Wir werden den mit dem Volksantrag vorgelegten Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren zügig, vollständig und in Abstimmung mit den Vertrauenspersonen des Volksantrages beraten und die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen in Sachsen ermöglichen. Gemeinschaftsschulen können dort eingerichtet werden, wo der gemeinsame Wille des Schulträgers, der Lehrkräfte, der Eltern und der Schülerinnen und Schüler dazu besteht. Mit differenzierten Regelungen für große und kleine Schulstandorte sichern wir die Bildungsqualität und gewährleisten die Stabilität unseres Schulnetzes. Zu diesem Zweck ermöglichen wir die Sächsische Gemeinschaftsschule von Klasse …