Sichtweisen #14: Elternwille oder Notenschnitt im Übertritt?

Einen Blick in den Maschinenraum der Demokratie gewährt diese Landtagsdebatte über einen Gesetzentwurf der bayerischen SPD zur Freigabe des Elternwillens im Übertritt.

Die SPD bezieht sich dabei vor allem auf ein Verfassungsgutachten von Prof. Cremer, über den und das in diesem Blog bereits berichtet wurde. Weitere Einträge zur Thematik können unter dem Stichwort “Übertritt” gefunden werden. Das vollständige Protokoll der Landtagssitzung vom 12.10.2017 ist hier zu finden.

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Martin Güll, Margit Wild u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Stärkung des Elternrechts durch Einführung der Elternentscheidung bei der Schullaufbahnwahl (Drs. 17/16366) – Zweite Lesung –
Ich eröffne die Aussprache und stelle fest, dass 24 Minuten Redezeit vereinbart wurden. – Ich bitte den ersten Redner, den Kollegen Güll, zum Rednerpult.

MDLMartin Güll (SPD): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor wenigen Tagen habe ich erleben müssen, dass offensichtlich der Landtagswahlkampf bereits eröffnet ist; denn unser Herr Staatsminister – sein Platz ist leider leer – hat bei einem Lehrerverband bezüglich des Themas, das wir heute erörtern, die klare Aussage gemacht: Mit mir wird es keine Änderung beim Übertrittsverfahren geben. Es gab tosenden Beifall; aber damit wurde eine Entscheidung dieses bayerischen Parlaments vorweggenommen und das Thema in diesem ideologischen Bereich ohne Not aufgeladen.
Ich begründe, warum wir von der SPD glauben, dass das Übertrittsverfahren in Bayern dringend geändert werden muss, und verweise diesbezüglich auf unseren  Gesetzentwurf, nach dem Artikel 7 Absatz 1 geändert werden soll. Ich zitiere mit freundlicher Genehmigung der Präsidentin:
Um den Kindern die Übergänge zu erleichtern, arbeitet die Grundschule sowohl mit den Kindertageseinrichtungen als auch mit den weiterführenden Schulen eng zusammen.
Entsprechend werden die Sätze 4 und 5 geändert: Zum Schulhalbjahr der vierten Klasse erstellen alle beteiligten Lehrkräfte eine die ganze Persönlichkeit des Kindes berücksichtigende Empfehlung für die weitere Schullaufbahn. Nach eingehender
Beratung durch die Klassenlehrkraft, die qualifizierte Beratungslehrkraft der Grundschule und ggf. der angestrebten weiterführenden Schule entscheiden die Erziehungsberechtigten über die weitere Schullaufbahn ihres Kindes. Dies wird in Artikel 44 noch bekräftigt. Damit sehen Sie, dass wir uns intensiv mit diesem Thema auseinandersetzen und nicht einfach etwas abschaffen wollen, ohne deutlich zu sagen, wie es anders gehen könnte und im Sinne der Kinder anders gehen muss.
Wie ist die Situation derzeit in Bayern? – Das soll an dieser Stelle noch kurz festgehalten werden. Wir haben in Bayern als einem von zwei Bundesländern noch die verbindliche, staatlich verantwortete Grundschulempfehlung. Das heißt, bei uns in Bayern entscheidet
der Durchschnitt der Noten in drei Fächern über die Wahl des weiteren Schulwegs und der Schullaufbahn nach der Grundschule. Aus Sicht der SPD ist diese Regelung ein tiefer Eingriff in das Elternrecht, grundgelegt in Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.
