Gast #65: Die Geschichte vom alten Wein in neuen Schläuchen
Dr. Brigitte Schumann Die wissenschaftlichen Empfehlungen zu den sonderpädagogischen Feststellungsverfahren in NRW schreiben segregierende Strukturen der Sonderpädagogik fort. Angepasst an Methoden der empirischen Sonderpädagogik sollen sie Wissenschaftlichkeit und grundlegenden Wandel suggerieren. Eine kritische Einordnung. Ausgangspunkt für die aktuell veröffentlichten Empfehlungen ist der wissenschaftliche Prüfauftrag, den die Landesregierung zur steigenden Anzahl von Schüler:innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im September 2022 an sieben Expert:innen erteilt hat. Sie vertreten mehrheitlich die Sonderpädagogik. Die Ergebnisse des Prüfauftrags: Erhebliche Mängel! Die Ergebnisse des gemeinsamen Gutachtens lauten knapp zusammengefasst: Die derzeitige Verfahrens- und Gutachtenpraxis zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs in den untersuchten Förderschwerpunkten Emotionale und soziale Entwicklung (ESE), Geistige Entwicklung (GE), Lernen (LE) und Sprache weist erhebliche Mängel auf, die schon seit Langem empirisch belegt sind. Es fehlen Standards für die Gutachtenerstellung und einheitliche Verfahrensvorgaben. Die Gutachten zeigen „eine starke Varianz in inhaltlicher Aussagekraft, fachlicher Orientierung und Fundierung“. Sie reproduzieren Benachteiligungs- und Stigmatisierungseffekte, sie sind kein Beitrag zu Chancengerechtigkeit und Inklusion. Der Anstieg der sonderpädagogischen Förderquote ist auf die Gutachtenpraxis zurückzuführen. Die Verknüpfung der Ressourcenzuweisung an die amtliche Statusfeststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs – auch als Etikettierungs-Ressourcen-Dilemma bezeichnet – wird angesichts der Problemlagen der allgemeinen Schulen zur schulischen Entlastung und zur Ressourcenbeschaffung in prekären schulischen Situationen eingesetzt. Prävention statt sonderpädagogischer … Gast #65: Die Geschichte vom alten Wein in neuen Schläuchen weiterlesen
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