NRW: Koalition gegen Gesamtschulen und Inklusion

Zugegeben: Der Titel ist etwas reißerisch. Aber wenn man diesen Koalitionsvertrag liest, läuten doch einige Alarmglocken.

Chancengerechtigkeit, Verlässlichkeit

In der Präambel wollen CDU und FDP den „Aufstieg durch Bildung“ möglich machen, der hoffentlich – so bin ich versucht zu ergänzen – nicht nur einigen wenigen gelingen soll. Außerdem will man ein „verlässlicher Partner für Schulen“ sein; dies ist ja häufig ein Hinweis auf eine Haltung, die in kämpferischer Terminologie „keine weiteren Experimente an den Schulen“ fordert, was auf eine Ende von (bestimmten) Reformen hinweisen könnte.

Nordrhein-Westfalen soll wieder ein Land für Kinder und Familien werden, ein Land, in dem der Aufstieg durch Bildung nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen darf. […] Wir wollen den Aufstieg durch Bildung möglich machen. Christdemokraten und Freie Demokraten eint die Überzeugung, dass alle Kinder, unabhängig von der Herkunft der Eltern, bestmöglich und individuell gefördert werden müssen, damit jeder einen erfolgreichen Lebensweg einschlagen und sich seine Wünsche und Träume erfüllen kann. Deshalb setzen wir uns das Ziel, beste Bedingungen für die Bildung unserer Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Dabei werden wir ein verlässlicher Partner der Schulen und Bildungseinrichtungen sein. (Koalitionsvertrag Seite 2)

Die Vorhaben zur Schule finden sich auf Seite 7ff des Koalitionsvertrages. Ich kopiere diese Ausführungen weiter unten zur Gänze ein und weise en passent auf die Aussagen hin, die mir beim Lesen aufgefallen sind.

Kultushoheit vs Bundesfinanzierung

Die Kulturhoheit des Landes kann und soll zurückfahren werden, um Mittel einer Bildungsfinanzierung durch den Bund nutzbar zu machen.

Gerade in Zeiten großer gesamtgesellschaftlicher und bildungspolitischer Herausforderungen wie der Inklusion und der Integration sind erhebliche finanzielle Ressourcen erforderlich.
Notwendig ist eine gesamtgesellschaftliche Kraftanstrengung unter Beteiligung der Kommunen und der Länder sowie des Bundes. Alle gesetzlichen Hürden, die einer solchen gesamtgesellschaftlichen Kraftanstrengung im Wege stehen, müssen beseitigt werden mit dem Ziel, im föderalen Aufbau unseres Landes wieder neue Kooperationsmöglichkeiten zu schaffen, die wir für die Gesamtfinanzierung unseres Bildungssystems nutzen wollen. (S. 9)

Evidenz, Transparenz, Konkurrenz

Mir ist nicht ganz klar, weshalb man meint eine Clearingstelle für evidenzbasierte Pädagogik schaffen zu müssen. „Evident“ bedeutet doch gerade, für jedermann offensichtlich zu sein. Muss dann noch was gecleart werden?

Unter dem Stichwort der Transparenz wird die Konkurrenz zwischen den Schulen erhöht: Sie müssen ihre Qualitätsberichte im Internet veröffentlichen. Es wird nicht deutlich, ob die Eltern dann auch verstärkt die Möglichkeit der Schulwahl haben sollen.

Wir werden die Aufgabenstellung des Landesinstituts für Schule „QUA-LiS“ überprüfen. Es wird eine „Clearingstelle“ für evidenzbasierte Pädagogik geschaffen.
Um mehr Transparenz zu schaffen, werden die Qualitätsberichte und Zielvereinbarungen zukünftig durch die Schulen im Internet veröffentlicht. (S. 10)

 

Stärkung von Realschulen und Gymnasien, Inklusion für die Gesamtschulen

Erstaunlich für jemand, der nicht in NRW lebt, ist die Aussage, dass Realschulen und Gymnasien (dann wohl gegenüber Sekundar- und Gesamtschulen) bisher benachteiligt waren/sind. Das soll ein Ende haben. Eine Maßnahme wird sein, dass die Schularten sich die passenden Schülerinnen und Schüler aussuchen können sollen. Eine weitere Maßnahme ist, dass gesichert sein soll, dass die Gymnasien die vollumfängliche Studierfähigkeit der Schüler herstellen können.

Dies gilt offensichtlich nicht für die Gesamtschulen. Denen wird im Gegenzug die Hauptlast der Inklusion untergeschoben, da hilft auch nicht die süßliche Wortwahl von dem „wichtigen Beitrag“ zu einer „gesellschaftlichen Aufgabe“ und den „eigenen Inklusionskonzepten“.