Demnach gewähren – ich darf auch das anführen – im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Elterngrundrechte den Eltern das prinzipielle Recht zu entscheiden, welche weiterführende Schule und insbesondere welchen Schultyp ihr Kind besucht. Das hat das Bundesverfassungsgericht so festgestellt. Ich darf in diesem Zusammenhang mit freundlicher Genehmigung zitieren:
Die Entscheidung über den weiteren Bildungsweg des Kindes hat das Grundgesetz zunächst den Eltern als den natürlichen Sachwaltern für die Erziehung des Kindes belassen. Damit wird jedenfalls dem Grundsatz nach berücksichtigt, dass sich das Leben des Kindes nicht nur nach seiner ohnehin von den Umweltfaktoren weitgehend  geprägten Bildungsfähigkeit und seinen Leistungsmöglichkeiten gestaltet, sondern dass  hierfür auch die Interessen und Sozialvorstellungen der Familie von großer Bedeutung sind. Diese primäre Entscheidungszuständigkeit der Eltern beruht auf der Erwägung, dass die Interessen des Kindes am besten von den Eltern wahrgenommen werden. Dabei wird sogar die Möglichkeit in Kauf genommen, dass das Kind durch einen Entschluss der Eltern Nachteile erleidet, die im Rahmen einer nach objektiven Maßstäben betriebenen Begabtenauslese vielleicht vermieden werden könnten. Dieses Bestimmungsrecht der Eltern umfasst auch die Befugnis, den von ihrem Kind einzuschlagenden Bildungsweg in der Schule frei zu wählen.
Ich glaube, das ist doch ein deutlicher Hinweis des Bundesverfassungsgerichtes, dass wir das Verfahren in Bayern zu ändern haben; das Verfahren in Bayern habe ich gerade geschildert. Warum ist die Änderung notwendig? – Das bayerische Verfahren führt dazu,
dass wir in den Grundschulen zunehmend einen extremen Druck auf die Kinder in der 3., hauptsächlich aber in der 4. Klasse haben. Allein 20 Proben, mehr als in jeder Oberstufenklasse des Gymnasiums, müssen durchlaufen werden. Das führt auch zu starken Belastungen im Elternhaus und, finde ich, auch zu unnötigen Belastungen der Lehrerschaft, die zunehmend Burn-outs vieler Lehrkräfte der 4. Klasse zur Folge haben.
Dazu kommt – das ist für mich ein ganz entscheidender Punkt –, dass das bayerische Verfahren nicht rechtsfehlerfrei ist; denn die Entscheidungen, die von den Lehrern getroffen werden, hängen immer noch von der sozialen Herkunft ab und werden von ihr mitbestimmt. Sie werden vor allem durch das Instrument der Noten gestaltet, die, wie wir alle wissen und wie mittlerweile auch wissenschaftlich bestätigt ist, keineswegs
objektiv sein können, da sie von Lerngruppen und Klassen abhängig sind. Objektivität wäre aber die Grundvoraussetzung dafür, dass der Staat nach Artikel 7 des Grundgesetzes in das Elternrecht eingreifen dürfte. Denn Artikel 7 – ich erinnere daran
– ermöglicht dem Staat die Schulorganisation, wobei aber gewährleistet sein muss, dass sie rechtsfehlerfrei ist. Daher ist es geboten und an der Zeit, dass wir das EUG an den von mir angesprochenen Punkten ändern, das heißt nicht einfach abschaffen, sondern an
ihre Stelle, wie gesagt, eine Empfehlung der Grundschule nach professioneller Beratung setzen und schlussendlich auch das Elternrecht zur Geltung bringen. Das ist der Inhalt des Gesetzentwurfes, und ich bitte Sie alle, ihm zuzustimmen.

