Es geht um die Frage der gendergerechten Schreibweise. Dazu stelle ich zwei Veröffentlichungen nebeneinander. Ich nehme da eine Akzentverschiebung war.
Jetzt bin ich mal gespannt, wie Sie das lesen:
Auch aus diesem Grund empfiehlt der Rat keine Verwendung von Sonderzeichen wie Asterisk („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder anderen verkürzten Formen (z. B. Mediopunkt) zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinneren.
Der Rat hat vor diesem Hintergrund bereits in seiner Sitzung am 14.07.2023 in Eupen die Aufnahme von Asterisk („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder anderen Sonderzeichen im Wortinnern, die die Kennzeichnung aller Geschlechtsidentitäten vermitteln sollen, in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung nicht empfohlen.
Vielleicht bin ich wegen der aktuellen Debatte etwas übersensibel, aber mein Sprachgefühl sagt mir Folgendes:
Im ersten Zitat wird gesagt, dass der Rat (gemeint ist der für Rechtschreibung) eine Empfehlung gegeben hat, nämlich die Sonderzeichen nicht zu verwenden.
Im zweiten Zitat wird gesagt, dass eine Empfehlung nicht gegeben wird.
Grammatisch:
In den beiden Sätzen ist „der Rat“ das Subjekt und „empfiehlt“ oder „hat (nicht) empfohlen“ das Prädikat. Interessant ist jeweils das Akkusativobjekt, das ich hier abgekürzt markiere:
Auch aus diesem Grund empfiehlt der Rat keine Verwendung von Sonderzeichen wie Asterisk („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder anderen verkürzten Formen (z. B. Mediopunkt) zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinneren.
Der Rat hat vor diesem Hintergrund bereits in seiner Sitzung am 14.07.2023 in Eupen die Aufnahme von Asterisk („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder anderen Sonderzeichen im Wortinnern, die die Kennzeichnung aller Geschlechtsidentitäten vermitteln sollen, in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung nicht empfohlen.
Und nun die beiden Quellen:
Zitat oben entstammt dem KMS des Bayerischen Kultusministeriums vom 19.03.2024, unterzeichnet von MinDir Martin Wunsch.
Das zweite Zitat ist aus der Pressemitteilung des Rats für deutsche Rechtschreibung vom 15.12.2023.
Kommentar
Das Kultusministerium macht aus einer Nichtempfehlung eine aktive Empfehlung. Es unterscheidet sich damit vom Bayerischen Ministerrat, der verlautbart:
Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat die Verwendung von Sonderzeichen im Wortinneren zuletzt mit Beschluss vom 15.12.2023 nicht empfohlen und darauf hingewiesen, dass es sich um Eingriffe in Wortbildung, Grammatik und Orthografie handelt, die die Verständlichkeit von Texten beeinträchtigen können.
Also hier das richtige Verständnis, dass eine Empfehlung nicht gegeben wurde. Allerdings mit einer Verschiebung von Nuancen:
Der Rechtschreibrat empfiehlt nicht die Aufnahme der Sonderzeichen in das amtliche Regelwerk. Der Ministerrat interpretiert, der Rat würde die Verwendung von Sonderzeichen nicht empfehlen. Aus dieser Interpretation heraus wird das „Genderverbot“ in bayerischen Schulen begründet.
Es umfasst, damit es konkret und korrekt dargestellt wird, folgende Bereiche:
Dienstlichen Schriftverkehr
„Somit sind beispielsweise in der Kommunikation mit Eltern oder in Veröffentlichungen der Schule, wie etwa in Jahresberichten oder auf der Schulhomepage, mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen nicht zulässig.“
Für den Unterricht bedeutet dies:
„Von den Lehrkräften verfasste Texte und Aufgabenstellungen in Arbeitsblättern, Unterrichtsmaterialien sowie Leistungsnachweisen sind im Einklang mit der Amtlichen Regelung zu gestalten.“
„Falls Schülerinnen und Schüler die o. g. Wortbinnenzeichen in schriftlichen Leistungsnachweisen verwenden, ist dies bei der Korrektur als Normabweichung zu markieren, nicht aber in die Bewertung einzubeziehen.“
Auch bei diesen Formulierungen könnte man noch in die Tiefe gehen, das will ich jetzt aber mal sein lassen. Ich denke, der größte Einschnitt liegt darin, dass aus einer Nichtempfehlung des Rechtschreibrates ein ausdrückliches „nicht zulässig“ durch das Kultusministerium wird.
Stoßrichtung
Es gehe darum, „die Diskursräume in einer liberalen offenen Gesellschaft tatsächlich offenzuhalten und nicht weiter zu verdrängen“, sagte der CSU-Politiker. Denn die ideologisch aufgeladene Sprache habe eine „stark exkludierende Wirkung“. Es sei „häufig zu erleben“, dass Teile der Bevölkerung mit „großem missionarischen Eifer“ unterwegs seien und es in bestimmten Milieus „faktisch zu einem Zwang“ komme und ein „moralischer Druck“ zum Gendern entstehe.
Innenminister Herrmann laut BR 24
„Ideologisch aufgeladene Sprache“?
„Großer missionarischer Eifer“?
„Faktischer Zwang“?
„Moralischer Druck zum Gendern“?
Kein Kommentar.

