Initiative #40: Gemeinschaftsschule gleich wieder trockengelegt?

Sachsen. Eigentlich ist es durch: Im Koalitionsvertrag steht, dass Gemeinschaftsschulen ermöglicht werden sollen. Erstmals bekommt eine Bürgerinitiative Rederecht im Sächsischen Landtag. Aber schon hat die CDU eine neue Idee…

Die Bürgerinitiative schreibt auf ihrer Website:

+++ Vertrauensperson Doreen Taubert stellt Volksantrag vor +++ er ergänzt Schulstruktur behutsam und denkt Kompromiss bereits mit +++ Appell an Abgeordnete, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen +++

Der Sächsische Landtag beriet heute unter TOP 3 in erster Lesung den vom Bündnis Gemeinschaftsschule in Sachsen eingebrachten Volksantrag. Doreen Taubert, Vertrauensperson des Volksantrages, stellte den Gesetzentwurf des Bündnisses, für den 50.120 Bürgerinnen und Bürger in Sachsen unterschrieben haben, vor. Die vollständige Niederschrift der Rede, wie sie im Landtag vorgetragen wurde, ist hier zu finden.

Die Rede von Doreen Taubert ist außerdem eine Premiere, da erstmalig im Sächsischen Landtag die Vertrauensperson eines Volksantrages vor dem Plenum sprechen konnte. Der Landtag hatte dies gemäß seiner Geschäftsordnung vorab beschlossen.

Download:

Rede von Doreen Taubert im Sächsischen Landtag am 30. Januar 2020 (PDF)

Nun müssen wir in der Zeitung lesen:

[Der Volksantrag] soll nach dem Willen der CDU aber nicht 1:1 umgesetzt werden. Ein von der Union initiierter Änderungsantrag sieht Hürden vor. So soll die Gemeinschaftsschule nur dann möglich sein, wenn es ab Klasse 5 eine Vierzügigkeit gibt – also vier Parallelklassen.

Nach Ansicht des Erziehungswissenschaftlers Wolfgang Melzer sind Gemeinschaftsschulen mit einer solchen Vorgabe nicht flächendeckend möglich, sondern nur in den Großstädten.

Notwendige Vierzügigkeit oder dauerhafte Zweizügigkeit?

So geht das in Baden-Württemberg laut “Handreichung zur Beantragung einer Gemeinschaftsschule“:

Dauerhafte Zweizügigkeit erforderlich: Für die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule muss die Mindestschülerzahl 40 in den Eingangsklassen langfristig prognostiziert werden können (§ 30b Abs. 1 Nr. 1 SchG). Das Gesetz sieht keine Ausnahmen vor.

Man darf gespannt sein, wie die Umsetzung dann konkret geregelt wird. Gelingt es der CDU in Sachsen den Willen von mehr als 50 000 Unterzeichnern zu entkernen?

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