(Beifall bei der SPD)
Zweite Vizepräsidentin Inge Aures: Herzlichen
Dank. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Trautner.

trautnerCarolina Trautner (CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute geht es wieder um die Freigabe des Elternwillens und das Übertrittsverfahren. Ich unterstelle den Kollegen der SPD natürlich den guten Willen, dass sie sich um Bildungsgerechtigkeit bemühen – ein hehres Ziel, gar keine Frage. Doch was ist gerecht? Ist es denn gerecht, wenn sich Leistung nicht mehr lohnt, sondern Eltern vorgeben, welche Schulart nach der Grundschule die richtige ist? – Ich meine nein. Was sagen denn die Eltern selbst? – Laut JAKO-O-Bildungsstudie jedenfalls ist es so, dass das gerechteste Schulsystem in Bayern zu finden ist. Das meinen 72 % der Eltern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Forscher bestätigen uns immer wieder. Hier zitiere ich Prof. Dr. Klemm:
Je freier die Elternwahl, desto größer die soziale Ungerechtigkeit.
Das ist genau das, was wir alle eben nicht wollen. Prof. Maaz vom Max-Planck-Institut für Bildungsforschung hat dazu klar dargestellt:
Die soziale Ungerechtigkeit verstärkt sich in Bundesländern, in denen der Elternwille freigegeben ist.
Es ist doch subjektiv keinem Elternteil zu verdenken, dass es das vermeintlich Beste für das eigene Kind will. Aber leider sind der Trend und die Vorstellung, das Gymnasium sei das alleine Glückseligmachende, ungebrochen. Deswegen neigen gerade Eltern aus eher privilegierten ökonomischen Verhältnissen dazu, die Kinder nicht begabungsgerecht auf weiterführende Schulen zu schicken.
(Thomas Gehring (GRÜNE): Ist das in Bayern anders?)
Durch die Überschätzung untergräbt der Elternwille geradezu den Anspruch auf ein sozial gerechtes Bildungssystem. Nein, es ist die Objektivität der Beurteilung und Einschätzung durch die zuständige Lehrkraft, die dem am besten gerecht wird. Natürlich
sollen Schülerinnen und Schüler vor unnötiger Stressbelastung geschützt werden. Nur ist der von Ihnen vorgeschlagene Weg denkbar ungeeignet. Ich betone es noch einmal, weil es mir wichtig ist: Der Übertritt von der Grundschule an weiterführende Schulen in Bayern erfolgt nicht ausschließlich über die Zeugnisnoten, sondern auf der Basis von unterschiedlichen Elementen. Wir haben das Übertrittszeugnis mit der Schullaufbahnempfehlung, aber wir bieten auch die Möglichkeit eines Probeunterrichts an der aufnehmenden Schulart und stärken hier den Elternwillen.

(Prof. Dr. Gerhard Waschler (CSU): So ist es!)

Einzelberatungen und Informationsveranstaltungen zu den angebotenen Bildungswegen und zu den einzelnen Schularten sind doch selbstverständlich. Sie bringen immer wieder ein von Ihnen beauftragtes Gutachten vor und beharren darauf, dieses belege,
dass unser System verfassungswidrig sei und gegen Elterngrundrechte verstoße. Auch hier sind wir unterschiedlicher Auffassung. Wir fühlen uns durch die Erklärung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2014 bestätigt. Für uns ist und bleibt das Übertrittsverfahren verfassungskonform. Die Beschränkung des Zugangs ist zulässig, sofern jeder die gleichen Chancen hat, die Voraussetzungen zu erfüllen. Der Staat kann keine Gerechtigkeit in Bereichen herstellen, die er nicht beeinflussen kann, wie zum
Beispiel unterschiedliche Sozialmilieus oder das Bildungsmilieu. Die in Bayern praktizierte Differenzierung in unterschiedliche Bildungsgänge nach der Jahrgangsstufe
vier ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass unsere Kinder möglichst begabungsgerecht gefördert werden. Darum geht es mir. Wir wollen keine unangebrachte Gleichmacherei. Kinder sind nun mal verschieden und haben verschiedene Begabungen und Talente. Und das ist auch gut so. Deswegen sollen sie auch nach ihren Begabungen gefördert werden. Das ist am besten in einem mehrgliedrigen
Schulsystem möglich. Die Differenzierung hat sich bewährt. Meine Damen und Herren, unsere Grundschullehrer leisten Großartiges. Ich möchte das heute nochmal betonen. Ja, wir trauen es ihnen zu, dass sie gerecht bewerten und mit ihrer Erfahrung die richtige Empfehlung für die Anschlussschule aussprechen. Nur Lehrer können dies objektiv leisten. Die Qualität des bayerischen Schulsystems zeigt sich gerade an den Schnittstellen zwischen den Schularten. Bereits 2009 wurde zur Verbesserung der Talentausschöpfung und der Chancengerechtigkeit eine kind- und begabungsgerechte Weiterentwicklung des Übertrittsverfahrens von der Grundschule an die weiterführenden Schularten beschlossen. Kinder und ihre Eltern erfahren so weitere Unterstützung durch die Stärkung der Beratung und die Elternverantwortung bei der Übertrittsentscheidung. Dazu zählen auch Maßnahmen zur Entlastung in der Jahrgangsstufe vier und die verstärkte individuelle Förderung. Natürlich ist auch die Notengebung entscheidend, um die Leistungsfähigkeit eines Schülers für den Übertritt auf eine weiterführende Schule bestmöglich bewerten zu können.

