“Eine Gemeinschaftsschule geht schulrechtlich nicht. Sie ist nicht möglich.”
“Eine Gemeinschaftsschule ist pädagogisch schlechter. Das ist 100 000-fach in Studien hinterlegt.”
“Bayerische Schüler können mehr als diejenigen aus allen anderen Bundesländern. Dazu kann ich gleich einen ganzen Stapel an Studien mitbringen. Die Misch-Masch-Strukturen fallen dahinter groß ab.”
Kultusstaatssekretär Sibler laut Landshuter Zeitung vom 22.06.2017
Für diejenigen, die sich auskennen, ist die Ignoranz solcher Worte schwer zu ertragen, noch dazu, wenn sie in der Lautstärke und Ausdrucksweise einer Stammtischrunde daherkommt. Ich habe dazu einen Leserbrief an die LZ verfasst.
Leserbrief zur CSU-Veranstaltung mit Staatssekretär Sibler
Es ist erschreckend, dass ein Staatssekretär entweder unwissend ist oder wider besseres Wissen Dinge behauptet, die dem Stand der pädagogischen Forschung widersprechen. Und dies dann noch in einer Sprache, die man vielleicht an einem Stammtisch gerne hört, die aber dem ernsthaften Anliegen vieler Eltern überhaupt nicht gerecht wird.
Zur Sache: „Eine Gemeinschaftsschule geht schulrechtlich nicht“? Das ist Unsinn, denn das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz sagt in Art. 81: „1 Schulversuche und MODUS-Schulen dienen der Weiterentwicklung des Schulwesens. 2 Sie haben den Zweck, neue Organisationsformen für Unterricht und Erziehung einschließlich neuer Schularten und wesentliche inhaltliche Änderungen zu erproben.“
Gemeinschaftsschulen seien pädagogisch schlechter, das sei „100 000-fach in Studien hinterlegt“? Allein diese Übertreibung sollte schon die roten Warnlichter aufleuchten lassen! Tatsache ist, ich hatte zusammen mit Herrn Wenzl ein Gespräch mit Herrn Sibler, in dem ich ihm im Zusammenhang mit der Schulentwicklung in Buch und Ast ein Faktenpapier übergab, das er meinte „leicht widerlegen“ zu können. Das war am 15.10.2014. Herr Wenzl und ich warten immer noch auf die angekündigte Widerlegung. [Ich sende eine aktualisierte Zusammenfassung an die Redaktion der Landshuter Zeitung.] Es wäre hilfreich, wenn Herr Sibler wenigstens ein paar wenige aus dem „ganzen Stapel an Studien mitbringen“ könnte. Ich würde dann meinen Stapel daneben stellen; mal sehen, welcher an Qualität und Quantität überlegen wäre.
„Bayerische Schüler können mehr als diejenigen aus anderen Bundesländern“? Richtig ist, dass Bayern sich bei Vergleichsstudien fast immer in der Spitzengruppe befindet (nicht bei der Ganztagsschule, und nicht bei der Inklusion). Aber auch Sachsen und Thüringen sind durchgehend spitze. Und diese beiden Länder haben auch gemeinschaftliche Bildungsgänge. Inzwischen hat jedes deutsche Bundesland die Gemeinschaftsschule (in unterschiedlicher Begrifflichkeit) als Schulversuch oder als Struktur eingerichtet. Nach Ansicht Siblers müssen die alle doof sein, so eine „Misch-Masch-Struktur“ zu etablieren, die „groß abfällt“. Das erinnert mich doch eher an den bekannten Geisterfahrer, der alle anderen auf der falschen Spur sieht…
Im internationalen Vergleich ist eine gemeinsame Beschulung bis ins Alter von 15 oder 16 Jahren Standard; das gilt auch und gerade für solche Länder, die in PISA-Studien erfolgreich abgeschnitten haben.
Und noch ein Wort zur Verabschiedung von Eching, Vilsheim und Tiefenbach aus dem Projekt Gemeinschaftsschule: In einem Schreiben an Gemeinderäte und Bürgermeister habe ich deutlich zu machen versucht, dass man sich vor eine falsche Alternative gestellt hat. Die Zustimmungswerte der Elternbefragung würden zur Errichtung einer Gemeinschaftsschule locker reichen. [Das Schreiben lege ich der Redaktion bei].
Die im Leserbrief erwähnten Anlagen können hier eingesehen werden:
Das Faktenpapier
Das Schreiben an die Gemeinderäte und den Bürgermeister der Gemeinde Eching
2 comments On Fail #12: Die Behauptungen eines Staatssekretärs
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