Es gibt ein Menschenrecht auf Inklusion. Beschlossen am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen, in Kraft getreten am 3. Mai 2008, ratifiziert von der Bundesrepublik Deutschland am 24. Februar 2009 – aber umgesetzt? Die Umsetzung kann man nur als gescheitert betrachten, und das Scheitern kann man nur mit einem entsprechenden Unwillen der Verantwortlichen erklären. Ein paar Einzelheiten. Die Umsetzung des Menschenrechts auf Inklusion wird in einem festgelegten Verfahren überprüft. Darin sind die Vertragsstaaten verpflichtet, über den Stand der Dinge …