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Bremen: Experten bestätigen die Zweigliedrigkeit

Bremen hat 2009 auf ein zweigliedriges inklusives Schulsystem umgestellt. Diese Schulreform wurde jetzt evaluiert und zwar vom Deutschen Institut für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF), von den Universitäten Bielefeld und Bremen und vom Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB). 

Die Mitglieder der Expertengruppe sind unter Fachleuten wohlbekannt:

Es folgt ein Zitat der zentralen Befunde (S. 1 – 14, Hervorhebungen von mir).

Zentrale Befunde im Überblick

Schulisches Anwahlverhalten und Akzeptanz der neuen Schulstruktur

Zunächst mal die alte und die neue Schulstruktur im Vergleich:

Bildungsbeteiligung, -verläufe und -abschlüsse

Schülerkompetenzen vor und nach der Schulreform

Soziokulturelle Disparitäten im Bildungserfolg

Inklusion und Diagnostik im Bremer Schulsystem

Ganztag

Empfehlungen

Die beiden Kernelemente der Schulreform, die neu geschaffene Oberschule und die gemeinsame Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf, finden an den Schulen und bei den Eltern große Akzeptanz. Die an den weiterführenden Schulen erzielten Bildungsergebnisse sind im Umstellungsprozess überwiegend stabil geblieben, was gerade auch angesichts der zunehmenden Heterogenität der Schülerschaft infolge des gestiegenen Anteils von Schülerinnen und Schülern mit Zuwanderungshintergrund und der inklusiven Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf nicht zwangsläufig zu erwarten war. Die Expertengruppe sieht in der neuen Schulstruktur einen zukunftsfähigen und modernisierungsoffenen Rahmen und empfiehlt, die neu geschaffenen Strukturen beizubehalten. Die Stabilität in den Bildungsergebnissen und den Mustern soziokultureller Disparitäten im Bildungserfolg weist im Umkehrschluss aber auch darauf hin, dass die drängenden Probleme eines niedrigen Leistungsniveaus und einer engen Kopplung von soziokultureller Herkunft und Bildungserfolg in Bremen unverändert bestehen. Es bedarf daher weiterer Maßnahmen, um die schulische und unterrichtliche Arbeit in den neu geschaffenen Strukturen zielgerichtet weiterzuentwickeln und zu optimieren. Die Expertengruppe empfiehlt folgende Maßnahmen:

