Das Übertrittszeugnis, das die bayerischen Viertklässler immer Anfang Mai erhalten, ist das Papier nicht wert, auf dem es steht. Woher dieses harsche Urteil? Das Zeugnis enthält lt. Grundschulordnung: die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern, die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht, eine Bewertung des Sozial- sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens, eine zusammenfassende Schullaufbahnempfehlung, in der die derzeitige Eignung für den weiteren Bildungsweg festgestellt wird. Noten signalisieren Objektivität. Auf den ersten Blick passt das ja auch: Jede Schülerin …