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Sichtweisen #20: Die Verfassungsviertelstunde

Bild von Tom auf Pixabay

(Koalitionsvertrag S. 10)

Na, da sind wir mal gespannt. Im Folgenden werfen wir einen Blick ins nächste Schuljahr auf eine mögliche Umsetzung dieses noch nicht in ein Gesetz oder eine Ordnung gegossenen Willens. Danach stelle ich die Frage: Warum (jetzt)? Es folgt ein Antrag der bayerischen AfD-Fraktion zur Ausgestaltung dieser Vorgabe.

Szenario

Die Schulleiterin Maria S. sitzt morgens an ihrem Schreibtisch und öffnet das Postfach mit den Schreiben aus dem Kultusministerium. Heute enthält es Neuigkeiten zur Verfassungsviertelstunde, die wie jedes neue Projekt aus dem KM eine zünftige Abkürzung erhalten hat, nämlich „VVV“: Vorschläge zur Durchführung, mögliche Inhalte – und eine Nachweispflicht, dass sie auch wirklich vollzogen wurde. Dazu der Link zu einem Umfrageportal.

Maria S. nimmt sich ihre Tasse Kaffee und geht wie jeden Morgen ins Lehrerzimmer, um mit den anwesenden Kolleg:innen vorunterrichtlich zu plaudern. Die Neuigkeiten zur VVV werden mit dem üblichen pädagogischen Humor auf- und die Reaktionen schulbekannter Schüler:innen / Klassen schon mal vorweg genommen.

Bild von TaniaRose auf Pixabay

Die Schulleiterin erinnert an die Nachweispflicht und erntet konstruktive Vorschläge: „Das passt zu meinem Thema nächste Woche in politischer Bildung. Gilt doch, oder?“ Die Kollegin: „Dreh ich halt in Ethik noch die Kurve, kein Problem.“ Der Deutschlehrer: „Ich wollte sowieso die Sprache eines Gesetzestextes analysieren. Passt.“ Die junge GEWlerin: „Sagt die Verfassung nicht was zur Verantwortung gegenüber der Schöpfung usw.? Dann mach ich das in Bio und thematisiere die angemessenen Protestformen zum Klimawandel.“ Diese Äußerung wird von der Schulleiterin mit Stirnrunzeln quittiert, aber immerhin hat sie die VVV damit schon für ein paar Wochen erledigt und kann getrost rückmelden. Hoffentlich wollen die vom KM dann nicht auch noch die Tage, Fächer und die Schülerzahlen gemeldet haben!

Warum (jetzt)?

Wohlwollende Interpretation: Die bayerischen Koalitionspartner stellen demokratiefeindliche Tendenzen im Lande fest (eine Anmerkung zum Jetzdochwieder Wirtschaftsminister verkneife ich mir an dieser Stelle) und gehen davon aus, dass eine wöchentliche VVV ein gutes Mittel dafür ist, Demokratie- und Wertevermittlung zu stärken.

Die andere Interpretation: Die bayerischen Koalitionspartner stellen demokratiefeindliche Tendenzen im Lande fest (…) und merken, dass sich damit Wählerstimmen gewinnen lassen. Die wollen sie aber eigentlich für sich selber haben und denken sich deshalb symbolische Maßnahmen aus, die signalisieren sollen: „Wir sind doch auch Patrioten. Wählt uns und nicht die da!“

Die erste Interpretation unterstellt ein Interesse am Wohl des Volkes, das es zu mehren gilt. Die andere ein primäres Interesse am Wohl des eigenen Ladens, den es an der Macht zu halten gilt. Meine Einschätzung: Beides wird hier aufs Schönste miteinander verwoben.

Und nun die AfD

Antrag der Abgeordneten Oskar Atzinger, Ramona Storm, Markus Walbrunn und Fraktion (AfD)

Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk – Morgendliches Singen des Bayernliedes und der Nationalhymne an bayerischen Schulen

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Kenntnisse über das Bayernlied sowie die deutsche Nationalhymne an den staatlichen Schulen Bayerns intensiv zu fördern. Beide Hymnen sollen künftig, durch allmorgendliches Singen vor dem Unterricht, zum festen Bestandteil der Schulkultur in Bayern werden.

Die Landtagsdrucksache finden Sie hier.

Die wöchentliche VVV wird in diesem Antrag zugespitzt auf ein allmorgendliches Absingen von Bayernlied und deutscher Nationalhymne.

Ist es das, was die AfD will? Bild von Keith Johnston auf Pixabay

Schüler:innen sind kreativ. Wenn man sie zu etwas zwingt, was ihnen nicht unbedingt einleuchtet, entwickeln sie ihre eigenen Versionen.

aus Uli Stein: PISA II. Es get aufwärtz! Lappan-Verlag 2009

Das ist sicher nicht, was die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag beabsichtigt. Ich habe auch meine Zweifel, ob sie wirklich so naiv sind, dieses Format an allen Schulen in Bayern festschreiben lassen zu wollen. Man bräuchte den Schüler:innen dann nämlich nur zu sagen, wem sie diesen täglichen Pflicht-Hymnus zu verdanken haben, und sie würden garantiert mehr junge Wählerstimmen verlieren als gewinnen.

Ich denke, die Absicht liegt darin, den Bildungsausschuss zu einer Stellungnahme zu bewegen, die mit Sicherheit ablehnend sein wird. Dann kann man das wieder fein zur Stimmungsmache gegen „die da oben“ verwenden: „Die haben was gegen die Nationalhymne und gegen das Bayernlied!“ Wobei natürlich die Ablehnung des Formats etwas völlig anderes ist als die Ablehnung des Inhalts. Aber soweit differenziert der Populismus nicht.

Ich werde das weiter beobachten.

Einstweilen noch ein paar Links zur VVV:

Pro (CSU-Abgeordneter) und Contra (Verbandsvorsitzender) in der Bayerischen Staatszeitung

Viel Verwirrung um ein Viertelstündchen (SZ)

Eine differenzierte Stellungnahme von Simone Fleischmann (BLL)

Ein Blog zur Verfassungsviertelstunde mit konstruktivem Ansatz

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