Fail #28: Weitere Steine im Weg für jugendliche Flüchtlinge

Gegenwärtig beklagen nicht nur viele Ehrenamtliche, sondern auch die Wirtschaftskammern, dass Bayern jugendlichen Flüchtlingen immer mehr Steine in den Weg legt. Die Grünen wollten einen dieser Steine aus dem Weg räumen, sind allerdings damit gescheitert. Hier der Vorgang aus dem Bayerischen Landtag Drucksache 17/21450.

Antrag

der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Christine Kamm, Thomas Gehring, Ulrike Gote, Jürgen Mistol, Gisela Sengl, Kerstin Celina, Ulrich Leiner und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Berufsgrundschuljahr für Geflüchtete gestatten – geplante Prüfung durch Ausländerbehörden entfallen lassen

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, den freien Zugang von Geflüchteten zum schulischen Berufsgrundschuljahr zu gewährleisten und die vor Kurzem erlassene Aufforderung des damaligen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an die Berufsschulen des Freistaates, vor Beginn eines Berufsgrundschuljahres für Geflüchtete die Erlaubnis der Ausländerbehörde einzuholen, umgehend zurückzunehmen.

Begründung:

Bereits im Jahr 1978 wurde das Berufsgrundschuljahr (BGJ) mit dem Ziel eingeführt, unentschlossenen Jugendlichen Möglichkeiten aufzuzeigen, sich im zukünftigen Berufsleben zurechtzufinden, ohne sich langfristig festlegen zu müssen. Dementsprechend soll durch dieses Angebot der Berufsschulen neben der Möglichkeit zur individuellen Selbsterfahrung auch eine breite berufliche Grundbildung vermittelt werden, die den Übergang von der schulischen Allgemeinbildung in die Berufswelt erleichtert. Auch die Möglichkeit, Schulabschlüsse nachzuholen sowie das Absolvieren
ergänzender Praktika entsprechend dem zu Beginn ausgewählten fachlichen Schwerpunkt ist hierbei vorgesehen. Findet man nach dem BGJ eine Ausbildungsstelle, kann das Berufsgrundbildungsjahr zudem als erstes Ausbildungsjahr angerechnet werden. Das BGJ stellt für die Teilnehmenden also eine elementare Chance zur erfolgreichen Arbeitsmarktintegration dar.

Bisher stand das BGJ auch Asylsuchenden und Geduldeten offen. Von besonderer Bedeutung ist für diese Gruppe zudem, dass parallel zur beruflichen und schulischen Bildung auch dringend benötigte Sprachkenntnisse vermittelt werden. Mit der aktuellen Weisung werden die betroffenen Menschen dieser Chance beraubt und teils über mehrere Jahre hinweg zum Nichtstun verurteilt. Laut Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Bayern stellt das Vorgehen des damaligen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zudem eine Einschränkung des Menschenrechts auf Bildung sowie auf freie Berufswahl dar. Weiterhin steht die aktuelle Weisung diametral dem Aufruf der Bayrischen  Wirtschaftskammern gegenüber, die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten konsequent zu fördern und zu entbürokratisieren, vor allem da durch ein BGJ eine zu frühe Spezialisierung der Berufsausbildung vermieden werden kann und somit die berufliche Mobilität und Flexibilität der Teilnehmenden entsprechend den Anforderungen eines modernen Arbeitsmarkts gewahrt bleibt. Logische Konsequenz muss daher die sofortige Rücknahme der erlassenen Weisung sein.

Der Antrag wurde im Bildungsausschuss und im Landtagsplenum abgelehnt. Leider gibt es in den Protokollen dafür keine Begründungen.

 

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