Zweite Vizepräsidentin Inge Aures: Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Carolina Trautner (CSU): Bitte am Schluss. – Denn was passiert, wenn Sie Kinder ohne entsprechende Eignung zum Beispiel aufs Gymnasium schicken? – Frust wird aufkommen, weil es eben doch nicht die richtige Schulart war. Es wird sich ein Misserfolg einstellen, und das Kind wird einem noch viel größeren Druck ausgesetzt. Nein, das ist nicht der richtige Weg, und er ist meiner Meinung nach ganz sicher nicht gerecht. Was soll Schule leisten? – Schule muss doch auf das weitere Leben vorbereiten. Wir leben in einer Leistungsgesellschaft. Da gehört auch der Leistungsgedanke mit in die Schule. Alles andere ist doch Träumerei und unrealistisch. Wir dürfen nicht müde werden, angesichts der überzogenen Ansprüche und Ängste mancher Eltern frühzeitig zu informieren, sachlich zu beraten und auf die Vorteile der Durchlässigkeit unseres bayerischen Bildungssystems und die vielfältigen Möglichkeiten hinzuweisen, die sich daraus für jedes Talent ergeben. Die Wahl der weiterführenden Schulart – ich sage es immer wieder – nach der 4. Klasse ist mitnichten ausschlaggebend für den gesamten weiteren schulischen und beruflichen Lebenslauf, liebe Kolleginnen und Kollegen.  (Beifall bei der CSU) Ich möchte Ihnen an dieser Stelle deswegen kurz den Werdegang eines jungen Mannes erzählen, den ich vor der Sommerpause getroffen habe und der sich in einer ganz anderen Sache an mich gewandt hatte.

(Martin Güll (SPD): Was hat das mit dem Thema zu tun?)

Nach der Grundschule besuchte er die Hauptschule und schloss diese mit dem QA ab. Es folgten Wirtschaftsschule und FOS, anschließend erwarb er noch die allgemeine Hochschulreife. Heute ist dieser junge Mann Medizinstudent und gleichzeitig Stipendiat für unser Programm zur Förderung der hausärztlichen Versorgung auf dem Land. Er selbst sagt, dass das Schulniveau im Anschluss an die Grundschule damals genau zu seinem persönlichen Entwicklungsstand passte. So wurde er nach seiner Aussage keiner
Überforderung ausgesetzt, die er bei vielen anderen Kindern in der Jugendarbeit beobachten konnte, wenn die Eltern alles daransetzen, ihr Kind auf das Gymnasium zu schicken. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bewundere diesen Werdegang und sehe darin ein Musterbeispiel dafür, wie es auch gehen kann. Vielleicht sollten wir öfter solche Wege aufzeichnen, um bei Eltern unbegründete Sorgen nachhaltig abzubauen.
Datenerhebungen zum Verbleib der übergetretenen Schülerinnen und Schüler am Ende der Jahrgangsstufe fünf zeigen, dass beispielsweise im Schuljahr 2014/2015 – das ist die aktuellste Datenlage – nur 0,8 % der Kinder mit Gymnasialeignung die Jahrgangsstufe  wiederholen mussten. Bei den Schülern, die zweimal die Note vier im Probeunterricht hatten und aufgrund des Elternwillens ans Gymnasium – –

Zweite Vizepräsidentin Inge Aures: Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Ende?

Carolina Trautner (CSU): Ja. – – sind es jedoch 10,3 %, die wiederholen, und 15,4 %, die das Gymnasium wieder verlassen. Wir haben in Bayern exzellente Real- und Mittelschulen, die hervorragende Bildungschancen bieten.

Zweite Vizepräsidentin Inge Aures: Bitte kommen Sie zum Ende. Sie haben noch eine Zwischenbemerkung der Kollegin und wieder zwei Minuten Zeit.

Carolina Trautner (CSU): Reden wir doch einfach gut über diese, anstatt nur über den Übertritt und den Elternwillen zu reden, weil fast ausschließlich auf das Gymnasium abzielt. Der Gesetzentwurf ist abzulehnen. (Beifall bei der CSU)

Zweite Vizepräsidentin Inge Aures: Wir haben jetzt eine Zwischenbemerkung der Kollegin Zacharias.