Wir wollen die Gleichbehandlung aller Schulformen wiederherstellen. Die Benachteiligung von Realschulen und Gymnasien werden wir beenden. (S11)

Wir wollen bei der Aufnahme der Schülerinnen und Schüler die Entscheidungsmöglichkeiten der Schulen aufgrund ihres jeweiligen Bildungsauftrags stärken. (S. 12)

Die Gesamtschulen sind ein wichtiger Bestandteil einer vielfältigen Schullandschaft und bereiten auf die duale Ausbildung und Hochschulreife vor. Ihre langjährigen Erfahrungen im Bereich der Inklusion können einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Gestaltung dieser gesellschaftlichen Aufgabe leisten. Wir wollen die Gesamtschulen wieder in die Lage versetzen, eigene Inklusionskonzepte umsetzen zu können.
Das Gymnasium darf nicht weiter benachteiligt werden. Wir werden den Bildungsauftrag der Gymnasien stärken. Das Ziel ist die vollumfängliche Studierfähigkeit der Abiturientinnen und Abiturienten. (S. 13)

Ein Zerrbild von Inklusion

Inklusion wird – das hat Brigitte Schumann nachgewiesen – weiterhin anders verstanden als von der UN-Menschenrechtskonvention gemeint: Sowohl das Parallelsystem von allgemeiner und Förderschule als auch das Elternwahlrecht zwischen beiden Systemen sollen gestärkt werden. Dies alles soll „zum Wohle der Kinder und Jugendlichen“ sein.

Inklusion ist auch weiterhin nicht Aufgabe aller Regelschulen, sondern darf im allgemeinen Schulsystem besonderen Schwerpunktschulen übertragen werden. Es darf einzelne integrative Gruppen im Austausch an bestimmten Förder- und Regelschulen geben.

Die Inklusion an Gymnasien soll weiterhin unter der Maßgabe der Lernzielgleichheit geschehen. Eine Aufgabe dieses Prinzips wird mit einem besonderen Aufwand verbunden.

Christdemokraten und Freie Demokraten wollen die Inklusion an den Schulen bestmöglich und zum Wohle der Kinder und Jugendlichen gestalten. Dabei muss die Qualität der individuellen Förderung aller Kinder und Jugendlichen im Zentrum der Anstrengungen stehen. Gleichzeitig wollen wir Wahlmöglichkeiten für Familien sichern, um den unterschiedlichen Wünschen und Bedürfnissen gerecht werden zu können. Hierzu zählt auch eine durchgehende Wahlmöglichkeit zwischen Förderschule und inklusiver Regelschule. Für Eltern wollen wir hierzu eine unabhängige fachliche Beratung ermöglichen. (S. 14)

Um den Wünschen vieler Eltern nach qualitativ hochwertigen inklusiven Angeboten an allgemeinen Schulen zu entsprechen, werden wir mit einer konzeptionellen Neuausrichtung und in Absprache mit den Schulträgern verstärkt Schwerpunktschulen für den gezielten Einsatz von Ressourcen bilden. […]
Um weitere Begegnungs- und Gestaltungsmöglichkeiten zu eröffnen, werden wir Förderschulgruppen an allgemeinbildenden Schulen und allgemeinbildende Angebote an Förderschulen ermöglichen. […]

Die Umsetzung der Inklusion an Gymnasien erfolgt in der Regel zielgleich. Wenn zieldifferenter Unterricht gewünscht wird, bedarf es eines Konzeptes und entsprechender Unterstützung durch das Land. (S. 15) 

 

Hier das komplette Kapitel zur Schule

Die interessierten Leser/innen werden hier auch noch weitere Aussagen finden, die zu Diskussionen Anlass bieten.

