Pressemitteilung vom 13.12.2018 Vorbehaltlich des Beschlusses des Abgeordnetenhauses: Der Fachbeirat Inklusion begrüßt die nunmehr beschlossenen Änderungen im Schulgesetz in Zusammenhang mit der Entwicklung der inklusiven Schule und der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, insbesondere den lang geforderten Rechtsanspruch von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf den Besuch einer Regelschule (§ 37 Schulgesetz). Auch die Einrichtung von inklusiven Schwerpunktschulen (§ 37a Schulgesetz) und die Absicherung der Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ) sowie die Regelungen zum Nachteilsausgleich und Notenschutz (§ 58 …