Isabell Zacharias (SPD): Kollegin Trautner, Sie werden es sicherlich nicht wissen: Ich war lange, bevor ich in den Landtag berufen wurde und mit Ehre hier die Arbeit machen durfte, Landesvorsitzende des Bayerischen Elternverbandes. Dadurch bin ich auch  bekannt geworden. Ich möchte Ihnen zwei Fragen stellen. Die erste Frage; ich weiß nicht, ob Sie schon davon gehört haben. Ich finde Probeunterricht gut, eine klasse Idee. Aber haben Sie schon mal Gerüchte gehört, dass dann, wenn die Klassenstärke für die fünfte Klasse eines Gymnasiums XY schon sehr hoch ist, ein Kind nicht aus inhaltlichen Gründen abgelehnt wird, sondern weil die Klassenstärke schon sehr hoch ist?
Die zweite Frage. Wie können Sie sich erklären, warum nicht alle aus der fünften Klasse eines Gymnasiums tatsächlich Abitur machen und warum die Übertrittsquoten in Hof ganz andere sind als in Starnberg? Kann das womöglich am Bildungshintergrund der Eltern liegen? Diese Fragen hätte ich gerne beantwortet. (Beifall bei der SPD)

Carolina Trautner (CSU): Liebe Frau Kollegin, zur ersten Frage: Auf Gerüchte möchte ich keine valide Auskunft geben. Bitte beweisen Sie mir doch, wo das ist. (Beifall bei der CSU)  Da brauche ich Fakten.

(Isabell Zacharias (SPD): Da sind Sie nicht gut informiert, Frau Kollegin!)

Auf Gerüchte möchte ich nicht antworten. Zur zweiten Frage: Natürlich entscheiden sich Eltern und Kinder im Laufe einer Schullaufbahn vielleicht mal anders.

(Isabell Zacharias (SPD): Sie haben keine Ahnung!)

– Ich habe schon Ahnung. Ich habe auch zwei Kinder, die eine Schule besucht haben. Stellen Sie sich das vor!

(Beifall bei der CSU – Margit Wild (SPD): Das bedeutet nichts!)

Ich bin sehr viel in Bildungseinrichtungen unterwegs und unterhalte mich, wie auch die Kollegen der SPD, regemäßig mit Eltern, Schülern und Lehrern. Auch das können Sie mir nicht absprechen. Daher weiß ich, dass es viele Gründe für die Entscheidung von Eltern
gibt, während der Schullaufbahn ihres Kindes die Schule zu wechseln, wenn sie mit der ursprünglichen Entscheidung nicht zufrieden sind. Aber Sie stimmen mir sicherlich zu, dass der Wechsel dann schwieriger für das Kind ist, wenn ein Misserfolg die Ursache ist, das heißt, wenn das Kind es nicht schafft, das Niveau zu halten. Ich wünsche mir, dass
wir ehrlich zueinander sind und andere Wege gehen. Wir sollten die Kinder nicht überfordern, sondern so fördern, wie es ihrem Talent bzw. ihrer Begabung zu dem Zeitpunkt, zu dem sie ihre jeweilige Schullaufbahn beginnen, entspricht. Es muss herausgefunden werden, was für das Kind das Beste ist. (Beifall bei der CSU)

Zweite Vizepräsidentin Inge Aures: Bitte bleiben Sie am Rednerpult. Wir haben eine weitere Zwischenbemerkung von Herrn Kollegen Gehring.

Thomas Gehring (GRÜNE): Frau Kollegin, ich habe eine Frage. Mir geht es jetzt gar nicht um die Übertrittsquote, weil das ja auch etwas mit dem Bildungsverhalten der Eltern zu tun hat. Mir geht es nur um die Übertrittsnote. Die Verteilung in Bayern ist sehr unterschiedlich. Im Landkreis München haben etwa 70 % der Schülerinnen und Schüler den Notenschnitt 2,33, der für den Übertritt an das Gymnasium reicht, während in einigen Landkreisen, zum Beispiel in Niederbayern, nur etwa 30 % diesen Notenschnitt erreichen.

(Isabell Zacharias (SPD): Komisch, nicht? – Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Sind die gescheiter als in der Oberpfalz?)

Ist die Begabung in Bayern so unterschiedlich verteilt?

(Dr. Simone Strohmayr (SPD): Muss wohl so sein!)

Oder ist die Leistung in Bayern so unterschiedlich verteilt? Kann vor diesem Hintergrund der Notenschnitt ein objektives Kriterium für den weiteren Bildungsverlauf sein? Vielleicht können Sie mir das einmal erläutern.

Carolina Trautner (CSU): Herr Kollege Gehring, natürlich sind – ich glaube, das wissen wir alle – die Begabungen nicht unterschiedlich verteilt. Das hat sicherlich andere Gründe. Wie begleitet zum Beispiel das Elternhaus die Kinder zu Hause? Das ist ein
Grund dafür.