SCHULE
Unser Anspruch an die Leistungsfähigkeit der Schulen ist hoch, weil auch die Herausforderungen, denen sich junge Menschen im (Berufs-)Leben stellen müssen, kontinuierlich wachsen. Dazu gehört etwa eine immer höhere Erwartung an das Erlernen von Fremdsprachen, von mathematisch-naturwissenschaftlichen und technischen Fächern ebenso wie der kompetente Umgang mit digitalen Medien.
Schulen sind der wichtigste Bildungsort im sozialen Raum. Mehr Öffnung nach außen, mehr Gestaltungsfreiheiten, eine bessere Einbindung und Vernetzung mit unterschiedlichen Berufsfeldern und Institutionen von der frühkindlichen Bildung über die Jugendhilfe bis zu außerschulischen Partnern können einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssteigerung in den Schulen leisten. Wir wollen die Schulentwicklungsplanung begleiten und so neue Konzepte für „beste Bildung“ in der Abhängigkeit vom jeweiligen Sozialraum umsetzen.
8
Eine umfassende bauliche Modernisierung unserer Schulen ist von ganz besonderer Bedeutung. Wir brauchen zudem die am besten ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer, engagierte Eltern, technisch gut ausgestattete Schulen, mehr Autonomie für die Schulen vor Ort und exzellente Leuchtturmprojekte, die auf die Qualitätsentwicklung aller Schulen eine positive Wirkung entfalten.
Die Modernisierung und Weiterentwicklung unserer Schulen und Schulgebäude wird Zeit in Anspruch nehmen und kann nur in Schritten erfolgen. Umso wichtiger ist es, dass wir unverzüglich damit beginnen.
Bildungschancen müssen überall in Deutschland und für alle Kinder gleichermaßen zugänglich und unabhängig von der sozialen Herkunft sein. Gerade in Zeiten großer gesamtgesellschaftlicher und bildungspolitischer Herausforderungen wie der Inklusion und der Integration sind erhebliche finanzielle Ressourcen erforderlich.
Notwendig ist eine gesamtgesellschaftliche Kraftanstrengung unter Beteiligung der Kommunen und der Länder sowie des Bundes. Alle gesetzlichen Hürden, die einer
solchen gesamtgesellschaftlichen Kraftanstrengung im Wege stehen, müssen beseitigt
werden mit dem Ziel, im föderalen Aufbau unseres Landes wieder neue Kooperationsmöglichkeiten zu schaffen, die wir für die Gesamtfinanzierung unseres Bildungssystems nutzen wollen.
Unterrichtsgarantie und Lehrerversorgung
Unterrichtsausfall trifft vor allem die Schülerinnen und Schüler, die keine Unterstützung durch ihr Elternhaus in Form von Nachhilfe oder anderen Stützen erfahren. Wir wollen den Unterrichtsausfall mit allen Mitteln abbauen.
Um für unsere Schülerinnen und Schüler eine bestmögliche individuelle Förderung zu
erreichen, werden wir die Erteilung des Unterrichts im Rahmen einer Unterrichtsgarantie sichern und hierzu die Lehrerversorgung an unseren Schulen spürbar verbessern. Ausgangspunkt der Bekämpfung des Unterrichtsausfalls kann nur eine genaue Erfassung sein. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt werden wir eine digitale und schulscharfe Erfassung des Unterrichtsausfalls einführen. Hierfür werden wir eine transparente Definition von Unterrichtsausfall festlegen.
Die von der Vorgängerregierung für die nächsten Jahre in der mittelfristigen Finanzplanung mit dem Vermerk „künftig wegfallend“ versehenen Lehrerstellen werden wir nicht streichen, um die personelle Ausstattung der Schulen zu sichern und zu verbessern.
Vor allem fachspezifische Nachbesetzungen sollen so ermöglicht werden.
Mittelfristig streben wir eine 105-prozentige Lehrerversorgung an, vordringlich an den
Grundschulen. Wir wollen die Klassengrößen schrittweise reduzieren und die SchülerLehrer-Relation verbessern. Um die Schulen bei den vielfältigen sozialen Herausforderungen zu unterstützen, werden wir den Einsatz multiprofessioneller Teams ausbauen.
Um Gestaltungsmöglichkeiten zu erweitern, werden wir ein Programm der offenen
Schule schaffen. Schulen sollen so vermehrt Persönlichkeiten aus der beruflichen und
9
akademischen Praxis in den Unterricht einbeziehen können. Dafür sollen unbürokratisch ergänzende Möglichkeiten für den ehrenamtlichen Einsatz oder die temporäre Beschäftigung sogenannter Praxis-Lehrer geschaffen werden. Wir wollen Programme wie zum Beispiel „Teach First“ ausbauen. Gleichzeitig werden wir den pädagogisch begleiteten Seiteneinstieg sowie das Anwerben ausländischer Lehrkräfte stärker fördern und die pädagogische Konzeption für den Seiteneinstieg weiterentwickeln.