  1. Ein zentraler Ansatzpunkt für die Weiterentwicklung liegt im Bereich der datenbasierten Schul- und Unterrichtsentwicklung. Zwar kommen in Bremen bereits verschiedene Verfahren wie Vergleichsarbeiten, zentrale Abschlussprüfungen und die Bereitstellung schulstatistischer Daten zur Anwendung. Der Einsatz erfolgt jedoch oftmals unverbunden, unsystematisch und überwiegend ohne hinreichende Überprüfung der Wirkungen von Maßnahmen, die aus den Ergebnissen abgeleitet wurden. Entsprechend wird der wahrgenommene Nutzen der Verfahren auf Seiten der Schulen bislang überwiegend als gering eingeschätzt. Die Expertengruppe empfiehlt eine Bündelung, Erweiterung und zielgerichtete Abstimmung der verschiedenen Verfahren und Maßnahmen, um die Potentiale der datenbasierten Schul- und Unterrichtsentwicklung besser zu nutzen. Im Zentrum aller Bemühungen muss dabei die Nutzbarkeit der Ergebnisse für die Schulen stehen, auch um die Akzeptanz der Verfahren zu gewährleisten. Zentral sind Maßnahmen, die auf die
    Praktikabilität und Umsetzbarkeit der Verfahren, die bedarfsgerechte Unterstützung der Schulen sowie auf die Überprüfung der Wirkungen eingeleiteter Schritte der Schul- und Unterrichtsentwicklung abzielen. […]
    Schulleitungen, Lehrkräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulaufsicht sind in geeigneter Form auf den Umgang mit den datenbasierten Verfahren der Schul- und Unterrichtsentwicklung vorzubereiten.
  2. Der zweite zentrale Ansatzpunkt liegt in der Ressourcenausstattung der Schulen. Insbesondere im Bereich der personellen, aber auch hinsichtlich der räumlich-materiellen Ausstattung werden seitens der Schulen zum Teil erhebliche Engpässe und Bedarfe gesehen. Dies gilt in besonderem Maße für Schulen in herausfordernden sozialen Lagen und für die Umsetzung der Inklusion. In Verbindung mit einer systematischen Bestandsaufnahme und Analyse der gegenwärtigen Ressourcenausstattung müssen vor dem Hintergrund der unveränderten soziokulturellen Disparitäten im Bildungserfolg Maßnahmen der
    differenziellen und bedarfsorientierten Ressourcenzuweisung entwickelt und umgesetzt werden, und zwar in deutlich stärkerem Ausmaß als bislang geschehen. Die Expertengruppe empfiehlt die Einrichtung einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe im Bremer Senat, die die Ressourcenausstattung einer systematischen Prüfung unterzieht und dabei auch Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Verbänden und Interessenvertretungen anhört, um Möglichkeiten zur Optimierung der Ressourcenausstattung und deren Verteilung an den Bremer Schulen zu identifizieren und tragfähige Konzepte und Vorschläge zu
    erarbeiten. Dabei sollte auch ein System der Rechenschaftslegung zum Einsatz bereitgestellter Ressourcen vorgesehen werden.
  3. Ähnlich wie im Land Berlin finden sich im Bereich der nichtgymnasialen Schulen deutliche Unterschiede im Anwahlverhalten und der Schülerzusammensetzung an Oberschulen mit und ohne eigene Oberstufe. Ähnliches zeigt sich für die Übergangsquoten in die gymnasiale Oberstufe. Im Schuljahr 2017/18 gingen 48 Prozent der Schülerinnen und Schüler aus Oberschulen mit eigener Oberstufe im Anschluss an die 10. Jahrgangsstufe in eine gymnasiale Oberstufe über. An Oberschulen ohne eigene Oberstufe war dies bei 38 Prozent der Schülerinnen und Schüler der Fall. Um Unterschiede in der Schulnachfrage zu reduzieren, empfiehlt die Expertengruppe die Kooperation zwischen Schulen ohne eigene Oberstufe und den Oberstufen anderer Schulen weiter zu intensivieren und die Möglichkeit zum Erwerb des Abiturs an allen Schulen auch für die Eltern von Beginn an noch sichtbarer zu machen. Als förderlich könnten sich hier eine noch zielgerichtetere Beratung seitens der Grundschulen über die vorhandenen Anschlussmöglichkeiten sowie ein stärkerer Personalaustausch zwischen den Einrichtungen der Sekundarstufe I und II erweisen, um den Verbundcharakter stärker zu betonen. Hier können diejenigen Oberschulen, die aus den ehemaligen Schulzentren der Sekundarstufe I (mit Gymnasialabteilung, in der Regel ohne eigene Oberstufe), hervorgegangen sind, möglicherweise nützliche Erfahrungen einbringen.
  4. Bei Schulen mit sehr niedriger Nachfrage, die mit einer Kumulation ungünstiger Merkmale der Schülerkomposition und der Schulqualität (etwa in Folge einer nicht mehr zu gewährleistenden Fachlichkeit des Unterrichts) zusammenfällt, sind besondere Anstrengungen und Maßnahmen erforderlich, um sie in ihrer Arbeit zu unterstützen und in ihrer Profilbildung zu stärken. Gleichwohl ist herauszustellen, dass die Zusammensetzung der Schülerschaft zwischen Schulen unabhängig von schulischen Ausgestaltungsmerkmalen zum großen Teil immer auch Spiegelbild des regionalen Einzugsgebietes ist. Insofern lassen sich stärkere Angleichungen in der Schülerzusammensetzung letztlich nur über eine Reduktion soziokultureller Unterschiede zwischen den verschiedenen Stadtregionen erreichen. Maßnahmen, die in diese Richtung wirken, gehen jedoch weit über die Möglichkeiten des Bildungssystems hinaus und bedürfen entsprechend einer ressortübergreifenden Zusammenarbeit.
  5. Als ein weiterer zentraler Ansatzpunkt für die Verbesserung der von Schülerinnen und Schülern erreichten Kompetenzen wird der Ausbau der Maßnahmen zur frühen Sprachförderung gesehen. Hier sind die Fundierung, Umsetzung und Wirksamkeit der in Bremen vorhandenen Verfahren zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Die Maßnahmen der Sprachförderung sollten dabei an ein individuelles Entwicklungsmonitoring gekoppelt werden, um die Förderung im Entwicklungsverlauf bedarfsgerecht anpassen zu können.