(Margit Wild (SPD): Die Oberpfälzer begleiten ihre Kinder schlechter?)

– Nein, auch das habe ich nicht gesagt. Das ist einer – einer! – der Gründe.

(Margit Wild (SPD): Jetzt wird es gefährlich! – Unruhe bei der SPD)

Wer hat jetzt das Wort?

(Zuruf von der CSU: Sie wollen das Gymnasium abschaffen!

– Isabell Zacharias (SPD): Das ist eine böswillige Unterstellung! Wir wollen nichts
abschaffen, Herr Kollege!)

Zweite Vizepräsidentin Inge Aures: Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

Carolina Trautner (CSU): Ich glaube, die Herrschaften diskutieren lieber untereinander. – Ich denke, ich habe meine Ausführungen in aller Deutlichkeit vorgetragen. Damit bin ich jetzt fertig, danke.

(Beifall bei der CSU – Margit Wild (SPD): Beschämend!)

Zweite Vizepräsidentin Inge Aures: Danke schön. – Nächster Redner ist Prof. Piazolo.

piazoloProf. Dr. Michael Piazolo (FREIE WÄHLER): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren. “Wir haben den Übertritt geschafft!” Es passiert häufig, dass ein Elternteil – mit leuchtenden Augen, manchmal auch mit leicht gestresstem Gesicht – dies mitteilt. Damit ist gemeint, dass das eigene Kind den Übertritt geschafft hat. Aber häufig ist es dann doch nicht nur das Kind, sondern die Gesamtkonstellation. Es sind mehrere Zehntausend, ja Hunderttausend junge Menschen, die jedes Jahr diesen Übertritt vor sich haben und bewältigen  müssen – im Team mit den Eltern und den Lehrern. Man schaut, wenn man aufmerksam unterwegs ist, in gestresste Kindergesichter. Man sieht gehetzte Lehrer und verzweifelte Eltern. Der Übertritt ist sicherlich nicht nur Spaß. Auf der anderen Seite – auch das ist uns allen bewusst – ist auch Schule nicht bloßer Spaß. Muss der Stress beim Übertritt sein? Diese Frage stellt sich. Sie berührt – das merkt man an der Diskussion – eine der zentralen Problemstellungen des bayerischen Schulsystems, eben den Übertritt. Die bisherige Verfahrensweise hat viele Gegner. Sie fordern entweder eine längere gemeinsame Lernzeit oder – wie immer man diese Schulform auch nennen mag – Gemeinschaftsschulen.
Wir FREIEN WÄHLER – das sage ich sehr deutlich – stehen grundsätzlich und unbedingt zum differenzierten Schulsystem. Wir halten das differenzierte Schulsystem in Bayern für richtig, und wir stehen dazu. Wir stehen auch für Leistung als Kriterium. Das vorweg.
Ich sage auch sehr deutlich: Ein solches System ist sinnvoll zu gestalten. Das passiert noch nicht in allen Einzelheiten.
Eine zentrale Frage, über die diskutiert wurde, betrifft das sogenannte Letztentscheidungsrecht im Übertrittsverfahren: Soll es den Lehrern oder den Eltern
