Pressemitteilung vom 13.12.2018
Vorbehaltlich des Beschlusses des Abgeordnetenhauses:
Der Fachbeirat Inklusion begrüßt die nunmehr beschlossenen Änderungen im Schulgesetz in Zusammenhang mit der Entwicklung der inklusiven Schule und der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, insbesondere den lang geforderten Rechtsanspruch von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf den Besuch einer Regelschule (§ 37 Schulgesetz).
Auch die Einrichtung von inklusiven Schwerpunktschulen (§ 37a Schulgesetz) und die Absicherung der Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ) sowie die Regelungen zum Nachteilsausgleich und Notenschutz (§ 58 Schulgesetz) finden die volle Unterstützung der Mitglieder des Fachbeirates.
Der Fachbeirat Inklusion sieht in diesen Beschlüssen einen Erfolg seiner Tätigkeit und den deutlichen Willen des Berliner Parlaments, den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention Rechnung zu tragen und dadurch eine Schullandschaft zu entwickeln, in der Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung unter guten Bedingungen gemeinsam lernen können.
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