Fail #55: Pseudogenauigkeit von Laufbahnentscheidungen
Alle Jahre wieder sitzen Kinder in bayerischen 4. Klassen und schauen mit ihren Eltern zusammen mehr oder weniger sorgenvoll auf „den Übertritt“. Alle rechnen fleißig, ob es denn reicht zum Wechsel aufs Gymnasium oder wenigstens auf die Realschule: Die Übertrittsnote steht im Zentrum der Hoffnung; sie ist die Basis für die Laufbahnempfehlung. Eine schlechte Basis, wie die folgenden Ausführungen zeigen. Die Übertrittsregelungen in Bayern In Bayern entscheiden Noten über den weiteren Bildungsweg. Im Übertrittszeugnis heißt es bei einem Notenschnitt in Deutsch, Mathe und Heimat- und Sachunterricht von 2,33: „geeignet für den Besuch des Gymnasiums“; 2,66 bedeutet „geeignet für den Besuch der Realschule“; ein schlechterer Durchschnitt bedeutet „geeignet für den Besuch der Mittelschule“. Wenn der Durchschnitt im Übertrittszeugnis zum Wechsel auf eine „höhere Schule“ – diese Ausdrucksweise reflektiert das Ansehen der Schularten in der Bevölkerung – nicht ausreicht, können die Kinder einen dreitägigen Probeunterricht an einer Realschule oder einem Gymnasium absolvieren. Dieser ist bestanden, wenn dort in Deutsch und Mathematik einmal die Note 3 und einmal die Note 4 erzielt wurde. Bei zweimal Note 4 können die Eltern sich aber dennoch für den Besuch dieser Schule entscheiden; das war ein Zugeständnis an den Elternwillen durch den damaligen Kultusminister Dr. Spaenle. Sollte … Fail #55: Pseudogenauigkeit von Laufbahnentscheidungen weiterlesen
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