  6. Angesichts eines insgesamt als erfolgreich zu bewertenden Ganztagsschulausbaus, insbesondere im Primarbereich, sollte versucht werden, das erreichte Niveau zu halten. Dies gilt besonders angesichts der Tatsache, dass sich der Ausbau im Primarbereich seit etwa fünf Jahren von gebunden Ganztagsgrundschulen auf offene Organisationsformen verschoben hat. Dazu fehlt aber offensichtlich eine systematische, explizite Strategie des Senats. Zudem liegen hierzu bislang keine empirischen Daten vor, so dass eine Evaluation der offenen Ganztagsgrundschulen und eine anschließende politische Neubestimmung der Ausbaustrategie sinnvoll wäre. Darüber hinaus ist eine Verbesserung der personellen Ausstattung an Primarschulen erforderlich, sowohl für die Bewältigung des Ganztags als auch für zusätzliche Aufgaben, die im Zuge der Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarfen entstehen. Zugleich sind die Schulen mit der finanziellen Ausstattung unzufrieden, so dass auch in dieser Hinsicht
    Verbesserungen erwogen werden sollten. Schulen der Sekundarstufe I sollten ihre Öffnungszeiten (bis zur 7. Klasse) erweitern. Insgesamt ist bei den Ganztagsschulen der Sekundarstufe I ein größerer Entwicklungsbedarf festzustellen als bei Primarschulen, sodass in den nächsten Jahren ein Schwerpunkt der Ganztagsschulpolitik im Sekundarbereich liegen sollte.
  7. Eine zentrale Herausforderung besteht in der Reduktion des Anteils von Schülerinnen und Schülern, die Mindeststandards im Bereich der schulischen Basiskompetenzen verfehlen und die Schule ohne Abschluss verlassen. Dies trifft zu einem besonders hohen Anteil auf Schülerinnen und Schüler aus sozial schwachen und zugewanderten Familien zu. Auch hier ist im Zusammenspiel von individueller Entwicklungsdiagnostik, zusätzlichen Förderangeboten (auch in den Ferienzeiten) und einer entsprechenden Ressourcenausstattung nach effektiven Möglichkeiten und Wegen zu suchen, um die Förderung schulischer Basiskompetenzen zu verbessern. Dies schließt auch Kooperationen zwischen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, den Sozialpartnern sowie dem Sozial- und Jugendamt ein.
  8. Spezifisch für den Bereich der Inklusion werden von der Expertengruppe folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
    Einrichtung einer kontinuierlich tagenden Arbeitsgruppe inklusive Bildung bei der Senatorischen Behörde, dem geplanten Institut zur Qualitätsentwicklung in Bremen (IQHB) oder beim Landesinstitut für Schule (LIS) unter Beteiligung der ZuP- und ReBUZ-Leitungen sowie der Schulaufsichten, um die Qualitätssicherung und einen hochwertigen inklusiven Unterricht zu gewährleisten, verbindliche Verfahren für die Übergangsgestaltung zu vereinbaren und den Schulen gegenseitige Unterstützung im Entwicklungsprozess zu ermöglichen (z.B. mit Tandembildung zwischen Schulen mit viel und weniger Inklusionserfahrung).
    • Koordination dieser Arbeitsgruppe durch eine für die inklusive Bildung zuständige Dauerstelle in der Behörde; sie sollte dafür sorgen, dass die Schulen in ihrem Entwicklungsprozess begleitet werden; denkbar wäre eine Begleitung durch externe Evaluationen mit Beratungsschwerpunkt wie z.B. „inklusive Schulhospitationen“ (nach Hamburger Vorbild); eine solche Unterstützungsstruktur würde darauf abzielen, (inklusive) förderliche Strukturen und Praktiken in den Schulen in Kooperation mit den Schulaufsichten weiterzuentwickeln.
    Systematische Überprüfung der Ressourcenausstattung und deutliche Anstrengungen zur Rekrutierung von Fachpersonal und Besetzung der vakanten Stellen in den Schulen; Berücksichtigung der in den letzten Jahren deutlich angestiegenen Zahlen von Schülerinnen und Schülern mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf und mit geringen Deutschkenntnissen, der sich im Primarbereich mindestens ebenso deutlich abzeichnen dürfte wie im Sekundarbereich, bei der pauschalen Ausstattung mit Förderressourcen. Ausstattung der Schulen mit sonderpädagogischem Personal (z.B. Vorhalten von mindestens einer sonderpädagogischen Stelle pro 3-zügigem Jahrgang). Die vorgesehenen drei sonderpädagogischen Lehrerstunden pro Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf LSE liegen an der unteren Grenze, der für
    die Schulen angesichts insgesamt hoher Belastungen als verkraftbar wahrgenommenen Kapazitäten.
    • Die Einbindung sozialpädagogischer Fachkräfte insbesondere in sozioökonomisch und soziokulturell besonders belasteten Schulen erweist sich als zielführend und sollte weiter ausgebaut werden. Die Einbindung in die ZuP-Struktur sollte systematisch unterstützt werden.
    Verbindliche, in den Stundenplänen verankerte Kooperationszeiten in den Jahrgangs- bzw. jahrgangsübergreifenden Teams und/oder Fachteams sollten in Abstimmung mit den Schulaufsichten in allen Schulen etabliert werden, um multiprofessionelle Kooperation und Handlungskoordination zu ermöglichen.
    Einführung von verbindlichen Verfahren einer förderrelevanten Lernverlaufsdiagnostik, die einmal pro Halbjahr bzw. bei Bedarf auch häufiger durchgeführt und im Rahmen der vorgesehenen Eltern-Lehrkraft-Schüler-Gespräche mit den beteiligten Akteurinnen und Akteuren besprochen werden; Qualifizierung der allgemeinen und sonderpädagogischen Lehrkräfte für den Einsatz dieser Verfahren.

 

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