sollen aber den Kontakt zur Schule – auch ärztlich geraten – nicht verlieren und können mit Überwindung der Beeinträchtigungen nach Abschluss ihrer Ausbildung maßgeblich gesellschaftlich positiv wirken.
● Schüler*innen können während ihrer Erkrankung ausgewählte Fächer in der Schule besuchen (Teilschulfähigkeit), ihre Leistungen in diesen Fächern entsprechen den Anforderungen, so dass sie hier bereits Abiturniveau erreichen können.
● Schüler*innen können aufgrund erheblicher privater Belastungssituationen die Qualifikationsphase nicht problemlos durchlaufen.
Weitere Konstellationen
● Manche Schülerinnen, die aus ihrer Sekundarstufe I andere Arbeitsweisen gewohnt waren und auch fachliche Lücken aufarbeiten müssen, scheitern an der Höchstverweildauer.
● Andere Schülerinnen, deren Leistungen aus unterschiedlichen Gründen (z.B. einer psychischen Störung) nur in einem Fach nicht den Anforderungen entsprechen, erbringen in allen anderen Fächern aber durchschnittliche bis sehr gute Leistungen.
● Schülerinnen mit Fluchterfahrung, die über hohe kognitive Fähigkeiten verfügen, brauchen aber aufgrund ihrer sprachlichen Defizite mehr Zeit.
Die neuen Rahmenbedingungen zusammengefasst
● Eine, mehrere oder alle Abiturfachprüfung(en) kann/können vorzeitig (nach einem Jahr Qualifikationsphase) abgelegt werden, wobei jeweils alle laufbahnrechtlich vorgesehenen Leistungen eingebracht werden.
● Eine, mehrere oder alle Abiturfachprüfung(en) kann/können auch nach drei oder mehr Jahren Qualifikationsphase abgelegt werden.
● Einzelne Abiturprüfungen können zum Zwecke einer Notenverbesserung in einem gewissen Rahmen wiederholt werden.
Abschlussplädoyer
Wenn die Gesellschaft in diesem Sachzusammenhang das Optimum an Leistungsperformanz für unsere Schülerinnen ermöglichen will, also ihre Fähigkeiten als zentrale Ressource unserer Gesellschaft ernst nimmt, müssen wir den Schülerinnen, die wir fördern und erziehen wollen und sollen, individualisierte flexible Ausbildungsbedingungen ermöglichen.





