Wenn Eltern darauf bestehen, dass ihr Kind an einer inklusiven statt an einer Förderschule unterrichtet wird – kann das dann eine Kindeswohlgefährdung sein? Mit dieser Frage muss sich jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befassen. Eingeschaltet haben sich der UN-Sonderberichterstatter für die Rechte von Menschen mit Behinderungen und den Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung. Brigitte Schumann berichtet. Den Eingriff in das elterliche Sorgerecht der Alleinerziehenden konnte ein Jugendamt in Rheinland-Pfalz mit der Begründung gerichtlich durchsetzen, dass die Mutter, die auf …