Wir werden den mit dem Volksantrag vorgelegten Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren zügig, vollständig und in Abstimmung mit den Vertrauenspersonen des Volksantrages beraten und die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen in Sachsen ermöglichen.
Gemeinschaftsschulen können dort eingerichtet werden, wo der gemeinsame Wille des Schulträgers, der Lehrkräfte, der Eltern und der Schülerinnen und Schüler dazu besteht. Mit differenzierten Regelungen für große und kleine Schulstandorte sichern wir die Bildungsqualität und gewährleisten die Stabilität unseres Schulnetzes. Zu diesem Zweck ermöglichen wir die Sächsische Gemeinschaftsschule von Klasse 1 bis 12. Außerhalb der Ober- und Mittelzentren können sich Oberschulen das besondere pädagogische Profil „Längeres gemeinsames Lernen“ geben und sich damit zur Oberschule+ entwickeln, welche die Klassenstufen 1 bis 10 umfasst.
Im Dialog mit den Vertrauenspersonen des Volksantrags werden wir einen entsprechenden Änderungsantrag erarbeiten.
Wir halten am gegliederten Schulsystem und am zwölfjährigen Abitur fest und werden unser Schulsystem weiterentwickeln (S. 7).
Der Satz, der darauf folgt, ist ebenso klar wie erschütternd:
Leistungs- und Chancengerechtigkeit bilden dabei keinen Widerspruch.
Ist es nicht so, dass die empirischen Erkenntnisse der Pädagogik auf die übereinstimmende Einsicht hinauslaufen, dass in früh separierenden Systemen weder das eine noch das andere verwirklicht wird, weil die Aufteilung zu wesentlichen Teilen eben nicht nach Leistung geschieht, sondern nach Herkunft und damit die Chancengerechtigkeit unterlaufen wird?
Aber sei´s drum. Die Lehrkräfte in den neuen sächsischen Gemeinschaftsschulen erhalten nun die Chance, aus den Erkenntnissen von Begleitstudien zum Beispiel aus Baden-Württemberg rechtzeitig ihre Lehren zu ziehen und hoffentlich ähnliche Erfolge zu bewirken wie diese.