Gute Bedingungen für unsere Lehrkräfte
Wir werden Maßnahmen zur besseren Besetzung von Schulleitungspositionen ergreifen. Hierzu zählen zum Beispiel Jobsharing und frühzeitiges Mentoring oder auch Fortbildungen zur Unterstützung beim Führungshandeln. Zudem werden wir unter anderem die bei der letzten Besoldungserhöhung übergangenen Stellvertreterfunktionen entsprechend berücksichtigen.
Wir wollen die Attraktivität des Lehrerberufs generell wieder steigern. Unsere Lehrerinnen und Lehrer bereiten unsere Kinder auf die Zukunft vor und leisten hierzu enorme Anstrengungen. Deshalb verdient der Lehrerberuf höchste gesellschaftliche Anerkennung und Wertschätzung. Zur weiteren Entlastung wollen wir die Berichts- und Dokumentationspflichten für Lehrerinnen und Lehrer zurückführen und vereinfachen. Eine Entbürokratisierung soll auch unter Prüfung der Arbeitsbelastung der Lehrkräfte erfolgen.
Die Schulen sollen verstärkt durch Schulverwaltungsassistenten unterstützt werden.
Diesen sollen auch Aufstiegsmöglichkeiten eröffnet werden.
Um qualitativ hochwertigen Unterricht für Lehrkräfte zu ermöglichen, müssen auch die Instrumente zur Unterstützung der Qualitätsentwicklung weiterentwickelt werden. Wir werden die Aufgabenstellung des Landesinstituts für Schule „QUA-LiS“ überprüfen. Es wird eine „Clearingstelle“ für evidenzbasierte Pädagogik geschaffen.
Um mehr Transparenz zu schaffen, werden die Qualitätsberichte und Zielvereinbarungen zukünftig durch die Schulen im Internet veröffentlicht. Die Schulaufsicht wird weiterentwickelt.
Lehreraus- und Fortbildung
Für besten Unterricht braucht es bestens aus- und fortgebildete Lehrerinnen und Lehrer.
Wir werden zur Unterstützung der Lehrkräfte die Lehrerausbildung überarbeiten
und die Fortbildung intensivieren.
Wir haben das Ziel, durch die Stärkung der Fachlichkeit an den Schulen die Lehrpraxis
wissenschaftlicher zu machen. Parallel dazu muss auch die Wissenschaft der Lehrerausbildung praxisorientierter werden. Der Stellenwert der Lehrerausbildung an den Universitäten soll daher verbessert werden.
Die Lehrerausbildung wird novelliert und eine Stärkung der Fachlichkeit und der Fachdidaktik in den Fächern umgesetzt. Die erste und die zweite Phase der Lehrerausbildung müssen besser verzahnt werden.
Wir werden eine Fortbildungsoffensive für Lehrkräfte durchführen, insbesondere zu
den Feldern der Inklusion, der Integration und der digitalen Medien.
10
Es wird eine Evaluierung und Neustrukturierung der Fortbildungen von Lehrerinnen
und Lehrern mit dem Ziel der Nachhaltigkeit und Wirksamkeit im Unterrichtsalltag erfolgen.
Dabei wollen wir eine stärkere Einbeziehung der Universitäten und Fachhochschulen
umsetzen sowie neue Wege zur qualitativen Verbesserung der Fortbildungen
eröffnen. Auch hierzu wollen wir die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen.
Freiheit und Eigenverantwortung für unsere Schulen
Unsere Schulen benötigen mehr Gestaltungsfreiheit, um ihre Kreativität voll entfalten
und neue Wege beschreiten zu können. Deshalb werden wir den Schulen mit einem
Schulfreiheitsgesetz mehr Freiheit und Eigenverantwortung ermöglichen. Wir wollen
den Schulen keine erneute Reform von oben und zusätzliche Belastungen aufbürden,
sondern ihnen mehr Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen, damit sie ihre Ideen besser
verwirklichen und die erweiterten Handlungsspielräume vor Ort erfolgreich nutzen können.
Den Schulen ermöglichen wir so viel stärker, ihre pädagogischen Konzepte auf
der Grundlage klarer Qualitätsstandards fortzuentwickeln. Wir werden die Arbeit der
Lehrerinnen und Lehrer und vor allem der Schulleitungen durch eine grundlegende
Bereinigung unnützer und aufwendiger Erlasse entlasten und die Unterstützung bei
der Verwaltungsarbeit stärken. Im Rahmen einer Verantwortungsgemeinschaft mit den Lehrerinnen und Lehrern und den Schulleitungen wollen wir unsere Schulen Schritt für Schritt erfolgreicher und besser machen.
Dies bedeutet mehr pädagogische Freiheit etwa bei der Bildung von Lerngruppen innerhalb einer Schule, bei Lehrplänen, bei Stundentafeln oder auch beim Verzicht auf
Förderpläne. Darüber hinaus werden die Lehrpläne zur Stärkung der Fachlichkeit
überarbeitet und deren Kompetenzorientierung neu bewertet. Auch sollen die Schulen
selbst über den Anteil von äußerer und innerer Differenzierung entscheiden können.
