Die Ergebnisse eines wissenschaftlichen Prüfauftrags zeigen: Vermutlich wurde Tausenden Kindern in amtlichen Feststellungsverfahren in NRW zu Unrecht ein sonderpädagogischer Förderbedarf attestiert. Die Politik schweigt dazu bisher. Von Dr. Brigitte Schumann Die aktuelle nordrhein-westfälische Landesregierung hat im Jahr 2023 – nicht zuletzt unter dem langjährigen Druck des Landesrechnungshofs – einen wissenschaftlichen Prüfauftrag vergeben. Die Ergebnisse des Gutachtens sind seit April 2024 in einer Kurz- und Langfassung für jeden im Internet einsehbar. Systemische Eigeninteressen vs. Interessen des Kindes Die Zahl der Schüler:innen mit Bedarf an sonderpädagogischer …







