Sichtweisen #82: Was für ein Urteil!

Stellt euch vor, das Bundesverfassungsgericht spricht ein wichtiges Urteil für die Jugendlichen von Fridays 4 Future, aber kaum jemand bekommt es mit: Das BVG hat am 24. März 2021 ein wegweisendes Urteil gesprochen, das gleichzeitig eine Bestätigung ist für Greta Thunberg, Luisa Neubauer und andere Jugendliche und eine feste Watschn für die Bundesregierung. Zitat aus dem Beschluss: „Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (Klimaschutzgesetz <KSG>) über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen. […]“ Die jungen Beschwerdeführenden sind durch die angegriffenen Bestimmungen in ihren Freiheitsrechten verletzt „Das Klimaschutzgesetz verpflichtet dazu, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 55 % gegenüber 1990 zu mindern und legt durch sektorenbezogene Jahresemissionsmengen die bis dahin geltenden Reduktionspfade fest (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Satz 3 KSG in Verbindung mit Anlage 2). Zwar kann nicht festgestellt werden, dass der Gesetzgeber mit diesen Bestimmungen gegen seine grundrechtlichen Schutzpflichten, die Beschwerdeführenden vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen, oder gegen das Klimaschutzgebot des Art. 20a GG verstoßen hat. Die zum Teil … Sichtweisen #82: Was für ein Urteil! weiterlesen