Diese gestärkte pädagogische Freiheit wird in eine gleichzeitige Sicherung verbindlicher Standards sowie der Bildungs- und Erziehungsziele eingebettet.
Auf freiwilliger Basis soll es den Schulen ermöglicht werden, ihre Personalmaßnahmen
eigenständig zu treffen. Dazu gehören Entscheidungen über Finanzmittel bei Einstellungen (Freie Personalmittel) oder beim Jobsharing für Schulleitungen. Mehr finanzielle Freiheit soll durch Schritte von Kleinen zu Großen Schulbudgets, durch die Übertragbarkeit und die Möglichkeit für Anspareffekte sowie gegenseitige Deckungsfähigkeit eröffnet werden.
Neben der pädagogischen, der personellen und der finanziellen Freiheit werden den
Schulen zudem mehr organisatorische Freiheiten eröffnet. Dies kann mehr Freiheit bei
der Gestaltung des Ganztags, beim Wechsel von Trägerschaften und bei der Organisation der Schulgremien (z.B. Schulvorstand) bedeuten oder auch, dass Berufskollegs Bildungsgänge verstärkt selber festlegen können.
Wir wollen die Gleichbehandlung aller Schulformen wiederherstellen. Die Benachteiligung von Realschulen und Gymnasien werden wir beenden. Zur Sicherung von Schulangeboten der Sekundarstufe I im ländlichen Raum können Sekundarschulen genauso wie Realschulen und Gymnasien zweizügig fortgeführt werden. Dabei ist zu
prüfen, ob und wie gymnasiale Standards umgesetzt werden.
11
Wir werden unsere Schulen modern ausstatten und die Schulträger finanziell besser
unterstützen. Hierzu ist die Schul- und Bildungspauschale zu dynamisieren und bedarfsgerecht anzupassen.
Der notwendige Ausbau der multiprofessionellen Unterstützung ist nicht nur eine wichtige Entlastung der Lehrkräfte, sondern stellt auch eine nachhaltige und intensive soziale Begleitung der Schülerinnen und Schüler sicher. Daher wollen wir eine Stärkung und verlässliche Fortführung der Schulsozialarbeit erreichen und den Ausbau der Schulpsychologie vorantreiben.
Wir wollen bei der Aufnahme der Schülerinnen und Schüler die Entscheidungsmöglichkeiten der Schulen aufgrund ihres jeweiligen Bildungsauftrags stärken. Das Programm „Kein Abschluss ohne Anschluss“ werden wir evaluieren und an allen Schulformen weiterentwickeln.
Wir wollen Schülerinnen und Schüler besser auf eine selbstbestimmte Lebensgestaltung und einen erfolgreichen Berufseinstieg vorbereiten. Ökonomische Bildung ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Allgemeinbildung. Christdemokraten und Freie Demokraten werden daher an allen weiterführenden Schulen das Schulfach Wirtschaft etablieren, in dem unter anderem Kenntnisse unserer Wirtschaftsordnung ebenso wie Aspekte der Verbraucherbildung vermittelt werden. Zur Ausgestaltung werden wir auf bereits bestehende Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen wie auch aus anderen Bundesländern zurückgreifen und schulische, außerschulische sowie wissenschaftliche Expertise einbinden.
Wir wollen soziale Nachteile im Bildungsbereich überwinden und Aufstiegschancen für
alle eröffnen. Hierzu ergreifen wir für alle Schulen geeignete Maßnahmen. Darüber
hinaus werden wir als besondere Maßnahme für unterschiedliche Schulformen mindestens 30 Talent-Schulen – insbesondere mit MINT-Schwerpunkt – mit exzellenter
Ausstattung und modernster digitaler Infrastruktur in Stadtteilen mit den größten sozialen Herausforderungen einrichten. Hierzu sollen auch privates Engagement aus dem regionalen Umfeld der neuen Talent-Schulen sowie Mittel von Sozial- und Bildungsstiftungen zum Einsatz kommen. Von diesen Talentschulen erhoffen wir uns, dass sie als Leuchtturmprojekte der schulischen Bildung eine positive Wirkung auf die Qualitätsentwicklung in allen Schulen entfalten.
Wir werden durch Anreizsysteme für Lehrkräfte die Schüler-Lehrer-Relation in sozial
schwierigen Stadteilen verbessern und die Möglichkeiten des Sozialindexes erweitern.
Schulvielfalt in Nordrhein-Westfalen
Eltern wünschen sich vielfältige und qualitativ hochwertige Schulangebote, weil sich
auch die individuellen Neigungen der Kinder und Jugendlichen unterscheiden. Daher
wollen wir ein vielfältiges Schulangebot sicherstellen und alle Schulen qualitativ verbessern.
Hierzu ist die Sicherung verbindlicher Qualitäts- und Leistungsstandards unverzichtbar. Um für die Kinder an Grundschulen einen bestmöglichen Einstieg in die Schullaufbahn sicherzustellen, streben wir einen verbesserten Übergang von der KiTa zur Grundschule an. Der Entwicklungsstand gleichaltriger Kinder unterscheidet sich oftmals. Die
12
