Faktencheck #90: Der Übertritt in Bayern ist eine Fehlkonstruktion
Nein – es geht hier nicht um eine ideologische oder philosophische Auseinandersetzung. Auch nicht um die sozialen Fragwürdigkeiten, die sich mit den Übertrittsregelungen verbinden, die ja in Bayern besonders strikt gehandhabt werden. Sondern es geht um gerichtsfeste Probleme mit der Notengebung und den Schwerpunktsetzungen, die nicht unbedingt mit dem Lehrplan übereinstimmen, wie hier fein säuberlich seziert wird, so dass die Kritik in Gestalt von zwei Petitionen inzwischen den Weg in den Bayerischen Landtag gefunden hat. „Übertritt Bayern„, so nennt sich eine Bürgerinitiative, aus deren Website ich hier zitiere. Das soll aber einen Besuch dort nicht ersetzen, wenn jemand an den Feinheiten interessiert ist! Worum geht es? Beim Übertritt in Bayern entscheidet nicht der Elternwille darüber, ob das eigene Kind auf die Mittelschule, die Realschule oder das Gymnasium gehen kann. Darüber entscheidet im Wesentlichen das Übertrittszeugnis. Ist der Notendurchschnitt aus Mathematik, Deutsch und Heimat-Sachkunde 2,33 oder besser, so darf das Kind das Gymnasium besuchen. Ist der Schnitt 2,66, so darf das Kind höchstens auf die Realschule. Ist der Schnitt 3,0 oder schlechter, so darf das Kind nur die Mittelschule besuchen. Eine Möglichkeit gibt es für Eltern: sie können ihr Kind zum Probeunterricht anmelden. Sobald Ihr Kind mindestens eine 4 in Mathe … Faktencheck #90: Der Übertritt in Bayern ist eine Fehlkonstruktion weiterlesen
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