obliegen? Der verfassungsrechtliche Aspekt ist schon in der Ersten Lesung angeschnitten worden. Ich will dazu nicht lange ausführen, weil wir darüber nicht zu entscheiden haben. Artikel 6 des Grundgesetzes ist genannt worden; darin geht es um das Elternrecht. Grundsätzlich haben die Eltern das Recht, darüber zu entscheiden, was dem Kindeswohl dienlich ist. Artikel 7 macht aber deutlich, dass die Ausgestaltung der Schule in staatlicher Hoheit liegt. Daraus resultieren schwierige Fragen. Darüber entscheiden nicht wir, sondern das Verfassungsgericht, und das ist auch gut so.
Was aber ist unser politischer Wille? Es gibt viele Argumente pro und contra. Ich habe sie in der Ersten Lesung aufgezählt. Darauf verzichte ich heute; denn jede Lesung soll etwas Neues bringen. Was ist für uns FREIE WÄHLER entscheidend? Wir haben intensiv darüber intensiv gestritten und mit uns gekämpft. Der Lehrer ist Experte, die Eltern sind Betroffene. Insofern stellen sich die Fragen: Was ist gerechter? Was ermöglicht einen besseren Vergleich? Wir glauben, wenn es keine überragenden Gründe für einen Systemwechsel gibt, dann sollte im Endeffekt der Lehrer entscheiden, der den Überblick hat. Sehr wichtig ist – damit bin ich beim zweiten Punkt –, dass das Ganze quasi von einem Team aus Schüler, Lehrer und Eltern begleitet wird. Das Kindeswohl steht für uns im Vordergrund. Es soll nicht möglichst leicht sein, sondern die Entscheidung soll nach den Begabungen und Neigungen des Kindes getroffen werden. Deshalb sind auch wir dafür – das ist im Gesetzentwurf der SPD angelegt –, die Beratung auszubauen.
Wir brauchen mehr Lehrer, mehr Sozialpädagogen, mehr Psychologen. Und wir brauchen mehr Zeit in diesem System! Diese Forderungen sind das Gute an diesem Gesetzentwurf. Deshalb haben wir uns lange Gedanken darüber gemacht: Stimmen wir zu? Lehnen wir ab? Enthalten wir uns der Stimme? Im Endeffekt werden wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen, weil dessen Schwerpunkt letztlich doch auf der Frage liegt, ob die Eltern oder die Lehrer entscheiden. Für uns sind vier Punkte wichtig, die ich am Schluss noch einmal nennen will:
Erstens. Professionalität im System ist sehr wichtig. Wir stehen hinter der Forderung, die hohe Qualität der bayerischen Lehrer zu erhalten. Wir sprechen ihnen unseren Dank dafür aus, dass sie in der Grundschule und darüber hinaus wichtige Aufgaben erfüllen.
Zweitens. Notwendig ist eine intensive Beratung der Eltern. Diese gilt es auszubauen. Diese Forderung in dem vorliegenden Entwurf begrüßen wir.
Drittens. Das Kindeswohl steht im Vordergrund. Es geht um die Neigungen des Kindes; aber auch den Gedanken der Leistungsbereitschaft gilt es zu beachten.
Viertens. Die Bedingungen, die der Staat setzen kann, sind zu optimieren. Das heißt, mehr Lehrer und kleinere Klassen!
Damit haben Sie das Programm der FREIEN WÄHLER für die Grundschule. Dazu stehen wir. Dafür setzen wir uns ein. Dafür kämpfen wir im gesamten nächsten Jahr, und dafür werden wir auch gewählt. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Zweite Vizepräsidentin Inge Aures: Danke schön. – Nächster Redner ist Herr Kollege Gehring.