Form der Rückstellung soll sich daher an der Entwicklung des Kindes orientieren und
ist neu zu regeln.
Gegenwärtig sind die Rahmenbedingungen für einen bestmöglichen Unterricht im Primarbereich unzureichend. Wir werden deshalb einen „Masterplan Grundschule“ auflegen. Zu den Kernelementen dieses Masterplans zählen eine effektive Vertretungsreserve, die Prüfung der flexiblen Mittel für den Vertretungsunterricht sowie kleinere Klassen bei Inklusion und Integration. Zudem soll die Lehrerausstattung insbesondere an den Grundschulen am Sozialindex ausgerichtet werden. Für die notwendige Lehrerversorgung an Grundschulen sind darüber hinaus ausreichende Studienkapazitäten für den Primarbereich unerlässlich.
Entscheidende Grundlagen für die weitere schulische Entwicklung werden in der
Grundschule gelegt. Daher wollen wir die Kernkompetenzen Lesen, Schreiben und
Rechnen stärken, mit besonderer Fokussierung auf die Rechtschreibung. Aufgrund
neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse soll die Erteilung des Fachs Englisch in den
Grundschulen überprüft werden. Zukünftig werden ab Klasse 3 Ziffernoten mit einer
Erläuterung verbindlich, ab Klasse 4 ist eine ergänzende Erläuterung optional möglich.
Neben vielfältigeren religiösen Bekenntnissen ist auch die Anzahl der Familien ohne
konfessionelle Bindung angewachsen. Daher werden wir Ethikunterricht an Grundschulen ermöglichen.
An Hauptschulen werden wir durch eine verstärkte Kooperation mit beruflichen Schulen, der regionalen Wirtschaft, den Handwerkskammern und den Industrie- und Handelskammern in regionalen „Bündnissen für Schule, Ausbildung und Beruf“ die Berufsorientierung intensivieren. Weitere zentrale Ziele sind die konzeptionelle Weiterentwicklung der Integration von praktisch interessierten Flüchtlingen und des inklusiven Unterrichts mit Blick auf die Berufsorientierung.
An den Realschulen werden wir eine Stärkung der Berufsorientierung durch eine Überarbeitung der Lehrpläne im Sinne der Neigungsdifferenzierung vornehmen. Wir werden die Durchlässigkeit durch eine verbindliche Kooperation mit Oberstufen von Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs verbessern.
Die Gesamtschulen sind ein wichtiger Bestandteil einer vielfältigen Schullandschaft
und bereiten auf die duale Ausbildung und Hochschulreife vor. Ihre langjährigen Erfahrungen im Bereich der Inklusion können einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Gestaltung dieser gesellschaftlichen Aufgabe leisten. Wir wollen die Gesamtschulen wieder in die Lage versetzen, eigene Inklusionskonzepte umsetzen zu können.
Das Gymnasium darf nicht weiter benachteiligt werden. Wir werden den Bildungsauftrag der Gymnasien stärken. Das Ziel ist die vollumfängliche Studierfähigkeit der Abiturientinnen und Abiturienten. Hierzu werden wir die MINT-Fächer stärken und den Ausbau der Kooperationen mit den Hochschulen des Landes und denen des benachbarten Auslands vorantreiben.
Christdemokraten und Freie Demokraten nehmen in der Frage G8 oder G9 zur Kenntnis, dass der überwiegende Teil der Schüler- und Elternschaft der Gymnasien G9 favorisiert.
Daher wird als Leitentscheidung ab dem Schuljahr 2019/2020 an den Gymnasien der neunjährige Bildungsgang (G9) eingeführt. Zukünftig wird G9 sowohl an
13
Ganztagsgymnasien, aber auch als Halbtagsangebot möglich sein. Demgegenüber
wünscht ein ebenfalls ernst zu nehmender Anteil von Schülerinnen und Schülern, von
Eltern und Schulleitungen G8. Für Gymnasien, die beim achtjährigen Bildungsgang
verbleiben wollen, wird eine unbürokratische Entscheidungsmöglichkeit für G8 eröffnet.
Alle Gymnasien werden zusätzlich gestärkt. So wird die Benachteiligung der Gymnasien beendet und der Umstellungsprozess auf G9 bestmöglich gestaltet. Ebenso erhalten diejenigen Gymnasien, die die Wahlfreiheit für G8 nutzen wollen, eine zusätzliche Unterstützung, um dieses G8 qualitativ hochwertig umsetzen zu können.
Wir werden bei der Umsetzung des neunjährigen gymnasialen Bildungsgangs als Regelfall sowie der Option zum Verbleib bei G8 betroffene Verbände und Gruppierungen sowie Erfahrungen anderer Bundesländer in einem intensiven fachlichen Austausch einbinden. Im Zentrum der Ausgestaltung muss die Stärkung gymnasialer Bildung stehen.
Ganztagsschulen
Ganztagsschulen leisten einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und
Beruf. Gleichzeitig nehmen sie neben dem Betreuungsangebot eine wichtige Rolle als
zusätzliches Bildungsangebot wahr. Dabei müssen für Eltern Wahlmöglichkeiten gesichert sein.
Wir werden die Offenen Ganztagsschulen ausbauen, qualitativ stärken und flexibler
gestalten. In einem ersten Schritt werden wir mit einem Sofortprogramm neue Plätze
schaffen und die Qualität verbessern. Sollte eine Beteiligung des Bundes möglich werden, wollen wir langfristig den Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz ermöglichen. Gemeinsam mit den Trägern werden wir ein Konzept zur Flexibilisierung der OGS in Kombination mit anderen Betreuungsangeboten erarbeiten, das Platz-Sharing und individuelle Abholzeiten ermöglicht.
Schulen in freier Trägerschaft
Schulen in freier Trägerschaft bereichern unser vielfältiges Schulsystem. Die unterschiedlichen pädagogischen Konzepte und Profile leisten einen wichtigen Beitrag, um den unterschiedlichen Neigungen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen bestmöglich zu entsprechen. Daher werden wir hier eine angemessene Finanzierung sicherstellen.
Auch verfolgen wir das Ziel, bei Landesprogrammen eine grundsätzlich
wirkungsgleiche Übertragung auf Schulen in freier Trägerschaft zu gewährleisten.
Gelingende Inklusion
Christdemokraten und Freie Demokraten wollen die Inklusion an den Schulen bestmöglich und zum Wohle der Kinder und Jugendlichen gestalten. Dabei muss die Qualität der individuellen Förderung aller Kinder und Jugendlichen im Zentrum der Anstrengungen stehen. Gleichzeitig wollen wir Wahlmöglichkeiten für Familien sichern, um den unterschiedlichen Wünschen und Bedürfnissen gerecht werden zu können. Hierzu zählt auch eine durchgehende Wahlmöglichkeit zwischen Förderschule und inklusiver Regelschule. Für Eltern wollen wir hierzu eine unabhängige fachliche Beratung ermöglichen.
14
Zur Sicherung der Qualität des Unterrichts unter den Bedingungen schulischer Inklusion werden wir verbindliche Qualitätsstandards setzen. Voraussetzung für die Bildung von inklusiven Lerngruppen an allgemeinen Schulen ist fortan die Erfüllung und Sicherung dieser Qualitätsstandards. Um den Wünschen vieler Eltern nach qualitativ hochwertigen inklusiven Angeboten an allgemeinen Schulen zu entsprechen, werden wir mit einer konzeptionellen Neuausrichtung und in Absprache mit den Schulträgern verstärkt Schwerpunktschulen für den gezielten Einsatz von Ressourcen bilden.
Zur akuten Sicherung des Förderschulangebots werden wir die Verordnung über die
Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke für Ausnahmen öffnen
und die kommunalen Schulträger bei der Entwicklung regionaler Förderschulentwicklungspläne unterstützen.
Um weitere Begegnungs- und Gestaltungsmöglichkeiten zu eröffnen, werden wir Förderschulgruppen an allgemeinbildenden Schulen und allgemeinbildende Angebote an Förderschulen ermöglichen.
Wir werden gemeinsam mit den Trägern und vor allem mit den ehemaligen Kompetenzzentren Netzwerke fördern, bei denen neben allgemeinen Schulen auch Förderschulen und Partner im Sozialraum wie die Jugendhilfe, die Wirtschaft oder Vereine beteiligt sein sollen.
Die Möglichkeit der Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Förderung
muss jederzeit bestehen, dies auch auf Antrag von Schulen. Hierfür ist das Verfahren
nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen zu überarbeiten.
Wir werden die Förderschulabschlüsse unter Anrechnung individueller Begabungen
im Hinblick auf ein selbstständiges berufliches Leben überarbeiten und eine Verbesserung der Berufsbildung im Bereich der sonderpädagogischen Förderung an Berufskollegs umsetzen. Die Umsetzung der Inklusion an Gymnasien erfolgt in der Regel zielgleich. Wenn zieldifferenter Unterricht gewünscht wird, bedarf es eines Konzeptes und entsprechender Unterstützung durch das Land. Die Betreuung durch Inklusionshelfer werden wir regeln und qualitativ und quantitativ stärken.
Förderung begabter Schülerinnen und Schüler
Die bestmögliche Förderung leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler ist ein
zentrales Anliegen unserer Bildungspolitik. Die Schule hat aber auch den Auftrag, besonders begabte Kinder zu fördern und diesen einen auf sie zugeschnittenen individuellen Bildungsweg zu ermöglichen. Es ist daher unser Ziel, neben verstärkter Fortbildung an mindestens zwei Universitäten in Nordrhein-Westfalen nach dem Vorbild anderer europäischer Länder einen Masterstudiengang zu etablieren, in dem begleitend zum fachbezogenen Lehramtsstudium ein Schwerpunkt auf die Begabungs- und Hochbegabtenförderung gelegt wird. Netzwerksstrukturen zur Begabungs- und Hochbegabtenförderung zwischen den Schulen werden wir unterstützen.