gehringThomas Gehring (GRÜNE): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Eltern in Bayern sind mit der gegenwärtigen Übertrittssituation unzufrieden. Das erfährt man in vielen Gesprächen, ob man privat mit Menschen redet oder ob man als Abgeordneter mit Verbänden und Elterninitiativen an Grundschulen in Kontakt kommt.
Die Eltern machen sich nun einmal Sorgen um den weiteren Weg ihres Kindes: Findet es die richtige Schule? Darf es auf die richtige Schule? Wenn ja, kommt es auf diese Schule? Dieser Übertritt wird als Bürde empfunden, als Situation, die mit viel Druck und viel Ärger verbunden ist. Kollege Piazolo hat geschildert, wie es ist, wenn Eltern die “Erfolgsmeldung” präsentieren, das heißt, wenn das Kind den Übertritt geschafft hat. Was vorher in den Familien passiert ist, in vielen Fällen zwei Jahre lang, wird nicht geschildert. Es wird auch nicht erzählt, was Eltern in der Grundschulzeit ihres Kindes für Nachhilfe ausgegeben haben, nur damit es den Übertritt schafft.
Liebe Kollegin von der CSU, Sie können natürlich über die Eltern herziehen. Sie können sie kritisieren. Sie können sie bejammern. Aber Sie können sie auch ernst nehmen – als Bürgerinnen und Bürger, als Wählerinnen und Wähler, als Menschen, die Sorge um ihre Kinder haben. Ich schlage vor: ernst nehmen! (Beifall bei den GRÜNEN)
Auch die Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer sind mit der Übertrittssituation unzufrieden. Ihre pädagogische Arbeit ist meist schon in der 3. Klasse, allerspätestens in der 4. Klasse nicht mehr so möglich, wie sie sich das von ihrer beruflichen Professionalität her vorstellen. Sie stellen fest, dass alles auf diesen Übertritt ausgerichtet ist. Die Präsidentin des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes – BLLV –, Simone Fleischmann, vertritt immerhin 20.000 Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer. Sie hat gesagt – ich zitiere –: Das Übertrittsverfahren ist pädagogischer Unfug. Familien stehen unter Druck. Die Freude am Lernen wird verdorben. Viele Kinder werden krank. Ein Umdenken ist dringend erforderlich.
– Ja, recht hat sie, die Frau Dr. Fleischmann, die Vertreterin von 20.000 Grundschullehrerinnen und Grundschullehrern. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)
Was sagt diese Übertrittsnote aus? Hier wird immer von Leistung gesprochen. Ich halte es für einen sehr verengten Leistungsbegriff, wenn die Leistung an drei Noten festgemacht wird, eine Leistung, die über die gesamte Bildungsbiografie Aufschluss geben soll.
Meines Erachtens gehören zu dem Begriff “Leistung” auch musische Fähigkeiten, handwerkliche Fertigkeiten sowie die Fähigkeit, sich zu motivieren und zu engagieren.
All das gehört zur Leistungsfähigkeit dazu. Hier geht es jedoch nur um drei Noten. Das ist ein sehr eingeschränkter Leistungsbegriff. Nun wird immer gesagt, alle Bildungswege wären gleichwertig, alle Bildungswege seien gleich viel wert. Diese Noten senden jedoch eine ganz klare Botschaft aus: Eine Note bis 2,33 ist gut, eine Note bis 2,66 ist  befriedigend, und jede Note über 2,66 ist nicht befriedigend. Das verstehen alle Menschen. Sie sagen, dass jeder, dessen Noten nicht befriedigend sind, auf die Mittelschule gehen und Handwerker werden soll. Ich sage Ihnen: Sie können viele Kampagnen für die Besserstellung des Handwerks und des dualen Wegs machen. Diese Botschaft bleibt bei den Menschen hängen. (Beifall bei den GRÜNEN)
Würden Sie die Schularten in ihrer Unterschiedlichkeit ernst nehmen, müssten Sie sich eigentlich für ein Beratungsgespräch zwischen Schule, Eltern, Lehrern und Kindern aussprechen, um festzustellen, ob für ein bestimmtes Kind das Klassenlehrerprinzip an der Mittelschule oder eher der sprachorientierte Unterricht am Gymnasium das Beste wäre. Die Eltern könnten dann entscheiden. Auf diese Art würden viele gute  Entscheidungen zustande kommen. Wäre das Bildungssystem tatsächlich gleichwertig, könnte dieser Weg beschritten werden. Sie wollen das aber nicht, sondern bewerten die Kinder mit Noten. Das zeigt, dass dieses Bildungssystem tatsächlich nicht gleichwertig ist, sondern dass es zwischen den einzelnen Schularten eine Hierarchie gibt. (Beifall bei den GRÜNEN)
Deswegen muss das Übertrittsverfahren reformiert werden. Mit dem Gesetzentwurf der SPD wird das Problem des frühen Übertritts nicht gelöst. Würde der Übertritt nach der neunten oder der zehnten Jahrgangsstufe erfolgen, müssten wir nicht über dieses  Übertrittsverfahren reden. Dann würden die Noten in diesen Jahrgangsstufen vergeben, und danach würde sich der weitere Weg des Kindes entscheiden. Das Problem entsteht durch das Notenverfahren in der 4. Klasse. Dieses Problem wird mit dem Gesetzentwurf
der SPD nicht gelöst. Dieser Gesetzentwurf ist aber dennoch ein Schritt in die richtige Richtung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, deswegen werden wir Ihrem Gesetzentwurf zustimmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, ich rate Ihnen: Nehmen Sie die Eltern, die Lehrerinnen und Lehrer an den Grundschulen und vor allem die Kinder ernst und ändern Sie dieses Übertrittsverfahren! Sorgen Sie dafür, dass Bayern mehr Formen des gemeinsamen Lernens bekommt! (Beifall bei den GRÜNEN)

Zweite Vizepräsidentin Inge Aures: Danke schön. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der SPD-Fraktion auf der Drucksache  17/16366 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Bildung und Kultus empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und Herr Kollege Muthmann. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und Herr Kollege Felbinger. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltung.

Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

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