Integration zugewanderter Schülerinnen und Schüler
Die erfolgreiche Integration zugewanderter Schülerinnen und Schüler ist eine große
Herausforderung. Wir wollen diesen Integrationsprozess bei bestmöglicher Unterstützung der Schulen strukturiert und zielorientiert gestalten.
15
Für eine zügige Integration von Flüchtlingskindern müssen für Schulen vielfältige Möglichkeiten geschaffen werden. Dies bedeutet auch übergangsweise die Bildung externer Klassen, in denen Kinder und Jugendliche ohne ausreichende Deutschkenntnisse auf den Unterricht in Regelklassen vorbereitet werden.
Es bedarf strukturierter Angebote, um geflüchteten Jugendlichen den Einstieg in die
Ausbildung zu ermöglichen. Hierzu wollen wir eine bessere Verzahnung der verschiedenen Institutionen unterstützen.
Wir wollen verhindern, dass junge Flüchtlinge ohne Perspektiven bleiben und absehbar keine Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt gelingen wird. Daher werden wir eine Schulpflicht für nicht mehr schulpflichtige Flüchtlinge einführen.
Chancen der Digitalisierung
Die Lebenswelt junger Menschen ist bereits heute umfassend von der Digitalisierung
geprägt, spiegelt sich aber im Schulleben noch viel zu wenig wider. Unsere Schulen
müssen über eine hervorragende digitale Infrastruktur verfügen und unsere Lehrerinnen und Lehrer müssen bestmöglich für die Nutzung der digitalen Möglichkeiten aus- und fortgebildet werden. Schülerinnen und Schülern muss angesichts des viel umfangreicheren Angebots viel stärker als bisher Medienkompetenz vermittelt werden.
Wir werden für eine bessere Mittelausstattung für moderne und digitale Schulen sorgen. Dazu nutzen wir insbesondere auch die Mittel des Bundesprogramms „Digitalpakt#D“, den wir bestmöglich umsetzen wollen. Die Chancen der Digitalisierung müssen in allen Fächern genutzt werden. Hierzu sind die Lehrpläne bedarfsgerecht zu aktualisieren.
Gleichzeitig wollen wir den Informatikunterricht in allen Schulformen stärken.
Alle Kinder sollen auch Grundkenntnisse im Programmieren erlernen. Daher werden
wir die Vermittlung von Fähigkeiten im Programmieren als elementaren Bestandteil
im Bildungssystem verankern. Um die Lehrkräfte bestmöglich zu unterstützen, werden
wir insbesondere auch zur Nutzung digitaler Medien eine Fortbildungsoffensive
für Lehrerinnen und Lehrer initiieren. Um angehende Lehrkräfte im Studium auf den
Einsatz und Umgang mit den digitalen Möglichkeiten frühzeitig vorzubereiten, werden
wir digitales Lernen in der Lehrerausbildung stärker verankern. Zur digitalen Medienbildung streben wir bundesweite Bildungsstandards an.
Im Rahmen eines neuen Grundschul-Projekts in Anlehnung an „Jedem Kind ein Instrument“ (JEKI) werden wir Kinder früh an das Programmieren heranführen.
Wir schaffen die notwendigen Strukturen für die Nutzung von mobilen digitalen Endgeräten im Unterricht. Wir beschleunigen zudem die Nutzung von Tablets und eBooks und werden sicherstellen, dass Endgeräte im notwendigen Umfang zur Verfügung stehen.
Wir starten Pilotprojekte für digitale Lernzentren 4.0 an Berufsausbildungseinrichtungen („Smart Factory“).
Europa und unsere Schulen
Wir wollen den europäischen Gedanken bereits in der Schule stärken und diese Zielsetzung im Schulunterricht vertiefen. Wir befürworten zudem den Ausbau von internationalen Schulen, „Europaschulen“ und europäischen Studiengängen als wichtigen
16
Beitrag zur Stärkung des europäischen Gedankens in der Bildung. Wir werden darauf
hinarbeiten, dass der Übergang von Kindern aus dem System der europäischen Schulen in das Schulsystem reibungsloser erfolgen kann. Auch den grenzüberschreitenden Schulbesuch werden wir ermöglichen (Primar- und Sekundarstufe).

 

 

Den kompletten Koalitionsvertrag können Sie hier nachlesen.

2 comments On NRW: Koalition gegen Gesamtschulen und Inklusion

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Site Footer

Sliding Sidebar

Pro-Truth-Pledge


I signed the Pro-Truth Pledge:
please hold me accountable.

Blog per E-Mail folgen

Gib deine E-Mail-Adresse ein, um diesem Blog zu folgen und per E-Mail Benachrichtigungen über neue Beiträge zu erhalten.

Entdecke mehr von Pädagokick

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen